Entscheidungsvorlage - FB 61/0754/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ludwigsallee zwischen Lousbergstraße und Roermonder StraßeAnpassung in Folge von STAWAG-Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Basis des Planes Nr. 2017 / 07-02 den Planungs- und Ausführungsbeschluss zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Basis des Planes Nr. 2017 / 07-02 den Planungs- und Ausführungsbeschluss. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Die STAWAG erneuert in der Ludwigsallee zwischen der Lousbergstraße und der Roermonder Straße den Kanal und
Versorgungsleitungen. Die STAWAG-Baumaßnahme wird im Oktober 2017 beginnen und wird voraussichtlich bis Frühjahr 2018 andauern.
In diesem Abschnitt der Ludwigsallee sind die Fahrbahnoberfläche sowie die Markierungen der Fahrspuren und des Radfahrstreifens erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus entspricht die Breite des Radfahrstreifens nicht den aktuellen Regelwerken. Es ist daher sinnvoll, die Wiederherstellung im Rahmen der STAWAG-Maßnahme zur Behebung dieser Mängel zu nutzen; ein kompletter Straßenumbau ist hingegen nicht Bestandteil dieser Vorlage
- Heutige Situation (vgl. Anlage 1 – Bestand Ludwigsallee; Anlage 2: Fotos Ludwigsallee)
Die Ludwigsallee (B 1a) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Sie hat als Teil des Alleenringes eine wesentliche Verbindungs – und Verteilerfunktion für den Verkehr der äußeren Stadtbezirke zur Aachener Innenstadt. Die Ludwigsallee dient darüber hinaus auch der Erreichbarkeit des innerstädtischen Hochschulcampus zwischen Wüllnerstraße, Templergraben und Claßenstraße.
Die Straßenraumbreite variiert zwischen ca. 13,00 m und 20,00 m. Die Ludwigsallee ist einseitig - nur entlang der Nordseite - zum überwiegenden Teil mit Wohnhäusern bebaut. Der südlich angrenzende begrünte Mittelstreifen ist Teil der ehemaligen äußeren Stadtbefestigung aus dem 14. Jahrhundert mit dem Ponttor als Stadttor. Die Ludwigsallee ist in diesem Abschnitt mit drei Richtungsfahrbahnen ausgebaut: Zwei Geradeausspuren und eine Rechtsabbiegespur, die teilweise nur 2,40 m breit ist. Diese beginnt an der Einmündung der Lousbergstraße und führt in Richtung Roermonder Straße/BAB. Kurz vor dem Knoten Ponttor beginnt eine weitere Fahrspur für linksabbiegende Linienbusse, Taxen sowie Radfahrer in Richtung Malteserstraße.
Weiterhin existiert ein zu schmaler, schlecht erkennbarer Radfahrstreifen zwischen der Geradeausspur und der Rechtsabbiegespur.
Radverkehr
In den neunziger Jahren wurde hier eine Radspur mit geringen Breiten zwischen 1,20 m und 1,40 m angelegt, die später als Radfahrstreifen markiert wurde. In seiner Breite, seinem baulichen Zustand sowie der Markierung entspricht er nicht den Anforderungen nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010“. Die Markierung (auf der ganzen Länge ein unterbrochener Breitstrich) führt dazu, dass die rechtsabbiegenden Fahrzeuge auf der gesamten, leicht abschüssigen Strecke den Radfahrstreifen für geradeausfahrende Radfahrer queren und hierdurch konfliktreiche Verkehrssituationen entstehen. Hierzu gab es wiederholt Beschwerden von Bürgern.
ÖPNV
Der betroffene Abschnitt der Ludwigsallee wird von den Bussen der Linien 3A, 13A und einzelnen Fahrten der Linie 30 befahren.
Zu Karneval und bei Sperrungen der Pontstraße wird zu Blockverkehrszeiten im Bereich vor Haus Nr. 13-15 der Parkstreifen als Ersatzhaltestelle ausgeschildert.
Fußgängerverkehr
Das Platzangebot für Fußgänger entspricht den Anforderungen der einschlägigen Richtlinien/Regelwerke (EFA, RASt 06). Die Breiten variieren von mindestens 2,30m bis maximal 6,00m (im Einmündungsbereich Lousbergstraße).
