Entscheidungsvorlage - FB 61/0744/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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06.09.2017
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2017
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Alkuinstraße,
Eginhardstraße und
Normannenstraße
Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 - 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt.
7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Alkuinstraße,
Eginhardstraße und
Normannenstraße
Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 60) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 - 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt.
7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
2.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „E2“ wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.11.2016 und des Mobilitätsausschusses am 03.11.2016 vorgestellt und beraten.
Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine hohe bis maximale Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Vor allem in der Alkuinstraße konnte ein hoher Anteil an Falschparkern (parken auf dem Gehweg) beobachtet werden, so dass bei Einhaltung der StVO, von einer höheren Auslastung in diesem und den angrenzenden Streckenabschnitten ausgegangen werden kann.
In den Morgen- und Abendstunden machen die Fahrzeuge von Bewohnern ca. 48% aller angetroffenen Fahrzeuge im gesamten Bereich „E2“ aus. In der Mittagszeit sinkt dieser Anteil ab. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Normannenstraße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Gebietscharakteristik:
Die geplante Bewohnerparkzone „E 2“ (Normannenstraße) ist ein sehr kleines Gebiet und wird durch die Hauptverkehrsstraße Krefelder Straße im Nordwesten, im Südwesten durch die Passstraße, im Südosten durch die Kleingartenanlage Alkuinstraße und im Nordosten durch das Möbelhaus/-lager Porta begrenzt. Die Zone „E2“ grenzt in Höhe der Passstraße an die Bewohnerparkzone „T“ und an die geplante Zone „E“.
Im gesamten Gebiet ist eine überwiegende Wohnnutzung mit nur vereinzelter tertiärer Nutzung entlang der Hauptverkehrsstraßen vorhanden. Im nördlichen Bereich der Alkuinstraße befindet sich die Alkuin-Real- und Abendschule.
Die Einwohnerdichte in dem Gebiet ist unterschiedlich hoch. In der Alkuinstraße ist überwiegend eine mehrgeschossige Wohnbebauung vorhanden. Ca. 450 Personen über 18 Jahre sind in 308 Haushalten in der Alkuinstraße gemeldet. Im flächenmäßig größeren Bereich mit Doppelhaus- und Reihenhausbebauung entlang Eginhardstraße, Normannenstraße, Passstraße (Haus-Nr. 110 – 174 und Haus-Nr. 151 – 155) und Krefelder Straße (Haus-Nr. 56 – 90) sind rund 316 Personen über 18 Jahre in 200 Haushalten gemeldet.
Diese sehr ungleiche Einwohnerdichte führt dazu, dass es unterschiedlich schwer ist sein Fahrzeug im nahen Wohnumfeld abzustellen, daraus ergeben sich differierende Erwartungen in Bezug zur Einführung einer Bewohnerparkzone (siehe auch Bürgerinformation).
Die Krefelder Straße und Passstraße sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die übrigen Erschließungsstraßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone.
Um Park-Such-Verkehre im Untersuchungsgebiet zu unterbinden, ist das Gebiet mit dem Verkehrszeichen 250 StVO und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Zudem ist die Normannenstraße von der Krefelder Straße kommend als Einbahnstraße ausgewiesen. Diese Zulassungs- und Richtungsbeschränkung ist auch für die Eginhardstraße zwischen Passstraße und Normannenstraße ausgewiesen. Die Alkuinstraße endet als Sackgasse.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 20.02.2017 wurde in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 90 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen überdurchschnittlich viele schriftliche und telefonische Eingaben ein, welche die kontrovers diskutierte Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ darlegen. Die Mehrheit der Eingaben wurde von den Bewohnern der Eginhardstraße und Normannenstraße eingereicht, die sich gegen die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ aussprachen.
Eine wesentliche Diskussion war die Notwendigkeit der Bewohnerparkzone. Eine große Mehrheit der Bewohner sprach sich gegen die Einrichtung eine Bewohnerparkzone aus, da nach ihrem Empfinden kein Parkdruck und somit kein Bedarf für eine zusätzliche Reglementierung der öffentlichen Parkplätze besteht. Dem gegenüber wurde jedoch auch auf die beengte und erschwerte Parkplatzsituation besonders im Bereich der Alkuinstraße hingewiesen, die auf die Anwohner, die Besucher der Carolus Therme und Kleingartenanlage sowie auf die Angestellten der Alkuinschule und der Stawag zurückgeführt wird.
Weitere Themen waren die Benachteiligung der Besucher der Anwohner bzw. der Eigentümer der Kleingartenanlage „Lehmkülchen e.V“ durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die Unterbindung des Fahrbahnrandparkens im Bereich von zu schmalen Fahrbahnen (z.B. Normannenstraße), die Durchsetzung der Zufahrtsregelung für Anlieger und die Auswirkungen durch die Einführung einer Bewohnerparkzone.
Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben (s. Anlage 3a) und eine Zusammenstellung der schriftlichen und telefonischen Eingaben (s. Anlage 3b) liegen bei.
Planung
Trotz der zahlreichen ablehnenden Eingaben hält die Verwaltung am Vorschlag der Einrichtung einer Bewohnerparkzone „E2“ fest.
