Kenntnisnahme - FB 61/0759/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)NRW-Tarif1. Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.20182. Tarifliche Maßnahmen NRW-Tarif3. Sachstandsbericht EinfachWeiterTicket (EWT)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des NRW-Tarifs zum 01.01.2018 in dem dargelegten Umfang zu.
2.Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur den tariflichen Maßnahmen zur Kenntnis.
3.Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht des EinfachWeiterTickets (EWT) zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
NRW-Tarif
1. Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2018
Nach intensiver Beratung in den Landesgremien hat der Landesarbeitskreis „Nahverkehr NRW“ in seiner Sitzung am 29.06.2017 beschlossen, den lokalen Gremien eine Tarifanpassung des NRW-Tarifs in Höhe von durchschnittlich 2,4 % zur Beratung vorzuschlagen. Im Einzelnen sind die Tarifmaßnahmen in NRW zum 01.01.2018 und deren finanzielle Auswirkungen in der Anlage 1 aufgeführt.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben dem Tarifänderungsvorschlag zwischenzeitlich einvernehmlich zugestimmt. Zur Weiterentwicklung des NRW-Tarifs im dargestellten Umfang ist eine Zustimmung aller 8 Kooperationsräume sowie der erlösverantwortlichen Partner erforderlich.
Neben den preislichen Anpassungen des NRW-Tarifes werden regelmäßig auch die NRW-Tarifbestimmungen und die Beförderungsbedingungen fortgeschrieben. Die dem Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) angezeigten, redaktionellen Änderungen der Tarifbestimmungen betreffen im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Punkte.
Ziffer 2.1
Gegenüber dem aktuellen Stand zum 01.01.2018 ergeben sich kleinere Änderungen aufgrund des Pilotprojektes zur Preiskurve NRW. Die Fahrpreisbildung erfolgt demnach auf Basis der zwischen zwei Gemeinden festgelegten tariflichen Entfernung und beinhaltet zudem die Komponenten ÖSPV-Anteil sowie SPNV-Anteil.
Anhang 5
Aufgrund der tariflichen Integration von Heerlen, Landgraaf und Kerkrade bedarf es einer Anpassung und Ergänzung des Anhangs.
Hinsichtlich der Beförderungsbedingungen wurden dem KCM keine Änderungswünsche angezeigt
2. Tarifliche Maßnahmen NRW-Tarif
Pfingstferien 2018
Der LAK Nahverkehr NRW hat mit Beschluss 20/2017 in der Sitzung vom 29.06.2017 beschlossen, dass für die im Jahr 2018 stattfindenden Pfingstferien ein separates Tarifprodukt zum Preis von 18,00 € durch die Verkehrsunternehmen in NRW vertrieblich angeboten wird.
Wegfall der 9.00 Uhr-Restriktion in den Sommerferien 2018
In einem Pilotversuch soll das SchönerTagTicket NRW in den Sommerferien 2018 werktags bereits vor 9.00 Uhr gelten. Für den Pilotzeitraum wird eine Erfolgsbewertung anhand eines Vergleichs der Verkaufszahlen mit dem korrespondierenden Vorjahreszeitraum vorgenommen. Der LAK Nahverkehr NRW hat mit Beschluss 21/2017 in der Sitzung vom 29.06.2017 die Aufhebung der 9.00 Uhr-Restriktion für die Sommerferien 2018 für das SchönerTagTicket NRW Single und 5 Personen als Pilotversuch empfohlen.
Integration von Heerlen, Landgraaf und Kerkrade in den NRW-Tarif
Durch die Verbundgesellschaft und Arriva wurde die Integration von Heerlen, Landgraaf und Kerkrade in den NRW-Tarif zum Tarifwechsel 2017/2018 initiiert. Der LAK Nahverkehr NRW hat mit dem LAK-Beschluss 22/2017 in der Sitzung vom 29.06.2017 beschlossen, die Integration der niederländischen Gemeinden Heerlen, Landgraaf und Kerkrade in den NRW-Tarif für Relations- und PauschalpreisTickets zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen. Damit können diese Gemeinden vollumfänglich sowohl in den Vertrieb von Relations- als auch PauschalpreisTickets des NRW-Tarifs integriert werden. Davon ausgenommen ist das SemesterTicket NRW.
3. Sachstandsbericht EinfachWeiterTicket (EWT)
Zum 01.01.2017 wurde die NRW-Tarifpalette um das EinfachWeiterTicket (EWT) erweitert. Besitzer von Zeitfahrausweisen (z. B. Wochenticket, Jobticket etc.) oder verbundweiten KombiTickets des AVV, VRS oder VRR können durch Zukauf des EinfachWeiterTickets den Geltungsbereich einmalig für eine Anschlussfahrt für die Dauer von 4 Stunden ausweiten.
Das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) hat, in Abstimmung mit den Verbünden und Verkehrsunternehmen in NRW, durch die Ingenieurgruppe IVV eine Auswertung zum Vertrieb des EinfachWeiterTickets (EWT) nach den ersten drei Verkaufsmonaten erarbeiten lassen. Nach ersten Erkenntnissen der vorliegenden Daten hat sich das EWT nach seiner Markteinführung zum 01.01.17 erfolgreich am Markt entwickelt, wonach bereits für das erste Jahr Verkäufe von ca. 1,2 Mio. Tickets bei einer Einnahme von ca. 7,6 Mio. € prognostiziert werden (Jahreswert bereinigt um Einführungseffekte).
Somit hätte das EWT durch seine Einfachheit einen wichtigen Beitrag zur Erschließung von vorhandenen ÖV-Nachfragepotenzialen geleistet, die korrespondierenden Tarifprodukte nicht kannibalisiert und zudem zusätzliche Einnahmen für den NRW-Nahverkehr generiert. Die prognostizierten Ergebnisse liegen somit über den bei Konzeptionierung des Tarifproduktes kalkulierten Erwartungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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539,9 kB
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