Kenntnisnahme - FB 36/0174/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Resolution des Städtetages NRW bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Resolution des Städtetages NRW bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans zu berücksichtigen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Resolution des Städtetages NRW bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans zu berücksichtigen.

 

Der Ratsantrag/Tagesordnungsantrag der GRÜNEN Fraktion vom 12.12.2016 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ratsantrag „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“

Ergebnisse des Expertenhearings im Bürgerforum am 09. Mai 2017

Resolution des Städtetages NRW vom 25. April 2017

 

 

  1. Einleitung / Hintergrund / Chronologie

 

Seit In-Kraft-Treten des Luftreinhalteplans (LRP) in 2009 konnte die Feinstaubbelastung (PM10) in Aachen deutlich gesenkt werden. Der maßgebende Jahresmittelwert (40 µm/m³) und die zulässige Zahl an Überschreitungstagen (Kurzzeitbelastung, max. 35 Tage im Jahr mit Tagesmittelwert > 50 µg/m³) können mittlerweile sicher eingehalten werden. Beim Stickstoffdioxid (NO2) hat die Belastung seit 2009 im Jahresmittel an den LANUV-Messstationen im Schnitt um 5-7 µg/m³ abgenommen. Gleichwohl stagniert der Wert seit 2013 auf dem Niveau um 50 µg/m³ (Station Wilhelmstr.). An einzelnen Verkehrs-Hot-Spots (Adalbertsteinweg, Jülicher Straße, Peterstraße etc.) zeigen städt. Ergänzungsmessungen sogar noch höhere NO2-Belastungen.

 

Hohe Belastungen beim verkehrsinduzierten Luftschadstoff NO2 sind ein Problem mit dem bundesweit zahlreiche Großstädte und in NRW nahezu die Hälfte der mit LANUV-Messstellen ausgerüsteten Städte zu kämpfen haben. Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Individualverkehre und angesichts der Dieselabgasproblematik (das teilweise Abweichen von Herstellerangaben und Realwerten bei den Diesel-PKW-Emissionen) zeigt sich, dass die kommunalen Handlungsspielräume allmählich erschöpft sind.

 

In Anbetracht dieser Sachlage hatte die GRÜNEN-Fraktion mit Tagesordnungsantrag vom 12. Dez. 2016 vorgeschlagen, im Rat der Stadt einen „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“ zu verabschieden und dazu ein entsprechendes Positionspapier entworfen (siehe auch Anlage 1). In der Ratssitzung am 25. Jan. 2017 wurde beschlossen, das Thema zunächst im Bürgerforum zu behandeln und im Rahmen des Projektes „emissionsfreie Mobilität“ weiter zu bearbeiten (siehe auch Anlage 2). Am 14. März 2017 wurde das Fraktionspapier im Bürgerforum vorgestellt und durch eine Präsentation der Umweltverwaltung mit Erläuterungen zur momentanen Luftbelastungssituation in Aachen ergänzt (siehe auch Anlage 3). Nach intensiver Diskussion im Bürgerforum wurde das Positionspapier zur Beratung an den Mobilitätsausschuss sowie an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu verwiesen (siehe auch Anlage 4). Ergänzend dazu fand in der Sitzung des Bürgerforums am 09. Mai 2017 ein Expertenhearing zum Thema statt (siehe Anlage 5). Eingeladen waren Fachleute verschiedener Institutionen, um eine möglichst große Bandbreite an Standpunkten zu präsentieren. Die geplante Teilnahme von Bezirksregierung, LANUV, Städtetag konnte nicht erfolgen.

 

Parallel zu diesem Prozess erfolgte vor dem Hintergrund der DUH-Klagen gegen kommunale Luftreinhaltepläne in ganz Deutschland, der damit einhergehenden Gerichtsurteile und der zunehmenden Erkenntnis zum Ausmaß der Dieselabgasproblematik in Fachkreisen, aber auch in der Öffentlichkeit, eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Luftreinhaltung. Auch der Städtetag Nordrhein-Westfalen hatte sich dem Thema angenommen und Ende April 2017 ein 10-Punkte-Programm zur Fortschreibung der Luftreinhaltung in NRW verfasst.

