Entscheidungsvorlage - FB 37/0031/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung.

Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 12 Abs. 5 Rettungsgesetz NRW (RettG) müssen vom Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne erstellt und regelmäßig überprüft werden. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 die Anpassung 2016 des Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 der Stadt Aachen beschlossen. Die Umsetzung sieht eine

 

-          Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 Krankenwagenbesatzungen

-          Bereitstellung von zusätzlichen 2 Rettungs- sowie 2 Krankenwagenbesatzungen und

-          Gestellung eines zusätzlichen Notarztes

 

ab dem 01.07.2017 bis zum Ende der Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes am 31.12.2018 vor. Im Hinblick auf die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und somit den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in der Stadt Aachen war die Umsetzung der Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes dringend notwendig.

 

Für die vorbeschriebenen Leistungen wurde im Rahmen von Verhandlungsverfahren von den am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen  sowie vom Universitätsklinikum der RWTH Aachen neue Angebote eingeholt.

Nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens erfolgte die Beauftragung zur Durchführung der Rettungsdienstbeteiligung an die Hilfsorganisationen und an das Universitätsklinikum der RWTH Aachen im Rahmen von Vertragserweiterungen für die Restlaufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes vom 01.07.2017 bis 31.12.2018.

 

Die zusätzlichen Kosten betragen

 

für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Rettungstransportwagenbesatzungen (RTW)

823.131,00 €

für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Krankentransportwagenbesatzungen (KTW) sowie der Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 KTW             

1.454.362,23 €

für die Gestellung eines zusätzlichen Notarztes

199.963,97 €

Insgesamt

2.477.457,20 €

 

  

und sind anteilmäßig  im Jahr 2017 wie folgt zu berücksichtigen:

 

2017: 1/3 (6 Monate)

RTW:

   274.377,00 €

KTW:

484.787,41 €

NEF

66.654,66 €

Insgesamt

825.819,07 €

 

    

  

Den Mehrkosten gegenüber stehen im Jahr 2017 Einsparungen bei den einzeln abzurechnenden Zusatztransporten (Sondertransporten) sowie der Kostenerstattung für die Gestellung von Notärzten in der Freizeit in folgender Höhe gegenüber:

 

RTW

   74.997,43 €

KTW

41.960,70 €

NEF

30.000,00 €

Insgesamt

146.958,13 €

 

 

  

Die erhebliche Erhöhung der Kosten nach Umsetzung der Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes macht - zur Vermeidung weiterer Unterdeckungen im Gebührenhaushalt - eine Anpassung der Gebührenbedarfsberechnung im laufenden Jahr 2017 erforderlich.

 

Unter Berücksichtigung der - für das Jahr 2017 zusätzlich entstehenden Kosten - wird eine neue Kalkulation ab dem 01.10.2017 erstellt. Dabei findet auch eine Verlagerung der Kosten für das im Krankentransportdienst wegfallende Mehrzweckfahrzeug, das jetzt ausschließlich als RTW eingesetzt wird, vom KTW zum RTW statt. Darüber hinaus wird in der Kalkulation eine – von der Stadt Aachen zu tragende – Kostenbeteiligung für  „Fehlfahrten“ des RTW berücksichtigt.

 

RTW

Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017)

8.510.907,16 €

 

 

Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017

2.127.726,79 €

Erweiterung Notfallrettung 2017

+274.377,00 €

Anteilmäßige Kosten 1  Mehrzweck-RTW – bisher im KTW berechnet

+157.641,30 €

Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017

-74.997,43 €

Berücksichtigung anteilige Kosten für Fehleinsätze

-7.154,10

Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017

2.477.593,56

 

 

 

KTW

Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017)

2.240.945,97 €

 

 

Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017

560.236,49 €

Erweiterung Krankentransportdienst 2017

+484.787,41 €

Abzüglich anteilmäßige Kosten 1  Mehrzweck-KTW – ab 01.10. als RTW berechnet

-157.641,30 €

Einsparung Sondertransporte 2017

-41.960,70 €

Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017

845.421,90 €

 

 

 

NEF

Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017)

2.664.737,72 €

 

 

Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017

666.184,43 €

Erweiterung durch Gestellung eines weiteren Notarztes 2017

+66.654,66 €

Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017

-30.000,00 €

Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017

702.839,09 €

 

 

Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:

 

 

Kalkulierte Transporte

01.10.-31.12.2017

Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten / Anzahl kalkulierter Transporte)

Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz)

RTW

5.750

430,89

2.477.617,50 €

KTW

2.750

307,43 €

845.432,50 €

NEF

1.775

395,97 €

702.846,75 €

 

 

Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr (Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,56 (RTW) bzw. 1,91 (KTW) zugrunde gelegt.

 

 

Durchschnittliche Kosten je Einsatz

Zbf

Grundgebühr

Anschlussgebühr

RTW

430,89

1,56

276,21

92,07

KTW

307,43 €

1,91

160,96 €

53,65 €

 

Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 395,97 € (=durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt und darum kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt.

 

 

Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.

Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 17.08.2017 statt. Daraufhin erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2017. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 08.09.2017.

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

 

Produkte: Notfallrettung 21701;

          Krankentransport 21702

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag1

14.766.600

15.445.460

45.304.900

47.341.480

0

0

Personal-/

Sachaufwand

12.360.200

13.039.060

 

35.667.400

 

37.703.980

0

0

Abschreibungen²

697.600

697.600

3.241.100

3.241.100

0

0

Ergebnis

1.708.800

1.708.800

6.396.400

6.396.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

1 Im Haushaltsplan 2017 sind alle Erträge gem. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten Leitstellengebühren

² = bilanzielle Abschreibungen

 

 

Änderung der Gebührensätze/durchschnittlichen Gebühr je Einsatz nach Inkrafttreten des Nachtrages zur Satzung:

 

Rettungstransportwagen (RTW):von 370,04 € auf 430,89 €

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):von 375,32 € auf 395,97 €

Krankentransportwagen (KTW):von 203,72 € auf 307,43 €

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Anlagen

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