Entscheidungsvorlage - FB 61/0743/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Brandström-Straße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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06.09.2017
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2017
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Chlodwigstraße,
Elsa-Brändström-Straße,
Kardinalstraße,
Margratenstraße,
Pippinstraße,
Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)
Rolandplatz.
Die Parkstände auf der
Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) und auf der
Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22)
werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb der Zone „E“ verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
9.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Chlodwigstraße,
Elsa-Brändström-Straße,
Kardinalstraße,
Margratenstraße,
Pippinstraße,
Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61) und
Rolandplatz.
Die Parkstände auf der
Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54 ) und auf der
Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22 )
werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb der Zone „E“ verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
9.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
2.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „E“ (s. Anlage 1 und 2) wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.06.2015 und des Mobilitätsausschusses am 18.06.2015 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine starke bis sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Brändström-Straße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Zudem hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt, für den angrenzenden Bereich Passstraße, Normannenstraße, Alkuinstraße und Eginhardstraße sowie Soerser Weg und Merowingerstraße die Einrichtung zusätzlicher Bewohnerparkzonen „E2“ und „Erw. E“ zu prüfen und möglichst zeitgleich einzuführen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 09.11.2016 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.11.2016 wurden die Ergebnisse zur Voruntersuchung zur geplanten Zone „E2“ und „Erw. E“ vorgestellt und beraten. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt die Planung der Zone „E2“ zu erstellen und eine Bürgerinformation durchzuführen. Der Planung der Zone „Erw. E“ soll nach Einführung der Zonen „E“ und „E2“ erneut geprüft werden.
Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ wir in einer separaten Vorlage behandelt.
Gebietscharakteristik
Die geplante Bewohnerparkzone wird im Nordosten durch die Passstraße, im Südosten durch den Kurpark, im Südwesten durch die bestehende Bewohnerparkzone „B“, sowie den Salvatorberg begrenzt. Hinter der nordwestlichen Bebauung der Elsa-Brändström-Straße führt die Grenze bis zur Krefelder Straße, wo sie mittig bis zur Passstraße verläuft.
Im gesamten Gebiet ist eine Wohnnutzung mit nur sehr geringer tertiärer Nutzung vorhanden.
Die Straßen Krefelder Straße und die Rolandstraße Hausnr. 2 - 22 sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Alle übrigen Straßen sind als „Zone-30“ ausgewiesen.
Um Durchgangs- und Park-Such-Verkehre zu unterbinden sind in dem Gebiet echte und unechte Einbahnstraßen sowie Anliegerstraßen ausgewiesen:
- Die Rolandstraße zwischen Margratenstraße und Passstraße ist eine „unechte“ Einbahnstraße und im Einmündungsbereich in die Margratenstraße mit dem Verbot der Einfahrt (StVO Zeichen 267), Radfahrer frei, ausgeschildert.
- Die Rolandstraße zwischen Hausnr. 24 und Rolandplatz ist in Richtung stadtauswärts als Einbahnstraße ausgewiesen. Ferner ist die Rolandstraße an der Einmündung in die Krefelder Straße als Anliegerstraße mit dem StVO Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatz „Anlieger frei“ gekennzeichnet.
- Darüber hinaus ist die Kardinalstraße in Richtung Lousberg ebenfalls eine Einbahnstraße und als Anliegerstraße beschildert. Die Freigabe für den Radverkehr ist angeordnet und muss noch umgesetzt werden.
- Im weiteren Verlauf fließt der Verkehr über die Einbahnstraße Elsa-Brändström-Straße auf die Krefelder Straße ab. An dieser Einmündung ist die Elsa-Brändström-Straße mit StVO Zeichen 267 gekennzeichnet. Die Einbahnstraße ist für den Radfahrer freigegeben.
- Im nordwestlichen Abschnitt ist die Elsa-Brändström-Straße (Hausnr. 14 – 30) mit StVO Zeichen 250, Anlieger frei ausgeschildert. Der nebenliegende Straßenabschnitt, der zum Lousberg führt, ist nach 50 m mit StVO Zeichen 250 für Fahrzeuge gesperrt.