Mit Einführung des Bewohnerparkens würde eine Reduzierung des Park-Such-Verkehrs erzielt und die Bewohner, besonders in der Alkuinstraße, würden eine größere Chance erhalten, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden.
Vor dem Hintergrund der Einrichtung der geplanten angrenzenden Bewohnerparkzone „E“ wird es zu Verlagerungseffekten in die nahen gebührenfreien Gebiete kommen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Park-Such-Verkehre in der geplanten Zone „E2“ erhöhen. Ein Ausweichen auf benachbarte öffentliche Parkflächen ist aufgrund der Gebietsgrenzen und der bestehenden sowie geplanten Bewohnerparkzonen nicht möglich.
Ein wesentliches Argument der ablehnenden Haltung war die Parkplatzsituation in Teilen der Normannenstraße und Eginhardstraße, die keine regelkonformen Straßenbreiten zum Abstellen von Fahrzeugen aufweisen (siehe Absatz Fahrbahnrandparken). Diese Situation verschlechtert/ändert sich jedoch nicht durch die Einführung des Bewohnerparkens.
Anlässlich der bevorstehenden umfassenden Arbeiten zur Erneuerung der leitungsgebundenen Infrastruktur durch die Stawag kann die Eginhardstraße so umgestaltet werden, dass zukünftig 32 legale ausreichend breite Parkstände zur Verfügung stehen und insgesamt keine Reduktion im Parkraum entsteht.
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 6). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Fahrbahnrandparken
In der Eginhardstraße (zwischen Passstraße und Hausnr.1) und Normannenstraße wird heute am Fahrbahnrand geparkt. Beim Fahrbahnrandparken muss von den Verkehrsteilnehmern die StVO beachtet werden, d.h. es dürfen dort nur Fahrzeuge abgestellt werden, wenn ein Vorbeifahren anderer Fahrzeuge möglich ist. Um die Forderung der einschlägigen Richtlinien zu erfüllen, muss neben dem 2,00 m breiten Fahrbahnrandparken eine mindestens 2,95 m breite Fahrgasse für die Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens verbleiben. Die Fahrbahn der Eginhardstraße (zwischen Passstraße und Hausnr.1) und die Normannenstraße ist in der Regel nur etwa 4,20 m und damit nicht ausreichend breit. Das Fahrbahnrandparken ist straßenverkehrsrechtlich in diesen Straßenabschnitten nicht zulässig. Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ in den Straßen entfallen somit keine öffentlichen Parkplätze, sie sind schon heute nicht vorhanden.
Heute sind im Viertel ca. 229 legale Parkplätze vorhanden, nach der Einführung der Zone werden ca. 229 legale Parkplätze zur Verfügung stehen. Im Rahmen der bevorstehenden Stawag-Umbaumaßnahme der Eginhardstraße werden zusätzlich 9 Parkplätze in der Eginhardstraße angelegt, so dass zukünftig 238 Parkplätze in der Zone zur Verfügung stehen.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf der Verkehrsstraße Krefelder Straße und der Passstraße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone E2 mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Die Einbeziehung der Anliegerfahrbahn Passstraße zwischen Rolandstraße und Krefelder Straße in die Bewohnerparkzone "E2" ist in der Planung berücksichtigt.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "E2" wurden für 12 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 70.500,00 Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" (182.000 Euro).
Berechtigte:
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „E2“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a)mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b)ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c)Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
Für die Durchführung eines Pilotprojektes „Anlieger-Parken“ statt „Bewohner-Parken“, wie in einer Eingabe gewünscht, fehlt die rechtliche Handhabe.
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min gelten.
Höchstparkdauer:
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kleingartenbesitzern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1", "K" „V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Tagesticket:
Es wurde seitens der Bewohner und des Kleingartenvereins der Wunsch geäußert ein Tagesticket einzuführen, um eine kostengünstige Parklösung für Besucher und die Pächter der Kleingartenanlage einzurichten. Da andere Ziele, wie die Innenstadt oder der Eurogress nicht mehr im unmittelbaren Einzugsgebiet der geplanten Bewohnerparkzone liegen ist von weiteren Besuchergruppen nicht auszugehen.
Um dem Wunsch der Bewohner und des Kleingartenvereins nach einer kostengünstigen Besucherparklösung nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 5,00 € angeboten werden.
Gebührenpflichtzeit
Es wurde der Wunsch geäußert die Gebührenpflichtzeit im Hinblick auf die Nutzer des Kleingärtnervereins zu verkürzen. Da die Einrichtung der Bewohnerparkzone ausschließlich die Parkplatzsituation für die Bewohner verbessern soll wird seitens der Verwaltung keine Verkürzung der Bedienzeiten vorgeschlagen, da gerade in den Abendstunden die Parkplatznachfrage steigt und die Bewohner einen Parkplatz suchen.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
1.den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,
2.im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen,
3.die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "E2" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4.folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
- Alkuinstraße,
- Eginhardstraße und
- Normannenstraße.
die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 - 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert,
3.die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten,
4.die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
5.den Bewohnerparkbereich "E2" schnellstmöglich einzurichten,
6.die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
8.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen,
9.die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
10. ein Tagesticket zum Preis von 5,00 € einzuführen,
11.die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 182.000 | 182.000 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 182.000 | 182.000 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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72,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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3 MB
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6
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(wie Dokument)
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506,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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588,3 kB
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