Entscheidungsvorlage - FB 36/0047/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne 2006 für die Forsten der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/82
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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18.10.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Forstwirtschaftspläne 2006 für die Forsten der Stadt Aachen
a) Holzeinschlag
Holzartengruppen |
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Ei |
Bu/ALh |
ALN |
Ki/Lä |
Fi/Dou
|
Summe |
Hiebssatz Forsteinr. 2003 |
809 |
3.407 |
470 |
1.041 |
8.738 |
14.465 |
abgeglichener Hiebssatz 04 |
982 |
5.776 |
730 |
1.784 |
8.998 |
18.270 |
Planung 2006 |
1.085 |
3.710 |
280 |
945 |
6.765 |
12.785 |
Der Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2006 liegt in der Gesamtmenge deutlich unter dem abgeglichenen Hiebssatz für das Forstwirtschaftsjahr 2004, wobei sich dies hauptsächlich aus der Zurückhaltung bei den Baumarten Buche und Fichte ergibt. Bei der Buche hängt dies mit dem bekannten Problem der Splitterhaltigkeit und einer geringen Nachfrage zusammen, bei der Fichte ist berücksichtigt, dass der Einschlag des Forstwirtschaftsjahres 2005 über der ursprünglich geplanten Menge liegen wird.
Für die derzeit geplanten Maßnahmen wird mit Einnahmen in Höhe von 400.000,00 i gerechnet.
b) Kultur- und Wegebauplan
Neuanpflanzungen sind im Forstwirtschaftsjahr 2006 nur im Revier Münsterwald vorgesehen, und zwar mit 2.000 Traubeneichen und 5.000 Rotbuchen. Bei den zu bepflanzenden Flächen handelt es sich um zwei durch Käferbefall entstandene Freiflächen und um die Fortsetzung von Bu-Voranbau unter Fichte zwecks langfristigem Umbau von reinen Nadelholzbeständen in Bu/Fi-Mischbestände.
Die geplanten Maßnahmen zur Kultur- und Jungwuchspflege beziehen sich auf das Freischneiden der Anpflanzungen von verdämmendem Adlerfarn und Brombeere, den Aushieb von Birken in Fichten-Naturverjüngungen sowie Läuterungen (Mischwuchsregulierungen) in jungen Laubholzbeständen. Insgesamt werden solche Maßnahmen auf 39,5 ha erforderlich sein, wobei der Farn in der Regel zweimal geschnitten werden muss.
Im Kapitel AWaldschutz@ ist im Revier Münsterwald auf 7,0 ha Sommer- und Winterverbissschutz an jungen Laubhölzern vorgesehen. Die geplante Eichenkultur muss durch ein 2 m hohes Gatter gegen Wildverbiss geschützt werden. Diese Maßnahmen sind nur im Münsterwald erforderlich wegen des bekannten und dort immer noch bestehenden Problems der stark überhöhten Wildbestände. Im Stadtwald sind folglich keine Waldschutzmaßnahmen erforderlich.
Das Kap. AWege, Entwässerung, Erholungseinrichtungen@ beinhaltet ausschließlich Unter-haltungsarbeiten. Besonders wichtig ist dabei die regelmäßige Pflege der Wege, da es sich bei dem dichten Wegenetz in den städt. Forsten ganz überwiegend um sand/wassergebundene Wege handelt. Diese Wege müssen laufend nachprofiliert werden, damit die Niederschläge abfließen können. Andernfalls würde die Wegeoberfläche aufweichen und sich als Folge Schlaglöcher bilden, die dann sehr aufwendige Reparaturarbeiten erforderlich machen würden. Für die Unterhaltung der Wegegräben ist der Einsatz einer Grabenfräse vorgesehen.
c) Fremdaufträge
Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die LKW-fähigen Wege gerückt werden, dadurch werden Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 i entstehen.
Die Kosten für den Ankauf der Pflanzen werden ca. 5.600,00 i betragen, das Material für den Ver-bissschutz wird mit 750,00 i veranschlagt und die Kosten für die Errichtung des Gatters durch Unternehmer auf 1.500,00 i.
Für das zur Unterhaltung der Wege und Erholungseinrichtungen erforderliche Material und den Einsatz der Grabenfräse wird mit Kosten in Höhe von ca. 10.500,00 i gerechnet.