 

 

  1. Aachener Appell zur Luftreinhaltung, Positionspapier der GRÜNEN-Fraktion

 

Mit dem „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“ will die GRÜNEN-Fraktion einen deutschlandweiten Impuls aussenden und deutlich machen, dass die Kommunen intensive Unterstützung von Bund und Ländern benötigen, um in Sachen nachhaltige Luftreinhaltung und Ausbau von Elektromobilität ernsthafte Fortschritte erzielen zu können. Der Appell, der von möglichst vielen Städten in ähnlicher Form verabschiedet und getragen werden sollte, richtet sich an die Bundesregierung und fordert diese auf, die Städte durch verbesserte Rahmenbedingungen in ihren Aktivitäten für eine stadtkonforme, umweltgerechte Mobilität und einen nachhaltigen Gesundheitsschutz durch Verbesserung der Luftqualität zu unterstützen. Maßnahmen, die den ÖPNV attraktiver machen in Kombination mit CarSharing und Fahrradverleihsystemen sowie der Ausbau der Elektromobilität (auch im ÖPNV) sollten vom Bund finanziell stärker gefördert werden. Für den Bereich der Elektromobilität verweist der Appell auf Beispiele aus Frankreich (Kombination von Kauf- und Abwrackprämie) und Norwegen (Verzicht auf Mehrwertsteuer). Deutschland müsse eine führende Rolle beim Ausbau der Elektromobilität einnehmen. Als dritte Forderung sollten verursachergerechte Sanktionen verhängt werden. Die Nichteinhaltung der Schadstoffgrenzwerte im Realbetrieb sei nicht hinnehmbar; die Automobilhersteller müssten stärker in die Verantwortung genommen werden.

 

 

  1. Ergebnisse des Expertenhearings im Bürgerforum Aachen

 

In der Mai-Sitzung des Bürgerforums (Expertenhearing) wurden das Thema Luftreinhaltung intensiv diskutiert und unterschiedliche Ansichten/Standpunkte ausgetauscht. Zu den Ergebnissen im Einzelnen wird auf die Niederschrift zur Sitzung vom 09.05.2017 verwiesen.

 

 

  1. Die Resolution des Städtetages NRW (10-Punkte-Programm)

 

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 13.09.2016 zur DUH-Klage gegen den Düsseldorfer Luftreinhalteplan befasste sich auch der Städtetag NRW intensiver mit der Thematik. Mit dem VG-Urteil wurde die Landeshauptstadt aufgefordert, ihren Luftreinhalteplan aus 2013 so fortzuschreiben, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ schnellstmöglich eingehalten werde, wobei alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und auch Dieselfahrverbote zu prüfen und in Erwägung zu ziehen seien. Mit Blick auf die Fahrverbote ist das Düsseldorfer Urteil auch für andere Kommunen in NRW von grundsätzlicher Bedeutung. Die Handlungsansätze zur Verbesserung der Luftqualität sind nach Auffassung des Städtetags auf kommunaler Ebene für eine zeitnahe Einhaltung der EU-Grenzwerte quasi erschöpft. Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen werde zunehmend schwerer. Die Ausgestaltung von Fahrverboten bedürfe einer landesweit einheitlichen Regelung.

 

 

Vor diesem Hintergrund hatte der Städtetag im April 2017 mit Unterstützung einer Reihe betroffener Kommunen in NRW ein 10-Punkte-Programm als Resolutionspapier an die Landesregierung NRW verfasst (siehe auch Anlage 7). Gefordert wird eine landeseinheitliche Vorgehensweise mit ähnlichen, abgestimmten Maßnahmen, da sämtliche Ballungsräume von hohen NO2-Belastungen betroffen sind. Bei der Identifizierung und Planung der Maßnahmen sollte das LANUV die Kommunen stärker unterstützen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe werde für die Luftreinhalteplanung eine breite Akteursbeteiligung gefordert. Soweit relevant sollten auch Autobahnen, Schiffsverkehr und Diesellokomotiven einbezogen werden. Zur Umsetzung der Fahrverbote seien die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen (Änderung der Kennzeichnungsverordnung, einheitliche Ausnahmeregelungen). Die Automobilindustrie müsse aufgefordert werden, das tatsächliche Emissionsverhalten ihrer Fahrzeuge klarzulegen. Technische Maßnahmen (Filternachrüstung, alternative Antriebsarten) sollten durch Förderanreize von Bund und Land forciert werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssten geändert (umweltgerechte Kraftstoffbesteuerung, ausschließliche Privilegierung verbrauchs- und abgasarmer Dienstwagen etc.) und damit einhergehende Einsparungen / Mehreinnahmen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV eingesetzt werden. Nicht zuletzt sollte das Land NRW alle Möglichkeiten ausschöpfen, um seiner Vorbildfunktion stärker nachzukommen.

 

Das Positionspapier des Städtetages NRW wird voraussichtlich am 21. Juni 2017 im Vorstand des Städtetages behandelt und danach offiziell auf den Weg gebracht.

