Entscheidungsvorlage - FB 11/0224/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Stellenplans 2017Stelleneinrichtung im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) in der Abteilung „Einsatzunterstützung“ für die Aufgaben „Ausbildung Feuerwehrschule“ und „Ausbildung Notfallsanitäterschule“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Herr Laufen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender Stellen im Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300), zu beschließen:
- 2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung Feuerwehrschule“
- 2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung Notfallsanitäterschule“
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender Stellen im Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300):
- 2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung Feuerwehrschule“
- 2,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstellen für die Aufgabe „Ausbildung Notfallsanitäterschule“
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bedingt durch Veränderung verschiedener Parameter – gestiegene Fallzahlen im Rettungsdienst, Wegfall Opt-Out, gestiegene Anrufzahlen in der Leitstelle, Anpassung Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan für das Universitätsklinikum – sind seit dem Stellenplan 2010 im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) insgesamt 107 zusätzliche Stellen eingerichtet worden (im Vergleich zum derzeit gültigen Stellenplan 2017). Die meisten dieser Stellen sind zuletzt zur Aufnahme in die Stellenpläne 2015 bis 2017 beschlossen worden. Hierbei wurde bereits überwiegend die Zielrichtung formuliert, diese neuen Stellen über selbst bei der Feuerwehr ausgebildetes Personal zu besetzen; zum einen begründet in der Tatsache der bekannten Qualität der eigenen Ausbildung (interne Ausbildungsstandards, Leistungskontrolle bereits in der Ausbildung und Probezeit usw.), zum anderen mit der engen Personaldecke bei allen Feuerwehren bundesweit und den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Personalrekrutierung.
Aus diesen Gründen ist zwischenzeitlich bereits eine Aufstockung der Ausbildungsjahrgänge von vormals 8 Anwärtern/innen auf 12 + 4 Externe erfolgt (mit dem Ziel der Übernahme bei Eignung). Diese Zahl soll für die Jahre bis mindestens 2020 (und ggf. darüber hinaus) auf jährlich mindestens 20 Brandmeister-Anwärter/innen aufgestockt werden, um den erforderlichen Personalstamm zu erreichen.
Die bisherige Verdopplung der Jahrgänge von 8 auf 12 + 4 konnte bisher ohne weitere Stelleneinrichtungen im Ausbildungsbereich der Feuerwehr aufgefangen werden. Dies ging jedoch zu Lasten der Ausbildungsangebote für externe Teilnehmer/innen von umliegenden Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Privatpersonen.
Neben der vg. weiteren Aufstockung der eigenen Ausbildungsjahrgänge ist im das bisherige Feuerschutzhilfegesetz (FSHG) ablösenden Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) nunmehr viel konkreter die unterjährige Fortbildung der eigenen Feuerwehrkräfte (Berufs- und freiwillige Feuerwehr) verankert, durch das auch für den Personalkörper der langjährigen Einsatzkräfte der Aufwand für das Aufgabenfeld „Ausbildung“ steigt.
Für den Bereich der bisher sog. Rettungsdienstschule ergibt sich aufgrund der im Vergleich zur bisherigen Rettungsassistentenausbildung gestiegenen Anforderungen der Qualifikation zum Notfallsanitäter/in ein erhöhter Ausbildungsbedarf, der nicht mehr durch das bisherige Personal gedeckt werden kann. Die ehemals rd. siebenwöchige Rettungsassistentenausbildung wird durch eine dreijährige Notfallsanitäter-Vollzeitausbildung ersetzt. Allein der schulische Präsenzteil erweitert sich auf rd. 50 Wochen. Zudem ist eine intensive Betreuung der Auszubildenden seitens der Rettungsdienstschule während der Praxisabschnitte in den Krankenhäusern und Rettungswachen erforderlich.
Die bisherigen Personalkapazitäten der Feuerwehr reichen aufgrund der gestiegenen Anforderungen (UKA, Leitstelle u. a.) für die vg. geforderten Aufgabenwahrnehmungen nicht mehr aus, so dass hiermit im Sinne eines Stufenverfahrens zunächst die Einrichtung von 2 x 2 Ausbildungsstellen empfohlen wird. Der seitens der Feuerwehr insgesamt höher beantragte Stellenbedarf wird grundsätzlich für plausibel anerkannt; inwiefern über die hier vorgeschlagenen Stelleneinrichtungen hinaus in Zukunft weitere Stellenkapazitäten zuzugeben sind, wird noch im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018 evaluiert. Die Dringlichkeit der hiermit empfohlenen Stelleneinrichtung ergibt sich aus der vg. weiteren Aufstockung der AnwärterInnen-Zahl mit Beginn des nächsten Lehrgangs zum 01.04.2018 und der davor erforderlichen Einarbeitung der neuen AusbilderInnen.
Der erhöhte Aufwand von Personalkosten wird insgesamt hälftig (50 % von 79.200 € f. d. J. 2017 = 39.600 € sowie f. d. J. 2018-2010 von 950.400 € = 475.200 €) durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (90 % für die beiden Stellen der Notfallsanitäterschule und 10 % für die beiden Stellen Feuerwehrschule aufgrund stellenanteiligen Einsatzdienstes im Rettungsdienst). Die restlichen 50 % des Personalaufwandes fallen für den grundsätlich nicht gebührenrefinanzierten Bereich der Brandbekämpfung an.
Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018 zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den Personalkostenverbund gedeckt werden.
Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tägiger Frist zur Anhörung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 € | 39.600 € | 0 € | 475.200 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 79.200 € | 0 € | 950.400 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -39.600 € | -475.200 € |
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| Keine ausreichende Deckung vorhanden |
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die o.g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2016/2017) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.10.2017 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2017 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:
- 4,0 x A 9 L1E2 Z à 79.200 € p. a. = 79.200 € für d. J. 2017 ab 01.10.
sowie = 4 x 79.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2018 – 2020) = 950.400 €
Der erhöhte Aufwand von Personalkosten wird insgesamt hälftig (50 % von 79.200 € f. d. J. 2017 = 39.600 € sowie f. d. J. 2018-2010 von 950.400 € = 475.200 €) durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (90 % für die beiden Stellen der Notfallsanitäterschule und 10 % für die beiden Stellen Feuerwehrschule aufgrund stellenanteiligen Einsatzdienstes im Rettungsdienst). Die restlichen 50 % des Personalaufwandes fallen für den grundsätzlich nicht gebührenrefinanzierten Bereich der Brandbekämpfung an.
Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018 zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den Personalkostenverbund gedeckt werden.