Entscheidungsvorlage - FB 61/0784/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigt die nachfolgende, von Herrn Bezirksbürgermeister Alexander Gilson, Herrn Guido Jacobs und Herrn Alex Weise am 26.7.2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeister Aachen-Laurensberg und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg der Bezirksvertretung, folgendes zu beschließen.

 

Den Ausführungsbeschluss für den Umbau des nördlichen Gehweges an der Laurentiusstraße – Vetschauer Straße anlässlich des Neubaugebietes Sandhäuschen auf der Grundlage der Pläne 2011_024_L11-2 und 2011_024_RQ11-2.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Für die Erschließung der neuen Bebauung auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 940 und die Fertigstellung der Außenanlagen des Eckgrundstücks an der Laurentiusstraße – Vetschauer Straße, soll zunächst der nördliche Gehweg ausgebaut werden.

 

Zustand

Teile des vorhandenen Gehweges im Kurvenbereich sind an den Investor verkauft worden. Im Herbst sollen die Außenanlagen der Eckparzelle fertiggestellt werden. Um einen sicheren Zugang zur Bushaltestelle Laurensberg Kirche zu gewährleisten, ist es notwendig den Gehweg in neuer Lage auszubauen. Die Haltestelle wird hauptsächlich von Schülern der Grundschule Laurensberg, der Heinrich-Heine-Gesamtschule und des Anne-Frank-Gymnasiums benutzt.

 

Planung

Der Gehweg wird mit einer Breite von 2,50 m an die vorhandene Fahrbahn angeschlossen. Die Bushaltestelle Laurensberg Kirche wird in neuer Lage barrierefrei mit einem 16cm hohen Busbord ausgebaut. Die Wartefläche und der Gehweg werden nach dem aktuellen Standard mit taktilen Elementen versehen.

 

Mit dem Bau des nördlichen Gehwegs soll in der zweiten Jahreshälfte 2017 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt ca. 3 Wochen.

 

Kosten

Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. 30.000 € gerechnet.

Die Mittel werden bereitgestellt unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 „Sandhäuschen, Erschließung“. Dabei erfolgt eine üpl. Bereitstellung des Betrags von 23.400 € (unter der Erheblichkeitsgrenze) unter Sperrung entsprechender Mittel bei der Maßnahme "B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage", da die dort eingeplanten Mittel im Haushaltsjahr 2017 in dieser Höhe nicht benötigt und für zukünftige Jahre haushaltsneutral wieder in den Haushalt eingeplant werden.

 

Die Absenkung des Gehweges zur Tiefgarage an der Vetschauer Straße wird vom Investor finanziert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 Sandhäuschen, Erschließung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.428,61

33.828,61

364.800

364.800

0

0

Ergebnis

-10.428,61

-33.828,61

-364.800

-364.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-23.400

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-502-6 Sandhäuschen, Erschließung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

9.600

9.600

15.200

15.200

0

0

Abschreibungen

2.000

2.000

19.000

19.000

0

0

Ergebnis

-11.600

-11.600

-34.200

-34.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016

 

 

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Anlagen

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