Kenntnisnahme - FB 45/0393/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 die Umsetzung der neuen Förderrichtlinien zur Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 Absatz 1 und Absatz 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.03.2017 beschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung wurde die Verwaltung beauftragt, innerhalb eines Jahres eine Evaluierung dieser Richtlinien vorzunehmen. Im Rahmen der Fragestunde für Einwohner wurde seitens der Verwaltung für die nächste Ratssitzung ein erster Sachstandsbericht und die Planungen über das weitere Vorgehen zugesagt.

 

2. Umsetzung

Die neuen Förderrichtlinien wurde zum 01.03.2017 umgesetzt. Im Vorfeld gab es umfangreiche Informationen an alle Beteiligten (Tagespflegepersonen, Eltern und Verein für familiäre Tagesbetreuung). Dies geschah sowohl durch flächendeckende Informationsschreiben und Internetveröffentlichung (FAQ), als auch durch zahlreiche Beratungsgespräche. Weiterhin hatte die Verwaltung die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung des Vereins für famililäre Tagesbetreuung Fragen, Kritik und Anregungen mit den dort versammelten Tagespflegepersonen zu diskutieren.

Die Umstellung auf die neuen Förderrichtlinien erfolgte termingerecht. Die Umsetzung ist gut und zeitnah gelungen. Zwischenzeitlich haben sich die Verfahrensweisen eingespielt, sodass das normale Tagesgeschäft – ohne zusätzlichen personellen Aufwand – bewältigt werden kann.

Wie im Vorfeld der Beschlussfassung angekündigt, haben einige Tagespflegepersonen gegen die erlassenen Bewilligungsbescheide Rechtsbehelfe eingelegt, da sie die neuen Förderrichtlinien in einigen Punkten für nicht rechtmäßig halten. Die entsprechenden Rechtsbehelfe werden in Abstimmung mit dem Fachbereicht Recht derzeit abgearbeitet.

 

3. Neubescheidung von (nicht bestandskräftigen) Altfällen

Eine weitere Herausforderung sind die durch das auslösende Urteil vom 05.07.2016 des Verwaltungsgerichtes Aachen neu zu bescheidenden „Altfälle“ für die Vergangenheit sowie alle in diesem Kontext noch nicht bestandskräftigen Bewilligungsbescheide (Wiederaufnahme der ruhenden Widerspruchsverfahren). Insgesamt war daher bei 25 Tagespflegepersonen und 207 Tagespflegeverhältnissen mit unterschiedlichen Zeiträumen und Betreuungsumfängen eine Neuberechnung und Neubescheidung der Leistungen erforderlich.

Mit den Vorarbeiten für die Neubescheidung wurde nach der Umsetzung der laufenden Fälle begonnen. In Absprache mit dem Fachbereich Recht wurde entschieden, dass Basis für die Neuberechnung der Altfälle die nunmehr geltenden neuen Förderrichtlinien sein muss. Allerdings ergaben sich hier in der Praxis Umsetzungsschwierigkeiten, da die neuen Förderrichtlinien eine grundsätzlich andere Fördersystematik als die alten Richtlinien hat. So ist es für die Vergangenheit nur schwer, aufwendig, bis nicht möglich, die tatsächlich abgeleisteten Betreuungsstunden rückwirkend zu ermitteln. Es wurde daher versucht, eine möglichst pauschalierte Kompromisslösung zu finden. Leider ist es nicht gelungen, hier Einvernehmen zu finden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es im Kreise der betroffenen Tagespflegepersonen unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich einer möglichen Lösung gibt.

 

Die Verwaltung hat daher entschieden, auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien eine pauschalierte Nachberechnung in Form von durchschnittlichen Stundenwerten vorzunehmen und dies anhand von aufwändigen  exemplarischen Berechnungen eines Einzelfalles untermauert. Auf dieser Basis werden derzeit alle nicht bestandskräftigen Altfälle beschieden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit es hier zu erneuten Rechtsbehelfsverfahren kommen wird.

Insgesamt wird hiermit verbunden eine Summe in Höhe von rd. 212.000 € an die Tagespflegepersonen nachträglich gezahlt werden.

 

4. Evaluierung

Die Verwaltung beabsichtigt, nach einem halben Jahr eine erste Evaluierung der neuen Förderrichtlinien vorzunehmen. Hierzu werden, neben der von Tagespflegepersonen und Eltern formulierten Kritik, Anregungen und Fragen, die entsprechenden vorliegenden Daten dezidiert ausgewertet und ins Verhältnis, auch zu den alten Förderrichtlinien, gesetzt werden. Über die ersten Ergebnisse wird sich die Verwaltung dann im September/Oktober mit dem Verein für familiäre Tagesbetreuung austauschen und hieraus eine erste Einschätzung über mögliche Handlungsbedarfe vornehmen. Nachfolgend soll es dann bis Februar 2018 eine endgültige zusammenfassende Evaluierung geben. Auch hierzu wird zunächst der Austausch mit dem Verein für familiäre Tagesbetreuung gesucht werden und im Anschluss, voraussichtlich März/April 2018, ein Erfahrungsbericht mit möglichen Punkten der Nachsteuerung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Sofern es, wie angekündigt, in der Zwischenzeit zu neuen Rechtsbehelfsverfahren gekommen sein sollte, werden die Beratungen und Vorlagen zur Sicherung der Rechtsposition der Stadt Aachen im nicht öffentlichen Teil erfolgen müssen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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