Entscheidungsvorlage - FB 45/0410/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Kind und Kegel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/201
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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12.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 4 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung).
- beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen.
- beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt derzeit eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in der Bismarckstraße 93. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Kombination von Gruppenform II und Gruppenform III zu einer altersgemischten Gruppe mit jeweils sieben U3- und acht ü3-Plätzen.
Die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 entsprechen nicht den brandschutztechnischen Anforderungen an eine KiTa. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur dauerhaften Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die Elterninitiative selbst nicht getragen werden. Der Vermieter war weder bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen, noch gewissen erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war festzustellen, dass auch mit der Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht werden konnte.
Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof fündig geworden ist.
Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind & Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter konkretisiert wurden.
Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird die Elterninitiative die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg voraussichtlich zum 01.08.2018 beziehen und im Rahmen dessen eine weitere altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen einrichten.
Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Vorhaben der Elterninitiative bereits in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat.
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 nunmehr einen Antrag auf
- Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg
- Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93
- Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe
gestellt.
Bezüglich des Antrags auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg und auf Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 besteht derzeit noch Klärungsbedarf innerhalb der Verwaltung. Sobald diese beiden Anträge Beschlussreife erlangen, werden sie dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
- Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe
Im Rahmen des Umzugs in den Neu- bzw. Ersatzbau am Branderhofer Weg wird die KiTa um eine altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen erweitert.
Für diese neuen KiBiz geförderten Plätze hat die Elterninitiative mit Schreiben vom 10.06.2017 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4 % der zusätzlichen Kindpauschalen zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.
Der Trägeranteil in Höhe von 4 % des Einrichtungsbudgets für die sieben neuen U3- und die acht neuen ü3-Plätze beträgt ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 ca. 8.000 € pro Kindergartenjahr (jeweils zzgl. Indexierung in den zukünftigen KiTa-Jahren).
In dem v.g. Schreiben hat die Elterninitiative dargelegt, dass die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Aachen für den KiTa-Betrieb existentiell sei.
2.1 Kriterien zur Übernahme von Trägeranteilen
Ausgehend von dem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 26.08.2015 „Neue Möglichkeiten zum U3 Ausbau“ hat der FB 45 einen Kriterienkatalog hinsichtlich künftiger Übernahme von Trägeranteilen erarbeitet.
Die entsprechende Berichtsvorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17) wurde dem KJA in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt und mit Änderungen beschlossen.
Für die Übernahme von Trägeranteilen wurden seinerzeit die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:
- Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen gekoppelt.
- Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.
- Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3-Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.
- Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45 übernommen, wenn der Träger
- mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,
- bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und
- Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde seinerzeit ausgeführt, dass es keine finanziellen Auswirkungen gibt, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt und mögliche Beschlussfassungen im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen abzuwarten sind.
Vor diesem Hintergrund sollten seinerzeit für die Haushaltsberatungen Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Im Ergebnis wurden allerdings keine Haushaltsmittel bereitgestellt.
Zusammenfassend liegt derzeit kein genereller Beschluss hinsichtlich der Übernahme von Trägeranteilen und einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger vor, sodass der v.g. Antrag der Elterninitiative der Beschlussfassung des KJA bedarf.
2.2 Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V.
Für eine Übernahme des Trägeranteils der neuen KiBiz geförderten Plätze müssten zunächst die im Rahmen der v.g. Vorlage erarbeiteten Kriterien erfüllt sein.
- Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die im Rahmen des Umzugs geplante Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 entstehen sieben neue U3- und acht neue ü3-Plätze.
- Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4 % des Einrichtungsbudgets für die sieben neuen U3- und die acht neuen ü3-Plätze zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.
Der Neu- bzw. Ersatzbau am Branderhofer Weg liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau).
Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet der Sozialraum 5 eine Versorgungsquote von
98,93 % für Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren.
Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe wird auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert. Allerdings werden trotz der bereits guten Versorgungsquote im ü3-Bereich auch neue Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen.
- Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe werden acht neue ü3-Plätze geschaffen, die in unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung der neuen U3-Plätze stehen und mit Blick auf die Gruppenstruktur als notwendig zu bewerten sind.
- Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an verschiedene Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des abzuschließenden Sondervertrags mit der Elterninitiative wären.
2.3 Ergebnis
Unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau) und den Ausführungen zu der Erforderlichkeit der neu zu schaffenden ü3-Plätzen mit Blick auf die geplante Gruppenstruktur wären aufgrund des vorliegenden Antrags der Elterninitiative mindestens 50 % des Trägeranteils der sieben neuen U3- und der acht neuen ü3-Plätze ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.
Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln.
- Finanzierung
Für die Haushaltsberatungen sollten seinerzeit Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Wie zuvor dargelegt wurden im Ergebnis allerdings keine Haushaltsmittel bereitgestellt.
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 4% des Budgets für die neue KiTa-Gruppe (ca. 8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Daher sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen. Deckung erfolgt aus 4-060101-941-2; 53180000.
- Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 4 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 € / KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) vor.
Da keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. entsprechende Mittel einzuplanen.
Im Zusammenhang mit der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen ist ein entsprechender Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger Kind und Kegel e.V. abzuschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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4-060101-901-9; 53180000 1)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 37.862.2001) | 37.862.200 | 126.091.500 | 126.110.600 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -37.862.200 | -37.862.200 | -126.091.500 | -126.110.600 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -19.100 € |
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| Deckung ist gegeben | Deckung erfolgt aus 4-060101-941-2; 53180000. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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75,3 kB
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