 

 

  1. Vergleich / Gegenüberstellung der Positionspapiere

 

Die Resolution des Städtetages orientiert sich an inhaltlichen Schwerpunkten der Luftreinhalteplanung in NRW und versucht die unterschiedlichen Problem- und Interessenslagen verschiedener Städte in allgemeingültige Forderungen an den Bund und insbesondere das Land NRW zu bündeln. Der Aachener Appell der GRÜNEN-Fraktion legt Schwerpunkte auf den Ausbau der Elektromobilität sowie Sanktionen gegen die Automobilindustrie. Beiden Positionspapieren immanent ist die Feststellung, dass der kommunale Handlungsspielraum begrenzt ist und nur mit intensiver Unterstützung von Bund und Ländern – sei es durch finanzielle Beiträge oder durch Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen – eine nachhaltige Luftreinhalteplanung und der Gesundheitsschutz der Bürgerschaft gewährleistet werden kann.

 

Die Stadt Aachen (namentlich der Personal- und Umweltdezernent Dr. Kremer sowie Vertreter des Fachbereichs Umwelt) hatte auf Einladung des Städtetags NRW und des Regionalverbands Ruhr (RVR) an einer Tagung in Essen teilgenommen, in der über dringend notwendige Anpassungen in der Luftreinhalteplanung auf Landes- und Bundesebene diskutiert wurde. In diesem Rahmen wurde auch das Positionspapier des Städtetages NRW auf den Weg gebracht und im Nachgang zur Tagung inhaltlich genauer ausgearbeitet. Aachen hat an dem 10-Punkte-Programm maßgeblich mitgewirkt und einige wichtige Erkenntnisse und Standpunkte einbringen können. Wesentliche Inhalte des Positionspapiers der GRÜNEN-Fraktion finden sich in dem 10-Punkte-Programm des Städtetages wieder.

 

 

  1. Aktivitäten der Stadt Aachen im Rahmen des Projektes „emissionsfreie Mobilität“

 

Zu Beginn des Jahres 2017 wurde mit Unterstützung des Umweltministeriums NRW bei der Stadt Aachen eine neue Referentenstelle beim Oberbürgermeister eingerichtet. Der Referent, Axel Costard, übernimmt die Koordination des Projektes „Aachen – Modellstadt für emissionsfreie Mobilität“. Dahinter verbirgt sich die Bündelung und Forcierung verschiedener, zum großen Teil bereits laufender oder initiierter Mobilitätsmaßnahmen unter anderem zum Ausbau der Elektromobilität.

 

Das Thema Elektromobilität wird in Aachen schon seit einigen Jahren durch die Hochschulen (insbes. RWTH), deren An-Institute und Spin-Off-Unternehmen, durch die STAWAG und auch durch die Stadtverwaltung kontinuierlich vorangetrieben. Aachen hat sich auf dem Gebiet der Elektromobilität in Forschung, Produktion und Anwendung bereits einen Namen gemacht. 2009 wurde Aachen mit dem Forschungsprojekt E-Aix Teil der „Modellregion Elektromobilität Rhein-Ruhr“. 2011 gründete die Stadt eine eigene „Task Force Elektromobilität“ und verabschiedete das „Strategiepapier Elektromobilität für die Region Aachen“. Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) wurde die Fachkommission Elektromobilität gegründet. Nach der „Vision Mobilität 2050“ des VEP für den Bereich Elektromobilität soll Aachen in 2050 „ein europäisches Kompetenzzentrum für Elektromobilität sein. Die Verkehrsmittel in Aachen sollen vollständig ohne fossile Kraftstoffe auskommen. Die benötigte Energie wird klimaneutral hergestellt - soweit möglich in der Region Aachen selber.“ Die insbes. aus der RWTH heraus initiierten Projekte wie die Entwicklung und Produktion des StreetScooters mit späterem Verkauf der Serienherstellung an DHL, die Entwicklung des e.GO (besonders günstiges Elektrofahrzeug) und des e.GO Movers, eines autonom fahrenden Kleinbusses, der Aufbau eines Pedelec-Verleihsystems durch das Spin-Off „Velocity“ u.v.m. haben Aachens Aktivitäten in diesem Bereich über die Grenzen hinaus bekannt gemacht. Auch die STAWAG unterstützt das Thema Elektromobilität äußerst engagiert mit einem frühen und kontinuierlichen Ausbau der LadeInfrastruktur sowie zahlreichen Förderprogrammen.

