Kenntnisnahme - Dez II/0013/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- Hr. Kolobajew
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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10.10.2017
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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18.10.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Veranlassung / Rechtslage
Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:
(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im Städteregionshaushalt.
Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw. Regionsumlage.
Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt. In Übereinstimmung mit hierzu bisher vorliegenden Stellungnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, da der Gesetzgeber nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht gewollt.
Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h. Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte.
Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt
Im Rahmen einer Präsentation am 12.09.2017 teilte die Städteregion mit, dass die Feststellung des Haushaltsentwurfs 2018 dort am 27.10.2017 vorgesehen ist.
Mit ergänzenden Erläuterungen sowie einem ausgereichten Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 (siehe Anlage) leitet die Städteregion das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO ein. Danach haben die Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden bis zum 20.10.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aus den Eckdaten plant die Städteregion auf Basis der dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets folgenden Umlagesatz und Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage:
- Städteregion insgesamt
Umlagegrundlagen für 2018 | Umlagesatz | Zahlbetrag Regionsumlage |
903.633.596 € | 43,6179% | 394.146.305 € |
Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017 | ||
834.850.146 € | 45,4706% | 379.611.370 € |
Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017 | ||
+ 67.783.450 €
| - 1,8527% | + 14.534.935 € + rd. 3,83 % |
- Auswirkungen anteilig für Stadt Aachen
Umlagegrundlagen für 2018 | Umlagesatz | Zahlbetrag Regionsumlage |
446.416.130 € | 43,6179% | 194.717.493 € |
Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017 | ||
410.738.365 € | 45,4706% | 186.765.199 € |
Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017 | ||
+ 35.677.765 €
| - 1,8527% | + 7.952.294 € + rd. 4,26 % |
Es wird deutlich, dass der - nach aktueller Planung gegenüber dem Vorjahr 2017 – um 1,8527 Punkte reduzierte Umlagesatz trotzdem zu einer signifikanten Steigerung der Zahllast für die allgemeine Regionsumlage führt. Grund hierfür sind erkennbar die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Umlagegrundlagen – wobei dieser Anstieg sowohl die städteregionalen Steuerkraftmesszahlen als auch das Gesamtaufkommen der kommunalen Schlüsselzuweisungen betrifft. Die Städteregion führt zudem aus, dass die zusätzlichen Finanzmittel zur Deckung des Haushaltes 2018 erforderlich sind.
Den finanziellen Mehrbedarf erklärt die Städteregion mit folgenden wesentlichen Positionen:
- Landschaftsumlage führt aufgrund der verbesserten Umlagegrundlagen der Städteregion (s.o.) zu einer erhöhten Zahllast gegenüber dem Vorjahr 2017 in Höhe von rd. 12.2 Mio. €
- Einheitslastenabrechnung führt gegenüber 2017 zu einer Verschlechterung in Höhe von rd. 300 T€
- Personalaufwendungen (ohne Job-Center und Kindertageseinrichtungen) werden 2018 um rd. 1,35 Mio.€ (+ 1,99 %) höher eingeplant gegenüber dem Ansatz 2017 (Ansatz 2017 incl. Mehrbedarfe für 2017/2018)
- Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen (= für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben überzahlte Regionsumlage der Stadt) werden für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 24,9 Mio. € erwartet (für das Vorjahr 2017: 23 Mio. €)
Den erwarteten Mehrbelastungen stehen nennenswerte finanzielle Entlastungen im Bereich der Sozialleistungen gegenüber, die aus zusätzlichen Kostenbeteiligungen des Bundes resultieren. Insgesamt machen diese Effekte aus Sicht der Städteregion den zuvor beschriebenen, erhöhten Bedarf aus der allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich.
Für die Folgejahre ab 2019 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor:
Jahr | Zahlbetrag Umlage | Anstieg (Betrag) | Anstieg (%) |
2018 | 394.146.305 € | s.o. | s.o. |
2019 | 400.602.899 € | 6.456.594 € | rd. 1,64 % |
2020 | 417.050.130 € | 16.447.231 € | rd. 4,11 % |
2021 | 426.523.712 € | 9.473.582 € | rd. 2,27 % |
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen
Auch im Jahr 2018 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu zahlen.
Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, dem hierin verankerten Grundsatz der Belastungsneutralität sowie den ergänzend vereinbarten Finanzregelungen eine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die Stadt). Einen Ansatz für diese Ausgleichszahlung hat die Städteregion im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2018 (in Höhe von 24,895 Mio. €) sowie für die Folgejahre ermittelt.
