Entscheidungsvorlage - FB 45/0419/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu prüfen und darzustellen.

In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses vom 14.03.2017 wurde ein ebensolcher Beschluss gefasst.

Die Fragestellung ergab sich aus der Behandlung des Themas „Politische Teilhabe ausbauen“, konkret zu der Möglichkeit, das Bürgerforum Kindern und Jugendlichen als Beteiligungsplattform näher zu bringen.

 

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich als gesetzlicher Auftrag für die öffentliche Jugendhilfe aus § 8 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Das Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3.AG-KJHG-KJFöG) konkretisiert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für den Bereich der Jugendförderung insbesondere in § 6 des KJFöG.

Demnach sollen Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen in angemessener Weise beteiligt und ihnen bei den Angeboten der Jugendförderung ein Mitspracherecht eingeräumt werden.

 

  1. Konkrete Umsetzung

 

Die Umsetzung dieser Forderung findet sich in der Stadt Aachen bei folgenden Angeboten wieder:

 

                      Bürgerforum

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom  22.03.2017 beschlossen, zukünftig Eingaben von Kindern und Jugendlichen in jeder Sitzung des Bürgerforums zu behandeln und das bestehende und erweiterte Angebot in der Presse und den sozialen Medien intensiv zu bewerben.

Es ist laut der Geschäftsführung des Bürgerforums geplant, die nächste Sitzung mit einer Pressekonferenz zu bewerben. Hier wurde bewusst der Zeitpunkt nach den Ferien gewählt, um möglichst viele junge Menschen zu erreichen.

 

                      Offene Jugendarbeit

In der Stadt Aachen gibt es 32 Jugendeinrichtungen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt offene Jugendarbeit leisten.

Partizipation ist ein wichtiges Grundprinzip dieser offenen Arbeit.

 

Es erlaubt den Kindern und Jugendlichen eine aktive Mitgestaltung bei den Themen der Angebote und deren Ausgestaltung. Aufgrund der wechselnden Gruppenstrukturen, der Freiwilligkeit des Kommens und Gehens müssen die Angebote mit den Beteiligten immer wieder neu verhandelt werden. Die jungen Menschen werden dadurch angeregt, eigene Vorstellungen zu entwickeln und sich für ihre Interessen einzusetzen.

Durch die Mitbestimmung ist sichergestellt, dass die Angebote des Trägers sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren.

 

                      Undergroundparty

Die alljährliche Jugendparty zu Karneval soll Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren eine Möglichkeit bieten, in sicherer Umgebung ohne Alkohol zu feiern.

In den letzten Jahren wurden die potentiellen Besucher bereits im Vorfeld immer stärker in die Planungen einbezogen. Zwischenzeitlich besteht das Vorbereitungsteam neben der projektleitenden Mitarbeiterin des Fachbereichs auch aus mehreren jungen Helfern.

Die jungen Leute sind an den Überlegungen zur Form der Werbung und der Auswahl von Plakaten und Flyern beteiligt. 

Darüber hinaus besuchen Sie die Schulen und befragen dort die Schüler nach Durchführungsvorschlägen und Musikwünschen.

Bei der Veranstaltung selbst begrüßen die jungen Leute des Vorbereitungsteams die Besucher und stehen für Fragen zur Verfügung.

Die angesprochenen Schüler können sich ebenfalls beteiligen, z.B. bei der Party selbst helfen.

Wünsche und Anregungen können darüber hinaus sowohl über eine Funktionsadresse per

e-mail als auch auf der Party selbst per Meckerkasten mitgeteilt werden.

Es ist ein deutlicher Anstieg der Besucherzahl und eine starke Durchmischung der Besuchergruppen durch die aktive Einbindung der Jugend seitens FB 45 festzustellen.

 

                      Neubau und Sanierung von Spielplätzen

Bei jedem Neubau und bei jeder Sanierung eines Spielplatzes sind die Bürger zu beteiligen, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören. Um die Vorstellungen und Wünsche spezifischer zu erfassen und später umsetzen zu können, werden die Kinder und Jugendlichen zusätzlich eingeladen. Hier werden je nach Sachlage Begehungen, Workshops u. ä. durchgeführt. In der Regel finden diese Einladungen regen Anklang. In einzelnen Fällen, wie z.B. bei der Umgestaltung des Suermondtparks, zeigten die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern trotz wohlüberlegter Terminwahl am Wochenende zunächst kein Interesse. Um dennoch konkrete Rückmeldungen zu erhalten, werden Besuche in Schulen u. ä. durchgeführt.

 

                      Neubau und Sanierung von Jugendeinrichtungen

Auch bei Neubau und Sanierung von Jugendeinrichtungen werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen immer zur Mitwirkung eingeladen. Hier greift der Grundsatz der Partizipation bei der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Ideen und Wünsche der zukünftigen Nutzer sollen soweit möglich in der Raumplanung und Gestaltung Niederschlag finden.

Zuletzt waren bei der Umgestaltung des Depots in der Talstraße die Jugendlichen und jungen Menschen in die Vorplanung einbezogen.

 

                      Aufbau eines Jugendforums über „Partnerschaft für Demokratie“

Über die Volkshochschule Aachen wird im Rahmen von „Partnerschaft für Demokratie“ ein Projekt initiiert, das den Aufbau eines Jugendforums als Verwalter eines Jugendfonds unterstützt. Hier soll eine Gruppe von 12-15 Jugendlichen eingerichtet werden, die die Mittel des Jugendfonds mit Unterstützung und haushalterischer Kontrolle der VHS, inhaltlich aber eigenständig verwalten soll. Bei diesem Jugendforum können andere Jugendliche Anträge für ihre Projektideen stellen.

Die Anfrage zum Aufbau eines solchen Jugendforums in Selbstverwaltung ist an alle offenen Jugendeinrichtungen sowie Schulen, bzw. Schülervertretungen gerichtet worden. Bisher haben die städtische OT Talstraße und die OT Josefshaus ihr Interesse an der Entwicklung dieses Projektes angemeldet.
 

  1. Ausblick
     

Neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags stellt sich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus Sicht der Fachverwaltung stets als Bereicherung und Belebung eines Projektes dar.

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen wird auch zukünftig wesentlicher Bestandteil der Jugendförderung bleiben.

So werden im Rahmen der Veranstaltung „Neuausrichtung der Jugendverbandsarbeit“ ebenfalls Kinder und Jugendliche eingebunden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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