 

Diese breitgefächerten Aktivitäten und die Vielzahl der Akteure sollen durch die neue Koordinationsstelle noch stärker vernetzt, Schwerpunkte - besondere auf kommunaler Ebene - herausgearbeitet und Maßnahmen schneller umgesetzt werden. In diesem Sinne spiegelt sich das Projekt „emissionsfreie Mobilität“ auch im Aachener Appell wider.

 

Anfang Mai 2017 wurde durch die politischen Gremien befürwortet, dass die Stadt Aachen sich mit verschiedenen Partnern am Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ beteiligt. Ziel dieses Förderaufrufs ist es, kommunale Investitionsmaßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung zu unterstützen. Dafür stehen insgesamt 60 Mio. Euro EFRE-Mittel und 40 Mio. Euro Landesmittel über drei Jahre zur Verfügung. Der Projektaufruf ist in die Förderbereiche „Emissionsfreie Innenstadt“ und einen "Allgemeinen Förderbereich“ gegliedert.

 

Im Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ bringen sich verschiedene Fachbereiche der Stadt Aachen mit einzelnen, teils ineinandergreifenden Projekten ein: das städt. Verkehrsmanagement, die Bauverwaltung mit dem Projektbereich CIVITAS & Elektromobilität, der Fachbereich Umwelt, die Stabstelle Klimaschutz und der Koordinator für emissionsfreie Mobilität. Über die nachfolgenden sechs Arbeitspakete (AP) sollen verschiedene Maßnahmen zur Förderung angemeldet werden:

 

AP1:Elektrifizierung/Optimierung des ÖV

- u.a. durch Anschaffung von Elektrobussen incl. Aufbau der erforderlicher Ladeinfrastruktur bei der ASEAG, Einsatz von Elektrofahrzeugen im Taxenverkehr etc.

AP2:Stärkung Fuß- und Radverkehr

- z.B. durch Aufbau eines Rad-Vorrang-Routen-Netzes (Stadtbezirk Brand), Schaffung von Radschnellwegen, Verbesserung von Fußwegeverbindungen im Innenstadtbereich, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz, Schaffung gesicherter Abstellmöglichkeiten in zentralen Bereichen u.v.m.

AP3Mobilitätsmanagementmaßnahmen

- durch Einrichtung von Elektromobilitätsstationen für Mitarbeitermobilität, diverse Aktionskampagnen zum Thema emissionsfreien Mobilität u.a.

AP4emissionsfreie Logistiksysteme

- durch Schaffung von Infrastruktur für den Umstieg auf elektromobile Lieferung auf den letzten Metern im Innenstadtbereich, Einsatz handgeführter, elektrisch betriebener Geräte bei der Grünpflege etc.

AP5Stärkung des Stadtverträglichen Autoverkehrs

- durch Ausbau von Elektroflotte und Ladestruktur beim CarSharing-Anbieter Cambio, Kennzeichnung und Beschilderung von Ladepunkten im öffentlichen Raum usw.

AP6Kommunikation, Partizipation, Vernetzung

- als übergreifendes Arbeitspaket, werden hier begleitend Strukturen für eine optimierte Umsetzung untersucht

AP7Ausbau der Fernwärme

- Substitution vorhandener Heizkesselanlagen durch Auskopplung und Nutzung von Abwärme im Großkraftwerk Weisweiler. Dies führt zu einem erheblichen Rückgang der Emissionsbelastung aus der Wärmeversorgung in der Aachener Innenstadt. Der Eingriff in die Straßenoberfläche würde eine Neuaufteilung der Straße nach heutigen Ansprüchen ermöglichen, zum Beispiel Fahrrad-Schutzstreifen.

 

Ergänzend wird auf die Ausführungen des OBM-Referenten, Axel Costard, verwiesen, der in der Sitzung zum Sachstand des Projekts „Emissionsfreie Mobilität“ mündlich berichten wird.

 

 

  1. Fazit / Weitere Vorgehensweise

 

Mit Blick auf den angestrebten „Aachener Appell zur Luftreinhaltung“ muss festgestellt werden, dass sich die Sachlage und Öffentliche Diskussion zum Thema Luftreinhaltung im vergangenen halben Jahr so rasant entwickelt hat, dass der Appell in seiner ursprünglichen Funktion als Impulsgeber für andere Kommunen zeitlich überholt erscheint. Das Positionspapier des Städtetages NRW, als Sprachrohr der Kommunen, deckt wesentliche Inhalte dieser Initiative mit ab. Die Inhalte des Positionspapiers des Städtetages sollen bei der Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans berücksichtigt werden.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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