Entscheidungsvorlage - FB 62/0038/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.

 

Der Rat wählt Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungs-sachverständigen wieder.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Umlegungsausschuss

Wiederwahl von Mitgliedern

 

Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Hans-Peter Her­manns,

des Ver­messungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler, und

des stellvertretenden Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall,

sind ­abgelaufen.

 

Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Ver­waltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein (Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachverständig für die Ermittlung von Grundstückswerten sein (Be­wertungssachverständiger). Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören. Für jedes Mitglied des Um­legungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wiederzuwählen. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt.

 

Herr Hermanns ist Leiter des Rechtsamtes der Stadt Alsdorf. Er ist 62 Jahre alt.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.

 

Herr Häßler war Leiter des Vermessungsamtes der Stadt Stolberg und arbeitete in der Ge­schäftsstelle des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist 73 Jahre alt und Pensionär.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing Dieter Brall nicht mehr wiederzuwählen, da Herr Brall seit einiger Zeit in Billerbeck wohnt. Die Entfernung Aachen – Billerbeck beträgt

ca. 200 km.

 

Die Wahl eines Stellvertreters als Vermessungssachverständiger soll auf  September 2018 verschoben werden. Dann stehen die nächsten Wiederwahlen des Vorsitzenden, des Sachverständigen für Bewertung und des stellvertretenden Sachverständigen für Bewertung an. 

 

Es ist vorgesehen, dass sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 05.07.2017 mit der Angelegenheit befasst.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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