Entscheidungsvorlage - FB 14/0135/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2015 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2015 am 19.12.2016 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 21.12.2016 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses war insb. durch die Prüfung der durchgeführten Inventur bestimmt. Hierbei wurden beim Infrastrukturvermögen Feststellungen hins. der Vollständigkeit und Bewertung getroffen, die im Jahresabschluss 2016 zu korrigieren sind.

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde um folgende Hinweise ergänzt:

 

1.)    Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen.

 

2.)    Die Finanzrechnung entspricht wie in den Vorjahren nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen.

 

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einen Fehlbetrag von -36.206.213,81 € ab. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -50.312.887,56 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 14.106.673,75 €.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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