Entscheidungsvorlage - FB 23/0382/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuvergabe der Außenwerbekonzession für hinterleuchtete City-Light-Boards ab dem 18.05.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/48
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Neuvergabe der Außenwerbekonzession für die hinterleuchteten City-Light-Boards entsprechend den in der Vorlage beschriebenen Handlungsempfehlungen auszuschreiben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf der Basis eines Vertrages aus dem Jahr 1986 und diversen Nachträgen und Vertragsverlängerungen aus 1993, 1997 und 2005 ist die weltweit agierende Fa. Wall GmbH (ehem. JC Decaux) derzeit Konzessionär für die hinterleuchteten City-Light-Boards auf städtischen Flächen.
Aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsvorstandes und des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses wurde der mit der Fa. Wall GmbH am 17.05.2018 auslaufende Vertrag gekündigt. Von diesem Vertrag sind die City-Light-Boards betroffen. Die Neuvergabe der Werberechte wird aus vergaberechtlichen Gründen öffentlich und im unterschwelligen Bereich ausgeschrieben.
Der Vertrag umfasst z. Zt.:
- 16 City-Light-Boards
Die jährlichen Pachteinnahmen betragen aktuell (2016) insgesamt 61.893,37 €. Darin enthalten sind 33.325,96 € Garantie- bzw. Mindestpacht und der umsatzbezogene Pachtbetrag i. H. v. 28.567,41 €. Darüber hinaus überlässt der derzeitige Vertragspartner der Stadt für Eigenwerbung die Hälfte (Rückseite) seiner freistehenden Werbeflächen bei den City-Light-Boards. Dies entspricht einem Mediawert von ca. 300.000,00 € jährlich. Diese Menge ist eingeplant und wird von FB 13 vollumfänglich genutzt.
Die Fa. Wall GmbH hat die Eigentumsrechte an den vorgenannten Anlagen und schließt einen eventuellen Verkauf der Werbeanlagen an die Stadt oder einen Nachkonzessionär kategorisch aus. Dies bedeutet zum einen, dass sie den Rückbau der jetzigen Werbeanlagen bis zum Vertragsende am 17.05.2018 vornehmen muss und zum anderen, das vom neuen Konzessionsnehmer der Neuaufbau der Anlagen verlangt werden muss. Unabhängig davon fordert das Vergaberecht schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter, dass alle Werbeanlagen abgebaut sein müssen.
FB 13, FB 14, FB 30, FB 61, B 03 und FB 23 haben in intensiver Zusammenarbeit folgende einvernehmliche Handlungsempfehlungen erarbeitet:
- Die Pachteinnahmen setzen sich sowohl aus einer Mindest- als auch aus einer Umsatzpacht zusammen. Die Umsatzpacht muss bis zum 5. Vertragsjahr mindestens 10 % des aus der Vermarktung erzielten Netto-Umsatzes, mindestens jedoch 1.900,00 € je Anlage pro Jahr betragen. Die Umsatzpacht muss ab dem 5. Vertragsjahr mindestens 15 % des aus der Vermarktung erzielten Netto-Umsatzes, mindestens jedoch 2.400,00 € je Anlage pro Jahr betragen.
- Die derzeit bereitgestellten Flächen für Eigenwerbung werden vollumfänglich genutzt und sollen erhalten bleiben. Daher soll der Stadt pro City-Light-Board grundsätzlich ein Drittel der Flächen bzw. Sequenzen bzw. Vorführzeit zu Verfügung stehen.
- Das Angebot der Bieter soll 16 City-Light-Boards an noch nicht festgelegten Standorten enthalten.
- Da die Verwaltung die Möglichkeit haben möchte, an weiteren Standorten Eigenwerbung zu betreiben, soll von den Bietern ein Angebot unterbreitet werden, welches zusätzlich zu dem oben beschriebenen Ausschreibungspaket vier weitere City-Light-Boards enthält, die auf Veranlassung der Stadt an noch nicht festgelegten Standorten errichtet werden können.
- Darüber hinaus soll die Möglichkeit zum Aufbau digitaler Werbeträger und die Umrüstung von statischen Anlagen in Wechselanlagen eine Option sein. Mindestens drei City-Light-Boards müssen in doppelseitiger digitaler Ausführung errichtet werden.
- Mit Abgabe der Angebote wird von den Bietern erwartet, dass sie für alle zu errichtenden Anlagen ein Qualitätssicherungskonzept vorlegen und sich zu dessen Einhaltung verpflichten. So soll eine vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Werbeelemente sichergestellt werden.
- Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen anzuheben.
- Das Angebot ist vom Bieter für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren abzugeben.
Das vorgenannte Anforderungspaket wird in einem öffentlichen Verfahren im unterschwelligen Bereich ausgeschrieben. Bei der Auswertung werden (mittels geeigneter Matrix) Angebote mit hoher Pachtzahlung höher bewertet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst keine.