Entscheidungsvorlage - FB 37/0031/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass des ersten Nachtrages zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2017
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.
Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.
Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung.
Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 12 Abs. 5 Rettungsgesetz NRW (RettG) müssen vom Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne erstellt und regelmäßig überprüft werden. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 die Anpassung 2016 des Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 der Stadt Aachen beschlossen. Die Umsetzung sieht eine
- Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 Krankenwagenbesatzungen
- Bereitstellung von zusätzlichen 2 Rettungs- sowie 2 Krankenwagenbesatzungen und
- Gestellung eines zusätzlichen Notarztes
ab dem 01.07.2017 bis zum Ende der Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes am 31.12.2018 vor. Im Hinblick auf die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und somit den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in der Stadt Aachen war die Umsetzung der Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes dringend notwendig.
Für die vorbeschriebenen Leistungen wurde im Rahmen von Verhandlungsverfahren von den am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen sowie vom Universitätsklinikum der RWTH Aachen neue Angebote eingeholt.
Nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens erfolgte die Beauftragung zur Durchführung der Rettungsdienstbeteiligung an die Hilfsorganisationen und an das Universitätsklinikum der RWTH Aachen im Rahmen von Vertragserweiterungen für die Restlaufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes vom 01.07.2017 bis 31.12.2018.
Die zusätzlichen Kosten betragen
für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Rettungstransportwagenbesatzungen (RTW) | 823.131,00 € |
für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Krankentransportwagenbesatzungen (KTW) sowie der Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 KTW | 1.454.362,23 € |
für die Gestellung eines zusätzlichen Notarztes | 199.963,97 € |
Insgesamt | 2.477.457,20 € |
und sind anteilmäßig im Jahr 2017 wie folgt zu berücksichtigen:
2017: 1/3 (6 Monate) | |
RTW: | 274.377,00 € |
KTW: | 484.787,41 € |
NEF | 66.654,66 € |
Insgesamt | 825.819,07 € |
Den Mehrkosten gegenüber stehen im Jahr 2017 Einsparungen bei den einzeln abzurechnenden Zusatztransporten (Sondertransporten) sowie der Kostenerstattung für die Gestellung von Notärzten in der Freizeit in folgender Höhe gegenüber:
RTW | 74.997,43 € |
KTW | 41.960,70 € |
NEF | 30.000,00 € |
Insgesamt | 146.958,13 € |
Die erhebliche Erhöhung der Kosten nach Umsetzung der Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes macht - zur Vermeidung weiterer Unterdeckungen im Gebührenhaushalt - eine Anpassung der Gebührenbedarfsberechnung im laufenden Jahr 2017 erforderlich.
Unter Berücksichtigung der - für das Jahr 2017 zusätzlich entstehenden Kosten - wird eine neue Kalkulation ab dem 01.10.2017 erstellt. Dabei findet auch eine Verlagerung der Kosten für das im Krankentransportdienst wegfallende Mehrzweckfahrzeug, das jetzt ausschließlich als RTW eingesetzt wird, vom KTW zum RTW statt. Darüber hinaus wird in der Kalkulation eine – von der Stadt Aachen zu tragende – Kostenbeteiligung für „Fehlfahrten“ des RTW berücksichtigt.
RTW | |
Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017) | 8.510.907,16 € |
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Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 | 2.127.726,79 € |
Erweiterung Notfallrettung 2017 | +274.377,00 € |
Anteilmäßige Kosten 1 Mehrzweck-RTW – bisher im KTW berechnet | +157.641,30 € |
Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017 | -74.997,43 € |
Berücksichtigung anteilige Kosten für Fehleinsätze | -7.154,10 € |
Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 | 2.477.593,56 € |
KTW | |
Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017) | 2.240.945,97 € |
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Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 | 560.236,49 € |
Erweiterung Krankentransportdienst 2017 | +484.787,41 € |
Abzüglich anteilmäßige Kosten 1 Mehrzweck-KTW – ab 01.10. als RTW berechnet | -157.641,30 € |
Einsparung Sondertransporte 2017 | -41.960,70 € |
Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 | 845.421,90 € |
NEF | |
Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017) | 2.664.737,72 € |
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Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 | 666.184,43 € |
Erweiterung durch Gestellung eines weiteren Notarztes 2017 | +66.654,66 € |
Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017 | -30.000,00 € |
Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 | 702.839,09 € |
Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:
| Kalkulierte Transporte 01.10.-31.12.2017 | Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten / Anzahl kalkulierter Transporte) | Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz) |
RTW | 5.750 | 430,89 € | 2.477.617,50 € |
KTW | 2.750 | 307,43 € | 845.432,50 € |
NEF | 1.775 | 395,97 € | 702.846,75 € |
Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr (Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,56 (RTW) bzw. 1,91 (KTW) zugrunde gelegt.
| Durchschnittliche Kosten je Einsatz | Zbf | Grundgebühr | Anschlussgebühr |
RTW | 430,89 € | 1,56 | 276,21 € | 92,07 € |
KTW | 307,43 € | 1,91 | 160,96 € | 53,65 € |
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 395,97 € (=durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt und darum kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt.
Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 17.08.2017 statt. Daraufhin erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2017. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 08.09.2017.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Produkte: Notfallrettung 21701; Krankentransport 21702 | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag1 | 14.766.600 | 15.445.460 | 45.304.900 | 47.341.480 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 12.360.200 | 13.039.060 |
35.667.400
| 37.703.980 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen² | 697.600 | 697.600 | 3.241.100 | 3.241.100 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 1.708.800 | 1.708.800 | 6.396.400 | 6.396.400 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
1 Im Haushaltsplan 2017 sind alle Erträge gem. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten Leitstellengebühren
² = bilanzielle Abschreibungen
Änderung der Gebührensätze/durchschnittlichen Gebühr je Einsatz nach Inkrafttreten des Nachtrages zur Satzung:
Rettungstransportwagen (RTW):von 370,04 € auf 430,89 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):von 375,32 € auf 395,97 €
Krankentransportwagen (KTW):von 203,72 € auf 307,43 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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