Entscheidungsvorlage - FB 45/0383/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfonds - Anträge 2017 (Ergänzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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13.07.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Schulausschusses und des KJA vom 22.9.2009 wurde der Zukunftsfonds mit einer finanziellen Ausstattung in Höhe von 70.000 Euro eingerichtet. Für das Haushaltsjahr 2017 stehen aus haushälterischen Gründen Mittel in Höhe von 40.100 Euro zur Verfügung.
Der Zukunftsfonds sieht ab 2016 die Unterstützung in folgenden Situationen vor:
- Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
- Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- 18.000 Euro werden für Einzelanträge und Klassenfahrten durch die Fachverwaltung zu Beginn des Jahres gebunden.
- Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten werden berücksichtigt. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.
- Innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt) werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
- Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
Laut Beschluss des Schulausschusses vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds wird vor dem Hintergrund, dass der Zukunftsfonds in der Vergangenheit zu 100 % ausgeschöpft wurde, folgende Berechnung angewendet:
- den 1. Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
- den 2. und 3. Folgeantrag zu 75 % zu fördern
- ab dem 4. Antrag infolge auf 0 zu setzen.
Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese
auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
1. Anträge unterschiedlicher Antragsteller unter 2.000 Euro:
Für Klassenfahrten und diverse Einzelanträge wird von der Verwaltung für das Jahr 2017 ein Betrag von 18.000 Euro vorgehalten. Davon wurde bislang ein Gesamtbetrag von 13.453,65 Euro verausgabt:
2017 | Diverse Antragsteller | Zuschüsse entsprechend o.g. Kriterien | 453,65 Euro
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2017 | Unterstützung bei Klassenfahrten | Einzelanträge | 13.000 Euro |
Aus dem vorgehaltenen Betrag verbleibt ein Betrag in Höhe von 4.546,35 Euro. Somit stehen dem Zukunftsfonds noch 22.100 Euro zur Verfügung.
2. Folgende Anträge über 2.000 Euro liegen vor:
Eingang | Antragsteller | Projekt | Beantragtes Finanzvolumen | Prozentualer Zuschuss |
11. 5. 2017 | KGS Michaelsbergstraße | Der Tod gehört zum Leben -1. Antrag | 3.900 Euro |
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20. 5. 2017 | Förderverein der KGS Hanbruch | Hanbrucher Streicherklasse –Streicherorchester – 1. Antrag | 7.969 Euro | 5976,75 Euro = 75 % |
12. 7. 2017 | Förderverein der KGS Passstraße | „Integrative Sprachförderung mit Orffinstrumentarium“-1. Antrag | 7081,50 Euro |
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Alle eingereichten Konzepte entsprechen den Kriterien des Zukunftsfonds.
3. Projektprüfungen
1. „Der Tod gehört zum Leben“ ist ein Projekt der Katholischen Grundschule Michaelsbergstraße, welches den Schülern/innen einen selbstverständlichen, natürlichen Umgang mit dem Tod und dem Sterben näher bringen soll. Während des Projektes lernen die Schüler/innen ein Bestattungsunternehmen kennen. Das Aufsuchen des Hospizzentrums Erkelenz ist geplant. Mit einem Teil des Lehrer-Kollegiums und verschiedenen Fachkräften begegnen die Kinder den existenziellen Fragen des Lebens.
Das Hospiz in Erkelenz wurde für einen Besuch mit den Kindern ausgewählt, weil diese Einrichtung ein „Haus des Lebens“ ist und hier die Möglichkeit besteht, dieses mit 32 Schulkindern anzuschauen.
Die beiden anderen Alternativen Haus Hörn und Hospiz am Iterbach wurden für einen Besuch der Schulklasse in Erwägung gezogen, jedoch handelt es sich hier um Häuser, die zwar ein ähnliches Konzept verfolgen, in denen jedoch Stille erwünscht ist.
Ein offenes Haus ist unter Berücksichtigung erhöhter Fahrtkosten für einen Besuch der Schulkinder vorzuziehen, da davon auszugehen ist, dass die Schüler hier eine bleibende Erinnerung behalten sollen und werden.
2. Der Förderverein der Katholischen Grundschule Hanbruch richtet zum laufenden Schuljahr eine weitere Streicherklasse für das Schuljahr 2017/2018 ein. Im Rahmen des Projektes „Hanbrucher Streicherklasse-Streicherorchester“ spielen die Streicherklassen der Grundschule auf dem „ Kulturfest West“ im Aachener Westpark. Zudem musizieren die Schüler bei verschiedenen Konzerten, wie
4 – Jahreszeiten-Konzerte und einem Weihnachtskonzert. Zugunsten eines Zirkus wird ein Benefizabend veranstaltet. Ziel der Schule ist es, sich als „Kulturschule“ weiterzuentwickeln.
3. Die Europaschule der „KGS Passstraße“ besuchen Kinder aus 33 Nationen. Davon haben 2/3 der Kinder Migrationshintergrund. Die DiKu- Klasse (Deutschintensivkurs) wird zurzeit von 14 Kindern ohne Deutschkenntnisse besucht. Ziel der Schule ist es „Kulturschule“ zu werden, daher werden alle Ressourcen in die musischen Fächer zur Motivation der Kinder investiert, um auf diese Weise ihre Sprache zu fördern. Wöchentlich sind zwei Stunden „Sprachförderung durch Musik“ im Schulportfolio vorgesehen.
4. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung in 2017
Es wird empfohlen, die vorliegenden Anträge für das Jahr 2017 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe positiv zu bescheiden.
1. KGS Michaelsbergstraße „Der Tod gehört zum Leben“
2. Förderverein der KGS Hanbruch: Hanbrucher Streicherklasse
3. Förderverein der KGS Passstraße: Integrative Sprachförderung mit Orffinstrumentarium
Die verbleibende Restsumme in Höhe von 5141,75 Euro dient außergewöhnlichen Anfragen im Sinne der Kriterien des Zukunftsfonds.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Produkt 4-030302-910-6 Sachkonto 52790000-4530
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 40.100 | 40.100 | 120.300 | 120.300 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -40.100 | -40.100 | -120.300 | -120.300 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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