Entscheidungsvorlage - FB 52/0075/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen undVerpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2017Sportplatzanlage Halfenstraße- Sanierung des Kunstrasens sowie Erneuerung des Einfriedungs-/ Ballfangzaunes und der Trainingsbeleuchtungsanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- Dezernat II; Dezernat IV; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.09.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Sie spricht sich dafür aus in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu erneuern.
Sie empfiehlt dem Sportausschuss sowie dem Finanzausschuss und dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu erneuern.
Er empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu erneuern.
Er empfiehlt dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus, in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-/ Ballfangzaun ebenfalls zu erneuern.
Er beschließt die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen dargestellten Deckungsmöglichkeiten.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit vielen Jahren werden in Aachen neue Fußballplätze in Kunstrasen gebaut bzw. vorhandene Tennenspielfelder in Kunstrasen umgewandelt. Inzwischen hat die Stadt Aachen insgesamt 19 Fußballplätze in Kunstrasen.
Der Kunstrasenbelag hat nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von ca. 12 - 15 Jahren. Wann eine Sanierung erforderlich wird, richtet sich u. a. nach der Nutzungsintensität, dem Nutzerverhalten, der Pflege usw..
Es hat eine gemeinsame Besichtigung der städt. Kunstrasenplätze, die in der Zeit von 2004 bis 2007 fertiggestellt wurden und bei denen nicht schon ein Austausch des Rasenbelags erfolgt ist, durch Vertreter des Fachbereiches Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport stattgefunden. Dabei hat sich gezeigt, dass der Kunstrasenbelag auf der Sportplatzanlage Halfenstraße bereits in einem solchen Zustand ist, dass hier eine Sanierung notwendig wird.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Erneuerung der vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlage und des Ballfang-/Einfriedungszaunes an einer Längsseite des Kunstrasenplatzes aufgrund des schlechten Zustandes ebenfalls erforderlich sind. Hinzu kommt, dass die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage und des Zaunes vor der Erneuerung des Kunstrasenbelags erfolgen müssen, da das Befahren des Kunstrasens mit Arbeitsgeräten nur eingeschränkt möglich ist. Die räumlichen Verhältnisse sind sehr beengt, zwischen Grundstücksgrenze und Kunstrasen liegt nur ein etwa 2,20 m breiter gepflasterter Bereich, in dem die Maste der Trainingsbeleuchtungsanlage wie auch die Pfosten des Zaunes stehen.
Im Jahr 2006/07 wurde der damalige Tennenplatz in Kunstrasen umgewandelt. Dieser Sportplatz gehört zu den 3 Kunstrasenplätzen, die von den jeweiligen hauptnutzenden Vereinen als Bauherr mit einem Zuschuss der Stadt Aachen von Tennen in Kunstrasen umgewandelt wurden.
Der SV Eilendorf e. V. ist seit vielen Jahren einer der mannschaftsstärksten Fußballvereine in Aachen. Dementsprechend hoch ist die Nutzungsintensität des Kunstrasenplatzes.
Hinzu kommt, dass hier schon im Rahmen der Gewährleistung verhältnismäßig oft Mängel wie z. B. offene Nähte usw. nachgearbeitet werden mussten. Die Torräume, Elf-Meter-Punkte usw. wurden im Laufe der Zeit bereits ausgebessert. Außerdem ist ein der Nutzung und Lebensdauer entsprechender Faserverschleiß des Kunstrasenbelags festzustellen, so dass der Austausch des Kunstrasenbelags erforderlich wird.
Die Kosten für die Sanierung, die aus der Erneuerung des Kunstrasenbelags sowie aus der Überarbeitung der aus einzelnen Bahnen bestehenden Elastikschicht besteht, werden auf rd. 187.000 € geschätzt.
Die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage ist ca. 40 Jahre alt. Die Maste mit einer Höhe von ca. 10 m, sowie die Scheinwerfer und die Verkabelung sind überaltert und entsprechen nicht mehr der Norm bzw. dem heutigen Stand der Technik. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird derzeit nur noch betriebsbereit gehalten, eine Erneuerung ist notwendig.
