Entscheidungsvorlage - FB 61/0720/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/201 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016 stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal.
- Aufteilung in zwei Planverfahren
Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen. Derzeit wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Da die Wettbewerbsergebnisse alle bebauungsplanrelevanten Vorgaben eingehalten haben, können nun auch alle erforderlichen Gutachten erstellt werden. Die Beratung des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses soll im Herbst 2017 erfolgen.
Diese Zeitschiene ist für den geplanten Umbau der Kullenhofstraße, der auch Gegenstand des Bebauungsplanes ist, ungünstig, da dieser unter anderem die Voraussetzung ist für die zukünftig geänderte Verkehrsführung. Eine Verlagerung des Busverkehrs von der Pauwelsstraße ist erst nach Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich. Der Rückbau der Pauwelsstraße wiederum muss abgeschlossen sein, damit mit dem Bau des Zentral-OPs begonnen werden kann.
Daher wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S). Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Der Bebauungsplan 1000 N wird entsprechend in der zuvor genannten Zeitschiene aufgestellt.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB
An der Anhörungsveranstaltung am 17.11.2016 nahmen ca.10 Bürgerinnen und Bürger teil. Hauptthema für die Anwesenden waren verkehrliche sowie Umweltaspekte. Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:
- Freiraum / Grün / Ausgleich
- geplante Bebauung
- Baustellenverkehr / Baulärm
- städtebaulicher Vertrag
- Fördermittel
Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Im Abwägungsdokument sind darüber hinaus Eingaben enthalten aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, die sich auf den geplanten Umbau der Kullenhofstraße beziehen.
Auswirkungen auf die Planung ergeben sich durch die Eingaben nicht. Einige der genannten Aspekte sind nicht Gegenstand des Planverfahrens (z.B. Baustellenverkehr), andere werden ohnehin berücksichtigt (z.B. Eingriff in den Baumbestand / Ersatzpflanzungen).
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 8 davon haben eine Stellungnahme zur Planung abgegeben.
Keine dieser Stellungnahme hat eine Relevanz für den Bebauungsplan 1000 S. Abwägungsrelevante Aspekte werden im Verfahren 1000 N thematisiert werden.
- Politische Beratung zum Umbau der Kullenhofstraße
Dem Bebauungsplan Nr. 1000 S liegt der Entwurf für die Umbauplanung der Kullenhofstraße zugrunde. Entsprechend ist eine der Voraussetzungen für die Durchführung des Planverfahrens der politische Beschluss über diese Planung. Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 den Planungsbeschluss gefasst (siehe Vorlage FB 61/0725/WP17). Der Beschluss umfasst jedoch Änderungen der vorgelegten Planung.
Es wurde beschlossen, im östlichen Bereich der Kullenhofstraße eine bauliche Trennung des geplanten südlichen Geh- und Radweges zwischen Höhe Parkhaus und der Querung Neuenhofer Weg / Vorplatz vorzunehmen. Der Fußweg hat eine Breite von 3,50 m, der Radweg eine Breite von 2,50 m. Durch den Sicherheitsstreifen von 0,50 m zum Straßenraum entsteht ein Gesamtquerschnitt von 6,50 m. Durch den verbreiterten Querschnitt entsteht zusätzlicher Flächenbedarf im Bereich des angrenzenden Grundstücks. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird daher in südliche Richtung ausgedehnt.
Im Osten der Kullenhofstraße wird der geplante Radweg um den Kreisverkehr Bestandteil des Bebauungsplanes und somit planungsrechtlich gesichert. In der Straßenplanung entfallen zudem die Straßeneinengungen, sie können jedoch als Option weiterhin realisiert werden. Für die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist dies nicht von Relevanz.
Im Planungsbeschluss wurde zudem die Untersuchung von zwei Varianten beschlossen:
- eine Straßenplanung mit öffentlichen Stellplätzen in der westlichen Kullenhofstraße und
- eine durchgezogene Baumreihe entlang der westlichen Kullenhofstraße.
Da es sich um Prüfaufträge handelt, deren Ergebnis derzeit noch offen ist, wurden diese beiden Flächen nicht in das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000 S aufgenommen. Sollte die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen und sich entsprechend der Bedarf zur Festsetzung weiterer öffentlicher Verkehrsflächen ergeben, kann dies auch über den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1000 N erfolgen.
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Am 5. Juli hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss beraten und eine einstimmige Empfehlung an den Planungsausschuss ausgesprochen (siehe Vorlage FB 61/0720/WP17).
Aufgrund des Planungsbeschlusses im Mobilitätsausschuss wurde jedoch nach der Beratung des Aufstellungs- und Offen-lagebeschlusses im Bezirk der Rechtsplan geändert, indem die Plangebietsabgrenzung an die geplante Radwegeführung angepasst wurde. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen (z.B. Anpassung der Plangebietsgröße). Schriftliche Festsetzungen sind nicht mehr erforderlich, da sie lediglich Regelungen zu Ersatzpflan-zungen enthielten.
Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll für die Verbreiterung der Kullenhofstraße, die für die Ermöglichung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs auf dieser Straße erforderlich ist, Planungsrecht geschaffen werden.
Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten sind. An einem Teil der Fassaden der Gebäude an der Kullenhofstraße besteht das Erfordernis zur Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen, um den Anforderungen an gesundes Wohnen gerecht zu werden. Die Kosten dafür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Entsprechend wird eine Regelung im städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Kosten für den Straßenumbau gehen ebenfalls zu Lasten der Uniklinik.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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