Entscheidungsvorlage - FB 61/0709/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße-  im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße-  im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand. 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss A 97 im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, wurde 1988 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. In den letzten Jahren gab es neben der Anfrage nach Spielhallen immer häufiger Anfragen nach Wettbüros und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet.

 

Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros, sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, soll der Aufstellungsbeschluss A 97 aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Planbereich gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.

 

  1. Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 bauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße-  im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen. 

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Anlagen

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