Kenntnisnahme - FB 61/0767/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der besonders engen Einparkverhältnisse im unmittelbaren Ampelstauraum der Severinstraße und der ansonsten zu erwartenden Verlagerung der Parkprobleme in das nachfolgende Stück Severinstraße keine Parkraumbewirtschaftung im Ampelstauraum der Severinstraße vorgenommen wird.

Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Severinstraße hat im Ampelstauraum zur von-Coels-Straße eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m und ist einseitig von einem Senkrechtparkstreifen gesäumt. Wenn an der Ampel mehrere Fahrzeuge bei Rot warten, kommen die Senkrechtparker nicht aus ihren Parkständen heraus, weil die verbleibende Restfahrstreifenbreite hierfür zu schmal ist. Sie müssen auf das Wegfahren der vor der roten Ampel aufgestauten Kraftfahrzeuge warten, um vor dem Auftreffen neuer Kfz in den Parkstand fahren oder ihn verlassen zu können. Da im Moment die Zahl der Fahrzeugwechsel auf diesem vorderen Parkstreifen jedoch  begrenzt ist, finden diese Autofahrer besonders tagsüber immer einzelne geeignete Verkehrslücken.

 

Wenn antragsgemäß eine Kurzzeitparkregelung mit mindestens stündlichem Fahrzeugwechsel auf allen sieben Senkrechtparkständen angeordnet würde, würde sich diese Ein- und Ausparkproblematik um ein vielfaches erhöhen und auch auf die Zeiten starken Kfz-Verkehrs (z.B. 16 – 19 h) mit entsprechend großem Rückstau in der Severinstraße an der dortigen Ampel ausdehnen.

 

In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verkehrsplanung und dem Bezirksamt sowie einer anschließenden Abstimmung mit der Polizei hat die Straßenverkehrsbehörde die Vor- und Nachteile dieser Kurzzeitparkzone ausführlich diskutiert. Im Ergebnis bestätigen alle Fachdienststellen die bereits im Vorfeld dem Hauseigentümer des angrenzenden Geschäftshauses zur gleichen Anregung schriftlich mitgeteilten Position, dass eine Kurzzeitparkzone in diesem unmittelbaren Ampelstauraum zu Verkehrsbehinderungen führen würde und gleichzeitig die Anwohner ca. 50 m in die weitere Severinstraße hinein durch das vermeintliche Parkproblem der Werkstattkunden zusätzlich belastet würden.

 

Die Geschäfte des Geschäftshauses von-Coels-Straße 55-57 haben auf dem hauseigenen offen zugänglichen Innenhof zahlreiche ausgewiesene Kundenparkmöglichkeiten, die von den Kunden der einzelnen eingemieteten Geschäfte und Praxen genutzt werden können. Die in der Severinstraße abgestellten Fahrzeuge nehmen auch als parkende Fahrzeuge am Straßenverkehr teil, soweit sie zugelassen und verkehrssicher sind. Selbst wenn einzelne dort geparkte Fahrzeuge einen Reparaturauftrag oder die Abnahme einer Hauptuntersuchung durch die Firma Bilgin haben, so bleiben sie dennoch Fahrzeuge der jeweiligen Halter und in deren verkehrlicher Verantwortung. Sobald der Stadt ein abgemeldetes Fahrzeug dort mitgeteilt wird, wird im Rahmen der Außendienste ein entsprechender oranger Aufkleber aufgebracht und der Fahrzeughalter zum Beseitigen des Fahrzeuges aufgefordert.

 

Bei mehreren durchgeführten Ortsbesichtigungen fanden sich in 3 Minuten Fußweg zum Eckgebäude sowohl auf der gegenüberliegenden Seite der von-Coels-Straße als auch in der Forster Straße und Severinstraße freie Parkmöglichkeiten für potenzielle Kunden des Eckhauses. Eine angespannte Parksituation, die möglicherweise zum Aufsuchen eines anderen Arztes, einer anderen Bäckerei oder anderen Apotheke geführt hätte, war nicht zu erkennen. Die Erreichbarkeit anderer vergleichbarer Geschäfte hätte weit mehr Fahrzeit gekostet als eine Parkplatzsuche im Umfeld des Hauses Von-Coels-Straße 55-57.

 

Bei Einrichtung der beantragten Kurzzeitparkzone würden die jetzt dort längerfristig stehenden Fahrzeuge 50 m weiter in der Severinstraße vor den dortigen Wohnhäusern geparkt werden und den Parkdruck dort erhöhen. Weiterhin würden sieben Dauerparkmöglichkeiten auch für die im Geschäftshaus beschäftigten oder wohnenden Personen wegfallen.

 

Aus den dargestellten Gründen und wegen der zu erwartenden reinen Verlagerung der als Problem empfundenen Parksituation hält die Verwaltung die beantragte Kurzzeitparkregelung für nicht verhältnismäßig und aufgrund der sehr geringen Fahrbahnbreite beim Ein- und Ausparken auch für verkehrsbehindernd. Die beantragte Regelung wird deshalb nicht befürwortet.
 

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Anlagen

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