Parken
Derzeit gibt es im öffentlichen Straßenraum für ca. 18 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten auf dem baulich angelegten Parkstreifen entlang des Mittelstreifens sowie am gegenüberliegenden Fahrbahnrand vor der Bebauung, die im Bewohnerparkbereich "N" liegen.
Verkehrsmengen
Verkehrszählungen liegen für den betroffenen Bereich der Ludwigsallee vor. Daten aus dem Jahr 2007 weisen eine Gesamtbelastung von ca. 11.000 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr auf. Im gleichen Zeitraum wird die Straße von ca. 800 Radfahrern befahren.
Der Bedarf nach separaten Radverkehrsanlagen ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen, des heutigen Geschwindigkeitsniveaus und der Funktion als klassifizierte Straße nach den Regelwerken (ERA 2010, RASt 06) gegeben.
- Planung (vgl. Anlage 3 – Planung Ludwigsallee; Anlage 4 Querschnitte Ludwigsallee)
Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43). Aufgrund der Straßencharakteristik, der bestehenden Flächenverfügbarkeit und den oben beschriebenen Aufgabenstellungen ergeben sich folgende Planungsansätze:
- Es wird vorgeschlagen , einen Radfahrstreifen von mindestens 1,80 m Breite in der Fahrbahn zu markieren und rot einzufärben. Dieser Radfahrstreifen wird links von dem rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr geführt. Der rechtsabbiegende Verkehr erhält einen klar definierten Querungsbereich zwischen Haus Nr. 23 bis 13 (unterbrochene Breitstrichmarkierung) aus der Geradausspur zur Rechtsabbiegespur.
- Gleichzeitig soll die Rechtsabbiegespur durchgehend auf 3,00 m verbreitert werden, damit auch Lkw (in Richtung Autobahnauffahrt Laurensberg) hier ausreichend Platz haben.
Um diese Breiten realisieren zu können, werden die übrigen Fahrspurbreiten, die zum Teil 3,60 m betragen, angepasst. Da im Bereich der Häuser Nr. 13 bis 15 der vorhandene Fahrbahnquerschnitt hierfür nicht ausreicht (s. Anlage 4, Querschnitt 4) soll der vorhandene Gehweg von 3,50 m auf 2,65 m angepasst und eine Straßenleuchte versetzt werden.
Für den Radverkehr wird neben der Möglichkeit des direkten Abbiegens in die Malteserstraße zusätzlich hinter dem Knoten Ponttor eine Aufstellfläche für den indirekt linksabbiegenden Radverkehr angelegt.
Bauphasen
Die Umsetzung der Planung muss in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der STAWAG geschehen und ist für 2018 zu erwarten.
- Kosten und Finanzierung
Die STAWAG muss die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen, der dem vorherigen Querschnitt und Ausbauzustand der Straße entspricht. Das bedeutet für die Ludwigsallee, dass aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG für die Stadt nur ein Teilbetrag der Baukosten anfällt. Die reine Wiederherstellung – ohne Anpassungen im Straßenraum – wird durch die STAWAG vorgenommen.
Für kleinere bauliche Anpassungen sind zusätzliche städtische Mittel erforderlich:
Der Bord vor Haus Nr. 13/15 muss um einen Meter versetzt werden. Dabei muss zusätzlich eine Straßenleuchte versetzt werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 11.500 Euro an, die bei PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 / 4-120102-923-9 "Straßenerneu. n. Baumaßmaßnahmen. d. STAWAG" zur Verfügung stehen.
Die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme Ludwigsallee im Haushaltsjahr 2018 unterliegt dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneu. n. Baumaßn. d. STAWAG“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 176.190,70 | 176.190,70 | 486.600 | 486.600 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 176.190,70 | 176.190,70 | 486.600 | 486.600 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 6.800 | 6.800 | 20.400 | 20.400 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 8.400 | 8.400 | 25.200 | 25.200 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 15.200 | 15.200 | 45.600 | 45.600 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 13.990,70 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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964,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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541 kB
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