Die Margratenstraße endet als Sackgasse am Farwickpark. Die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer ist gegeben.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 14.03.2016 wurde in der Alkuinschule, Alkuinstraße 40, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 40 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein.
Ein wesentliches Thema war der hohe Parkdruck, der auf die Anwohner, auf Besucher der Innenstadt, des Eurogress, der Carolus Therme und des Tivoli zurückgeführt wird. Darüber hinaus wurde der Wegfall von Parkplätzen im Zusammenhang mit dem Gehwegparken, die Verlagerung des Parkdrucks auf die angrenzenden Straßen, im Besonderen auf die Passstraße, die Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in den Abendstunden und die nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit im heutigen Tempo-30-Zonen Bereich der oberen Rolandstraße erörtert.
Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben und eine Zusammenstellung der schriftlichen Eingaben liegen mit den Antworten der Verwaltung als Anlage 3 bei.
Planung
Mit Einführung des Bewohnerparkens würden die Bewohner eine größere Chance erhalten, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Zudem wird durch die Reduzierung des Parksuchverkehrs eine Verkehrsberuhigung erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone "E".
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 5). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Heute sind in der geplanten Zone ca. 364 legale Parkplätze vorhanden, nach den mit der vorgesehenen Planung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ca. 364 legale Parkplätze zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Planung ist das heute nur geduldete Parken auf der Krefelder Straße Hausnr. 3 bis 41 nicht mehr zulässig, da der Bord für das Gehwegparken zu hoch ist. Um den Bewohnern Parkraum zur Verfügung stellen zu können, wird die Anliegerbeschilderung in der Kardinal- und Elsa-Brändström-Straße entfallen.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Krefelder Straße Haus Nr. 2 bis 54 und Rolandstraße Haus Nr. 2 bis 22 mit Verkehrszeichen 314 StVO (Parken) mit dem Zusatz "Zone E mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "E" wurden für 17 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 98.700,- Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" (182.000 Euro).
Berechtigte:
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone E ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a)mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b)ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c)Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)Nutzer die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann.
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten.
Höchstparkdauer:
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier, wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1", "K", „N“, „V“ und „Z“, keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Tagesticket:
Die Einführung eines Tagestickets wurde kontrovers diskutiert. Das Tagesticket wurde für Besucher und Freunde des Viertels gewünscht. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass sich an der jetzigen Parkplatzsituation nicht ändern würde und vor allem Besucher der nahegelegenen Innenstadt, das Tagesticket nutzen würden. Die Verwaltung empfiehlt kein Tagesticket einzuführen, um eventuell auftretenden Parksuchverkehren vorzubeugen.
Gebührenpflichtzeit:
Einige Anwohner haben sich für eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit - zurzeit außerhalb des Alleenringes Mo.-Fr. 19.00 Uhr und Sa. 14.00 Uhr - ausgesprochen, da sie befürchten, dass Besucher des Eurogress, der Carolus Therme und des Tivoli weiterhin die Parkplätze der Zone "E" nutzen werden. Die Verwaltung folgt diesen Wünschen und schlägt vor, die Bedienpflicht in „E“ auf 21 Uhr auszudehnen.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
1.den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "E" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,
2.im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind,
3. die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "E" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4.die Straßen
Clodwigstraße,
Elsa-Brändström-Straße,
Kardinalstraße,
Margratenstraße,
Pippinstraße,
Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)
Rolandplatz
als Bewohnerparkzone auszuschildern,
die Parkstände auf der Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) sowie der Rolandstraße (Haus Nr. 2 bis 22) mit der Positivbeschilderung StVO Z. 314 mit Zusatz "Zone E mit Parkschein" zu versehen,
5.die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten,
6.die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
7.den Bewohnerparkbereich "E" schnellstmöglich einzurichten,
8.die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
9.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,
d)Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation nutzen, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,
10.die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
11.die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 182.000 | 182.000 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 182.000 | 182.000 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
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1,3 MB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
77,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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