Für den Haushalt der Stadt Aachen ergeben sich nach den aktuellen Plangrößen der Städteregion folgende Auswirkungen:
Jahr | Regionsumlage | Ausgleichszahlung | Verbleibende Nettobelastung |
2018 | 194.717.500 € | - 24.895.000 € | 169.822.500 € |
Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen | |||
2019 | 197.907.100 € | - 25.853.458 € | 172.053.700 € |
2020 | 206.032.700 € | - 26.887.596 € | 179.145.200 € |
2021 | 210.712.600 € | - 28.113.670 € | 182.599.000 € |
Für die Stadt Aachen besteht hinsichtlich der im städtischen Haushalt verbleibenden Nettobelastung p.a. ein eigener Beurteilungsspielraum. Da die von der Städteregion festgesetzte allgemeine Regionsumlage auch für die Stadt Aachen eine zunächst unabweisbare Haushaltsgröße darstellt, richtet sich die eigene Bewertung insoweit auf die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung.
Die Verwaltung teilt insoweit nicht uneingeschränkt die vorgestellten Prognosedaten der Städteregion und kommt für den städtischen Haushalt ab dem Jahr 2018 derzeit zu folgenden (abweichenden) Einplanungen:
Jahr | Regionsumlage | Ausgleichszahlung | Verbleibende Nettobelastung |
2018 | 194.717.500 € | - 24.400.000 € | 170.317.500 € |
Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen | |||
2019 | 197.907.100 € | - 24.523.800 € | 173.383.300 € |
2020 | 206.032.700 € | - 29.528.500 € | 176.504.200 € |
2021 | 210.712.600 € | - 31.031.300 € | 179.681.300 € |
Mit diesen Ansätzen verbindet die Verwaltung – mangels belastbarer Prognosedaten – eine defensive (vorsichtige) Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem linearen Anstieg der verbleibenden Nettobelastung in Höhe von 1,80 % p.a. ab dem Jahr 2019.
Den Einschätzungen der Verwaltung liegen insbesondere folgende Erwägungen zugrunde:
- Für die Ansätze der Allgemeinen Deckungsmittel der Städteregion nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) liegt für das Jahr 2018 bisher nur eine Simulationsrechnung vom 24.07.2017 vor. Hier können sich noch deutliche Änderungen ergeben.
- Die Ausgleichszahlungen an die Stadt Aachen für die Jahre ab 2019 ff. wurden auch von der Städteregion erkennbar nach den Steigerungssätzen der Umlagegrundlagen für die allgemeine Regionsumlage fortgeschrieben.
- Die Städteregion selber sieht in ihrem Eckdatenpapier im Bereich der Sozialleistungen „ein gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist, inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation).“
- Weiterhin offene Abrechnungspositionen, wie die Beteiligung der Stadt Aachen an den Kosten der gemeinsamen Leitstelle, beinhalten zusätzliche Risiken für den städtischen Haushalt.
- Bei der vorgenannten Steigerungsrate von 1,80 % p.a. handelt es sich um eine vorsichtige Dynamisierung aus den relevanten Orientierungsdaten des Jahres 2017.
Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier
1.
Die Benehmensherstellung stellt für das Jahr 2018 auf einen Umlagesatz von 43,6179% – d.h. eine Reduzierung um 1,8527 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr – ab. Diese Darstellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der verbundene Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage erheblich, d.h. um rd. 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigt.
Auch wenn für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion gelten, wird hier erwartet, dass sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke als Obergrenze für die Regionsumlage 2018 festhalten lässt. Ein beispielsweise neuerlicher Anstieg der Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Zahlbetrag, sondern zu einem entsprechend angepassten Umlagesatz führen.
2.
Die Städteregion begründet die effektive Erhöhung ihrer allgemeinen Regionsumlage insbesondere auch mit dem Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen.
Die Verwaltung möchte hierzu erneut klarstellend festhalten:
Gerade die Verknüpfung zwischen Umlage und Ausgleichsbetrag stellt sicher, dass in jedem Fall die durch die Stadt Aachen bzw. die von ihr auf die Städteregion übertragenen Aufgabenkreis begründeten Finanzlasten vollumfänglich von der Stadt Aachen getragen werden.
Die in der Umlagesystematik begründete, danach anteilig ermittelte Regionsumlage sowie der verbundene Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen haben auch bereits im Vorjahr zu Unverständnis und Irritationen bei den regionsangehörigen Kommunen geführt.
Die Stadt Aachen begrüßt und unterstützt daher die aktuellen Bemühungen um eine künftige Fortentwicklung der Finanzierungsregelung im Aachen-Gesetz. In den diesbezüglichen Gesprächen mit der Landesregierung wird allerdings darauf zu achten sein, dass eine in Zukunft angestrebte eigene Umlage für die Stadt Aachen auch weiterhin eine Abrechnungssystematik zur Sicherstellung der haushalterischen Belastungsneutralität beinhaltet.
3.
Wie bereits ausgeführt, gelten für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend sind insoweit die Regelungen der zwischen den Beteiligten entwickelten Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik.
Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur Ermittlung der „Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Aachen das Benehmen zur Höhe der Regionsumlage bzw. des Umlagesatzes in Höhe von 43,6179 % für das Jahr 2018 her.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2018 und Folgejahre werden in den nachstehenden Erläuterungen dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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