Kenntnisnahme - FB 61/0779/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 29.05.2017 die Behandlung des Themas „Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich Gemmenicher Weg und Steppenbergweg“ beantragt. Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, eine Analyse der dortigen Situation vorzunehmen und Vorschläge zur Verbesserung der dortigen Situation vorzunehmen.

 

Prüfung

Der landwirtschaftliche Lohnbetrieb hat seine Zufahrt über den Steppenbergweg, einen Verbindungsweg und den Gemmenicher Weg.

Der Steppenbergweg ist eine Straße, an der hauptsächlich Ein- und Mehrfamilienhäusern angrenzen.

Die gesamte Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet, die an der Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.1 und an der Ausfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.2. (gemäß § 42 Absatz 2

und Anlage 3 der StVO) beschildert ist.

In diesem verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Ge- und Verbote:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern;                            wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Fläche nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt 

 

Der Verbindungsweg (Wirtschaftsweg), zwischen dem Steppenbergweg und Gemmenicher Weg, darf

durch Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige

mehrspurige Kraftfahrzeuge, außer dem landwirtschaftlichen Verkehr nicht befahren werden.

 

Der Gemmenicher Weg, ist eine öffentlich gewidmete Straße auf dem die landwirtschaftlichen Fahrzeuge zur Betriebsstätte bzw. zu den Wiesen- und Ackerflächen fahren.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen und das Ausweichstrecken, die wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zur Verfügung stehen, wurde die Thematik auch in der regelmäßigen Verkehrsbesprechung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beraten. Es wurde vereinbart, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und das Lohnunternehmen bezüglich der Fahrweisen der Fahrer im verkehrsberuhigten Bereich anzusprechen. Ergänzend dazu sollen auch die Anwohner, des Steppenbergweg (zwischen Steppenbergallee und Verbindungsweg) wegen der in die zur Fahrbahn hineinragenden Hecken und Sträuchern, über das Bezirksamt Laurensberg (BA 5) angeschrieben werden.

 

Im Juli 2017 wurde mit der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer des Lohnunternehmens ein Gespräch geführt. In dem Gespräch wurde verdeutlicht, dass alle Fahrzeugführer in dem verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit fahren müssen und die Fußgänger in diesem Bereich weder gefährdet noch behindert werden dürfen. Wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten.

Die Geschäftsführer sagten zu, die gesetzlichen Bestimmungen mit ihrem Fahrpersonal zu kommunizieren.

Auf Nachfrage bei der Polizei wurde von dort mitgeteilt, dass sich in dem Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2017 keine Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 auf den Straßen Steppenbergweg, des Verbindungs-weges und dem Gemmenicher Weg ereignet haben.   

Die Geschwindigkeitsmessung am Steppenbergweg wird nach der Beendigung der Sommerferien am 29.08.2017 in der 36. KW durchgeführt. Sollte bei diesen Messungen festgestellt werden, dass die erlaubte Geschwindigkeit von 25% aller dort gemessenen Fahrzeuge überschritten wird, so ist die Einrichtung einer Messstelle für den Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu prüfen und ggfs. sind weitere Kontrollen durch die Polizei durchzuführen. Über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung wird mündlich in der Sitzung berichtet.

 

Empfehlung

Die Verwaltung kann den landwirtschaftlichen Verkehr über andere Straßen zum landwirtschaftlichen Betrieb im Bereich Reinartzkehl, wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen nicht umleiten

Durch die Vermittlung der geltenden Verkehrsvorschriften gegenüber den Anliegern des Steppenbergweg und dem Fahrpersonal des landwirtschaftlichen Lohnbetriebes, sowie der Freihaltung der Verkehrsflächen durch hinein wachsende Bäume und Sträucher im Steppenbergweg, wird eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Teilnehmer am dortigen Straßenverkehr gefordert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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