Entscheidungsvorlage - FB 61/0731/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2017 Maßnahme Neuenhofer Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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05.07.2017
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.
Die Bezirksvertretung Laurensberg empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine Überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Ausführungsbeschluss für den Ausbau des Neuenhofer Weges wurde auf Empfehlung in der Bezirksvertretung vom 01.02.2017 am 16.02.2017 im Mobilitätsbeschluss gefasst.
Dabei wurde von Gesamtkosten in Höhe von 840.000 € ausgegangen, die auf der Kalkulation des beauftragten Ingenieurbüros basieren.
Durch Konkretisierung der Planung ergeben sich nun Gesamtkosten in Höhe von 1.045.325,92 € brutto.
Im Zuge der Detailplanung auf Grundlage des Ausführungsbeschlusses, ergibt sich eine Kostensteigerung Brutto von 205.325,92 €
Die aktuelle Abweichung gegenüber der Kostenzusammenstellung vom 17.11.2016 zur Vorlage des Ausführungsbeschlusses am 16.02.2017 begründet sich hauptsächlich durch Kosten im Zusammenhang mit zu erwartenden archäologischen Funden.
Hier werden seitens des Ingenieurbüros Stundenlohnarbeiten und Stillstandkosten von 55.000 € angesetzt. Die Ausgrabungen und Dokumentation der archäologischen Funde werden mit einem Kostenansatz von 65.000 € geschätzt.
Für besondere Leistungen durch archäologische Funde werden 10.000 € geschätzt.
Aus der detaillierten Ausführungsplanung ergeben sich in verschiedenen Positionen Mengenmehrungen in Höhe von 42.000 €.
Zum notwendigen Schutz der Bäume entlang des Sportplatzes müssen Winkelsteine eingebaut werden, die mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 € verbunden sind.
Die Einheitspreise für Betonsteinpflaster liegen seit neueren Erkenntnissen 5 €/m2 über dem bisherigen Ansatz, woraus sich Mehrkosten von 14.000 € ergeben.
Für Bodengutachten, Asbestuntersuchungen und bodengutachterlicher Baubegleitung werden ca. 10.000 € angesetzt.
Kosten für einen zu beauftragenden Sicherheitsbeauftragten liegen bei ca. 5.000 €.
Im Haushalt waren bislang unter PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 / 4-120102-506-7 Gesamtkosten von 840.000 € veranschlagt. Um das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen durchführen zu können, müssen die zu erwartenden Mehrkosten von rd. 206.000 €, die vollständig der Kostenart 78520000 - Tiefbau zuzurechnen sind, durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt 2017 finanziert werden.
Die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt in Höhe von 130.000 € aus dem PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 "Archäologische Untersuchungen". Die dort eingeplanten Mittel dienen speziell der Deckung von Mehrkosten, die durch archäologische Untersuchungen bei Straßenbaumaßnahmen entstehen. Die Deckung des verbleibenden Mittelbedarfs in Höhe von 76.000 € erfolgt aus PSP-Element 5-120102-900-06800-600-1 "Fußgängerbrücke Bahnhof West (ISK)", da die dort bereitstehenden Mittel in dieser Höhe im Haushaltsjahr 2017 nicht benötigt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 – Neuenhofer Weg | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 784.743,74 | 990.743,74 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 784.743,74 | 990.743,74 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -206.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-506-7 – Neuenhofer Weg | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 33.600 | 33.600 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 42.000 | 42.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 75.600 | 75.600 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 32.943,74 €