Es wurde inzwischen als Grundlage für die Ermittlung der Kosten eine Lichtberechnung mit Angaben zu der erwarteten Streulichtimmission (Blendwirkung) erstellt. Durch die unmittelbar angrenzenden Privatgrundstücke lässt sich eine normgerechte Beleuchtungslösung nur mit LED-Scheinwerfern realisieren. Die Kosten für die neue Trainingsbeleuchtungsanlage werden auf rd. 126.000 € geschätzt.
Zwischen den Nachbargrundstücken an der Halfenstraße und der sich daran anschließenden Längsseite des Kunstrasenspielfeldes steht ein 6 m hoher Maschendrahtzaun, der sowohl als Einfriedungs- wie auch als Ballfangzaun dient. Der Zaun steht seit über 25 Jahren. Die Standfestigkeit ist zwar noch gegeben, aber aufgrund des Alters und des Zustandes ist eine Erneuerung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage und vor der Sanierung des Kunstrasenbelags sinnvoll.
Es liegt eine Kostenschätzung über die Erneuerung des Zaunes auf eine Länge von rd. 96 m und mit einer Höhe von 6,00 m in Stahl-Gittermatten vor. Diese Ausführung entspricht dem heutigen Standard.
Die Kostenschätzung weist Kosten in Höhe von rd.40.000 € aus.
Da die o. a. Maßnahmen wirtschaftlich und sinnvoll nur im zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden können, sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rd. 353.000 € erforderlich.
- Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage 126.000 €
- Erneuerung des Einfriedungs-/Ballfangzaunes 40.000 €
- Sanierung des Kunstrasenspielfeldes 187.000 €
Zum Teil stehen die Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 bereit. Die Verschlechterung in Höhe von 122.000 €, die sich aus dem Beiblatt „finanzielle Auswirkungen“ ergibt, kann wie folgt gedeckt werden.
Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 „Sanierung von Kunstrasenplätzen“; Finanzposition 7831000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ stehen für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 235.000 € bereit. Hiervon werden für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes 187.000 € benötigt. Die Einsparung in Höhe von 48.000 € kann somit zur Deckung der anderen Maßnahmen herangezogen werden.
So können 40.000 € zur Deckung bei dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-4 „Ballfangzäune auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ und 8.000 Euro zur Deckung bei dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 „Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ herangezogen werden
Für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage sind beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 „Erneuerung Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ Mittel in Höhe von 44.000 € vorhanden, da der Ansatz 2017 bereits zum Teil für andere Maßnahmen benötigt wurde.
Bei Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 126.000 € ergibt sich folglich ein Mehrbedarf in Höhe von 82.000 Euro. Dieser kann zum Teil, wie vorgenannt dargestellt, aus der Einsparung bei der Maßnahme „Sanierung von Kunstrasenplätzen“ gedeckt werden.
Zur Deckung des noch verbleibenden Mehrbedarfs in Höhe von 74.000 € wird die Maßnahme 5-080102-900-00200-900-1 „Umwandlung von Sportplätzen in Kunstrasenplätze“; Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 Euro netto“ vorgeschlagen, wo eine Einsparung mindestens in dieser Höhe zu erwarten ist.
Damit die o. a. Maßnahmen unter Inanspruchnahme der spielfreien Zeit im Fußball in 2018 ausgeführt werden können, ist es erforderlich, baldmöglichst die entsprechenden Ausschreibungen durchzuführen. Gerade im Bereich des Kunstrasens besteht derzeit aufgrund der Auftragslage ein Lieferengpass, so dass frühzeitig Aufträge erteilt werden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
5-080102-900-00200-900-2 „Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschrie- bener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auszahlungen | 131.841,14* | 213.841,14 | 267.000 | 267.000 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | -131.841,14 | 213.841,14 | -267.000 | -267.000 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -82.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
* In dem Ansatz für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 44.841,14 € enthalten.
5-080102-900-00200-900-3 „Sanierung von Kunstrasenplätzen“; Finanzposition 78310000
5-080102-900-00200-900-4 „Ballfangzäune auf Sportplätzen“; Finanzposition 78310000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |