Kenntnisnahme - FB 61/0758/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Anpassung AVV-Tarif ab 01.01.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Anpassung AVV-Tarif ab 01.01.2018
Die Verbundgesellschaft und die im AVV zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen verfolgen bereits seit geraumer Zeit die Strategie, den Verbundtarif in jährlichen moderaten Schritten anzupassen, um der allgemeinen Kostenentwicklung, den Marktanforderungen sowie den Interessen der im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen möglichst gerecht zu werden. Gründe für die Anpassung sind wie in den vorangegangenen Jahren stetig steigende Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Personalkosten. Aber auch zunehmende Kosten zur Entwicklung im Rahmen der Digitalisierung und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung wirken sich auf die Anpassung des AVV-Tarifes aus.
Die Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) im AVV bringt nicht nur einen strukturellen Wandel in der Vertriebslandschaft mit sich, sondern hat auch maßgeblichen Einfluss auf die Tarifgestaltung der kommenden Jahre. Mit Entwicklung und Einrichtung der zentralen Online-Vertriebsplattform (ZVP) wird die Voraussetzung geschaffen, die Tarifpalette des AVV ab 2019 mit und mit digital, bis hin zu einem eTarif umzusetzen und damit verbundene Potentiale zur Erlössteigerung, Vertriebsvereinfachung sowie Tarifgestaltung und -gerechtigkeit zu nutzen. In diesem Kontext haben sich die Verbundgesellschaft und die im AVV zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen darauf verständigt, vor Inbetriebnahme der ZVP zunächst keine größeren strukturellen Tarifmaßnahmen vorzunehmen. Im Rahmen einer zusätzlich eingerichteten „Arbeitsgruppe Strategie Tarif/Vertrieb“ erarbeiten die Verkehrsunternehmen unter Federführung der Verbundgesellschaft eine einheitliche Strategie zur Entwicklung und Digitalisierung der AVV-Tarif- und Vertriebslandschaft. Die in der Arbeitsgruppe zu entwickelnden strategischen Ansätze werden insbesondere unter dem Aspekt der Kompatibilität zu angrenzenden Nachbarregionen und auch darüber hinausgehend erarbeitet.
Die vorgeschlagene und mit den Verkehrsunternehmen im AVV einvernehmlich abgestimmte Tarifanpassung zum 01.01.2018 liegt bei durchschnittlich rd. 1,9 % und damit unter dem Niveau der Vorjahre. Die kalkulierte Umsatzsteigerung liegt für das gesamte Verbundgebiet bei rd. 1,7 Millionen Euro.
Alle preislichen Änderungen zum 01.01.2018 und deren finanzielle Auswirkungen sind im Einzelnen in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:
1. Bartarif
Die Preise im Bartarif sollen um durchschnittlich 1,06 % angepasst werden.
Die Einzelfahrausweise für Erwachsene und Kinder sollen überwiegend, wie bereits in den vergangenen Jahren, auch im Jahr 2018 weitestgehend preiskonstant bleiben. Die Preisstufen 3 und 4, sowie das City-XL-Ticket Aachen und das Flugs-Ticket sollen sowohl im Einzelfahrausweis als auch im 4Fahrten-Ticket um jeweils zehn Cent angepasst werden. Ebenfalls soll das AVV-Anschlussticket eine Preisanpassung um zehn Cent erfahren. Die übrigen Preisstufen und regionalen Tarife (City-Tarif Stolberg und City-Ticket XL Düren) sowie die Tarife zur Fahrradmitnahme (Einzel- und Tagesticket) bleiben unverändert.
2. Tages-Tickets
Tages-Tickets für eine Person und als Minigruppen-Ticket sollen zum 01.01.2018 eine Preisanpassung um durchschnittlich 1,0 % erfahren. Zwecks Tarifvereinfachung und Tarifergiebigkeit sollen das Tages-Ticket für die StädteRegion Aachen und die Minigruppen-Tickets für das Stadtgebiet Aachen und die StädteRegion Aachen aus dem Tarifsortiment entfernt werden und in die preisstufenbasierten Angebote übergehen.
Eine unveränderte Preisstellung für das euregioticket konnte auch für 2018 mit den Partner in der Euregio Maas-Rhein und dem Kreis Euskirchen bzw. der VRS GmbH vereinbart werden.
3. Zeitkarten-Tarife für Erwachsene
Die Preise der Zeitkartentarife sollen über alle Preisstufen hinweg um durchschnittlich 2,4 % fortgeschrieben werden.
Bei den Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen und im Kreis Heinsberg ist eine Preisanpassung um 0,70 €/Monat (StädteRegion Aachen) bzw. 0,50 €/Monat (Kreis Heinsberg) geplant. Vorgenannte Preisanpassungen sollen dazu beitragen, das weiterhin bestehende Einnahmedelta in Bezug auf die Zuschusssituation zu verringern. Aufgrund der überproportionalen Anpassung im vergangenen Jahr soll das Mobil-Ticket im Kreis Düren im Jahr 2018 keine Anpassung erfahren.
4. Tarife für Senioren
Bei dem stark rabattierten Tarifsegment Aktiv-Abo ist eine Anpassung in Höhe von 2,9 % und bei dem Aktiv-Duo um 3,2 % vorgesehen. Das Seniorenticket für den Kreis Heinsberg bleibt im Rahmen der zweijährigen Pilotphase preiskonstant und erfährt daher keine Anpassung zum 01.01.2018.
5. AVV-Job-Ticket und AVV-Firmen-Ticket
Die Tarife des solidarisch zu finanzierenden AVV-Job-Tickets sollen im Rahmen der übrigen Tarifanpassungen der Zeitkarten für Erwachsene angepasst werden. Gleiches gilt für die Ergänzungs-Tickets zu Job-Tickets des VRS und des VRR. Überdurchschnittlich um 4,7 %, soll das Azubi Job-Ticket für Kleinbetriebe angepasst werden.
Die Ergänzungen für das AVV-Gebiet zu den Job-Ticket-Angeboten im VRR und VRS sollen, mit Ausnahme der fakultativen Ergänzung für den AVV zum VRR-Job-Ticket, durchschnittlich um 2,9 % angepasst werden.
6. Zeitkarten für Schüler und Auszubildende
Die Fahrpreise für Schüler im Tarifsegment School&Fun-Ticket (Eigenanteile) bleiben bis auf das Ticket für Selbstzahler unverändert. Der Preis des School&Fun-Ticket für Selbstzahler soll um 0,50 € auf 29,00 €/Monat angepasst werden.
Der Preis des Fun-Tickets soll sowohl im Monatskartenbereich als auch im Abonnement um durchschnittlich 2,0 % angehoben werden.
Monats- und Wochenkarten für Azubis sollen um durchschnittlich 2,2 % fortgeschrieben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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