Entscheidungsvorlage - FB 23/0350/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen zu beschließen.

Die Zuweisungsdauer eines Standplatzes auf den städtischen Wochenmärkten wird von maximal 3 Jahre auf maximal 5 Jahre verlängert.

Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt.

 

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen in der Form des 2. Nachtrages zur Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982.

Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Interessenvertretung der Aachener Wochenmarktbeschicker hat den Antrag gestellt, die Dauer der Zuweisung eines Standplatzes auf den Aachener Wochenmärkten von drei Jahren auf fünf Jahre zu erhöhen.

Die Verlängerung sei notwendig, um höhere Investitionen zum Beispiel für den Kauf neuer umweltgerechter Zug – und Verkaufsfahrzeuge tätigen und ggfls. fremdfinanzieren zu können. Die Zuweisungszeit würde mit der Verlängerung auf fünf Jahre dem allgemeinüblichen Finanzierungs- und Abschreibungszeitraum angepasst werden.

 

Rechtliche Bedenken gegen die Erhöhung der Zuweisungsdauer auf fünf Jahre bestehen nicht. Für die Beschicker verbessert sich damit die Möglichkeit, neue Fahrzeuge zu finanzieren. Da es immer noch freie Plätze gibt, können geeignete Interessenten trotz der Verlängerung der Zuweisungsdauer einen Standplatz auf einem Aachener Wochenmarkt bekommen.

 

Die Fachverwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) vor, die Zuweisungszeit auf maximal fünf Jahre zu erhöhen.

 

Die Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17.03.1982, zuletzt geändert am 20.05.2015, ist hinsichtlich der Zuweisungsdauer für einen Standplatz auf den städtischen Wochenmärkten (§ 5 Absatz 3) von derzeit „maximal drei Jahre“ auf „maximal fünf Jahre“ zu ändern.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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