Entscheidungsvorlage - FB 45/0413/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss beschließt, den Beschluss zur Vorlage „Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0392/WP17) hinsichtlich des Gesundheitskriteriums entsprechend der vorliegenden Erläuterungen abzuändern.

 

  1. Zudem beschließt er, den Beschluss zur Vorlage „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0394/WP17) aus der Sitzung vom 07.09.2017 aufzuheben.

 

  1. Weiterhin nimmt er die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen auszuzahlen.

 

  1. Die Liste der zu fördernden Grundschulen soll zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine relevanten strukturellen Änderungen der Schulen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.07.2017 wurden die durch die Verwaltung weiterentwickelten Kriterien zur Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds beschlossen (Vorlage: FB 45/0392/WP17). Die anhand der eingeholten Datensätze ermittelten förderungsrelevanten Grundschulen wurden in der Sitzung des Schulausschusses vom 07.09.2017 durch die Ausschussmitglieder zur Kenntnis genommen und zunächst die Auszahlung der Fördermittel beschlossen (Vorlage: FB 45/0394/WP17).

Das Kriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination“ wurde analog dem Verfahren aus dem Jahr 2013 mit gleichem Multiplikator sozialraumbezogen erhoben. Nach einer Diskussion in der Sitzung vom 07.09.2017 baten die Ausschussmitglieder die Verwaltung um eine erneute Prüfung dieses Kriteriums dahingehend, ob auch eine schulscharfe Auswertung der Daten durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen möglich sei. Bei einer positiven Rückmeldung solle die Verwaltung das Kriterium anpassen und neu in die Gesamtbewertung einpflegen. Für den Fall, dass sich infolge dessen eine Änderung der förderungsrelevanten Grundschulen ergeben, baten die Ausschussmitglieder um eine erneute  Vorlage zur Beschlussfassung.

 

  1. Anpassung des Kriteriums „Schuleingangsuntersuchung […]“ und Auswertung der Bewertungskriterien

 

Auf Anfrage stellte das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen die Datensätze der Schuleingangsuntersuchungen in den drei Bereichen „Sprachbewertung“, „Körperkoordination“ und „Sprachqualität“ (hier nur Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache) für insgesamt fünf Jahrgänge (2013 – 2017) schulscharf zur Verfügung.

Es ergab sich zunächst die Problematik, dass bei einer schulscharfen Betrachtung eines einzelnen Jahrgangs – hier die aktuelle Untersuchungswelle 2017 – zum Teil sehr kleinteilige Datensätze vorgelegen hätten und somit Rückschlüsse auf Kinder gezogen werden könnten, was aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.

Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde daher die Ausweitung der zu betrachtenden Datensätze auf die vergangenen fünf Jahrgänge von 2013 – 2017 abgestimmt. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Einschulungsstichtagen und möglichen Klassenwiederholungen sind in der Regel fünf Jahrgänge in Grundschulen vorzufinden.

Die Betrachtung von fünf Jahrgängen schafft zudem eine stabilere Datenlage, da somit Entwicklungstrends in die Bewertung einfließen können und nicht nur ein einziger Jahrgang herausgenommen und betrachtet wird.

In die Gesamtbewertung, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist (Anlage), wurden die prozentualen Anteile der beeinträchtigten Kinder in den Jahrgängen 2013 - 2017 an der Gesamtzahl der untersuchten Kinder dieser Jahrgänge eingepflegt. Insofern ergibt sich bei diesem Wert keine Relation zur aktuellen Gesamtschülerzahl der jeweiligen Schule im Schuljahr 2016/2017.


  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt;

Sprache u. Körperkoordination“ wird abgeändert zu „Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes; Sprache, Körperkoordination u. Sprachqualität (schulscharf für die letzten fünf Jahrgänge)“. Der Beschluss zur Vorlage „Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0392/WP17) wird entsprechend abgeändert.

 

Der Beschluss zur Vorlage „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0394/WP17) aus der Sitzung vom 07.09.2017 wird aufgehoben.

 

Die auf Grundlage der angepassten Datensätze ermittelten und nachfolgend aufgeführten Grundschulen werden als förderungsrelevant beschlossen:

 

1)      KGS Bildchen

2)      KGS Beeckstraße

3)      KGS Luisenstraße

4)      KGS Düppelstraße

5)      KGS Feldstraße

6)      GGS Driescher Hof

7)      GGS Montessori Mataréstraße

8)      EGS Annaschule

9)      KGS Passstraße

10)  GGS Gut Kullen

11)  GGS Schönforst

12)  GGS Am Haarbach

13)  KGS Forster Linde

14)  GGS Walheim.

 

Diese Grundschulen werden aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten.

Anzumerken ist, dass die eingeholten Datensätze in der Anlage mit den vorhandenen Gesamtschülerzahlen aus der Schulstatistik zum Stichtag 15.10.2016 ins Verhältnis gesetzt wurden. Die tatsächliche Auszahlung wird auf Grundlage der dann aktuellen Schülerzahlen zum 15.10.2017 erfolgen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

0

0

Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Da lediglich ein Kriterium für die Auszahlung der Fördermittel angepasst und folglich die Liste der zu fördernden Grundschulen nicht erweitert wird, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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