Kenntnisnahme - FB 36/0197/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ehemaliges Regenrückhaltebecken Uersfeld

Hier: Sachstandsbericht gemäß Antrag der CDU-Fraktion vom 09.01.2017 mit der lfd. Nr. 27

 

Am 10.07.2009 wurde das Rückhaltebecken (RHB) Uersfeld auf Antrag des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) per wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid entwidmet.

 

Der Bescheid wurde mit Auflagen versehen, wie

-          Das RHB ist als Teichanlage umzugestalten.

-          Die Entnahme- und Überlaufbauwerke sind zu beseitigen.

-          Ein Dauerwasserspiegel auf 168,30 m ü. NN ist zu erhalten.

-          Der Amstelbach ist in das Becken zu verlegen.

-          Die Unterhaltung des Beckens ist bis zum Abschluss der Umgestaltung durch den WVER fortzuführen.

 

In den Folgejahren wurden diverse Varianten zur Verlegung des Amstelbaches in das Becken diskutiert, was in den Antrag des WVER vom 04.12.2014 mündete, den Amstelbach und den Schönauer Bach in das Becken zu verlegen und den vorgesehenen Dauerstau aufzugeben.

Bei den Vorermittlungen zur Realisierung des Vorhabens stellte sich heraus, dass das Beckensediment belastet ist (im Wesentlichen mit PAK) und für die beantragte Umgestaltung beseitigt und entsorgt werden muss.

Dieser Antrag wurde 2015 zurückgezogen, als sich auf Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln herausstellte, dass die Entsorgung der belasteten Beckensedimente nicht gefördert werden kann.

 

Statt dessen wurde am 06.05.2015 ein neuer Antrag seitens des WVER gestellt auf Änderung der Auflagen im Bescheid vom 10.07.2009 wie:

-          Aufgabe des Ziels eines Dauerstaus

-          Verfüllen der Überlaufbauwerke

-          Aufgabe des Ziels, den Amstelbach in das Becken zu verlegen

 

Im Rahmen der Beteiligung der städtischen Dienststellen im wasserrechtlichen Verfahren hat der Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) als Eigentümer der Fläche die Entschlammung des Beckens gefordert. Ansonsten ergab die Beteiligung eine grundsätzliche Zustimmung zum Antrag des WVER. Die Aufnahme der Auflage des FB 23 in den wasserrechtlichen Bescheid ist dem WVER zur Kenntnis gebracht worden. Derzeit steht seine Stellungnahme dazu noch aus.

 

Zwischenzeitlich hat der WVER Kontakt zum FB 23 aufgenommen mit dem Ziel, die Beckenfläche käuflich zu erwerben.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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