Kenntnisnahme - FB 45/0422/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder – und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 in der derzeitigen Fassung,  nimmt in einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG)  ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an die­sen Angeboten.

Eine zentrale Grundlage ist die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht vorzuhalten (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bil­dungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grund­sätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Absatz 1 KiBiz). Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganz­tags- und Betreuungsangeboten zählen insofern zu den pflichtigen Leistungen. Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in wel­chem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraus­setzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten.

 

In Aachen gibt es im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 5040 Ganztagsplätze an 34 Grund-und 2 Förderschulen Primar. Das entspricht einer Versorgungsquote von 68,32% für den offenen Ganztag.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, wie sich der Bedarf an Plätzen im Offenen Ganztag zukünftig, nach dem Haushaltsjahr 2017, individuell und orientiert an den im Sozialraum erforderlichen Notwendigkeiten, voraussichtlich entwickelt.

 

Hierzu hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eine schriftliche Umfrage an alle Schulleitungen der Grund – und Förderschulen Primar mit OGS gerichtet, mit der Bitte mitzuteilen, wie sie die Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfs an Ganztagsplätzen in den nächsten fünf Jahren einschätzen. In telefonischen Nachfragen wurde mit jeder Schulleitung ihre Einschätzung erörtert und das Ergebnis anschließend in die Prognose aufgenommen.

Die Prognose wird sozialraumbezogen dargestellt.

Die Plätze im Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ sind in die Betrachtung mit einbezogen.

 

  1.      Sozialraumorientierte Planung der Ganztagsplätzen für Kinder an Grundschulen und Förderschulen Primar in der Stadt Aachen vom Schuljahr 2018/2019 bis zum Schuljahr 2022/2023

 

Ganztagsplätze werden wie folgt unterschieden:

  • Ganztagsplätze an Förderschulen Primar
  • Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen
  • Regelganztagsplätze
  • Brennpunktganztagsplätze

Die Fördersätze für die Finanzierung der OGS Gruppen betragen im Schuljahr 2017/2018:

  • Pro Gruppe mit Regelganztagsplätzen  45.393,00€
  • Pro  Gruppe mit Brennpunktganztagsplätzen 55.157,00€
  • Pro Gruppe für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen 55.157,00€

Zur Berechnung der Fördermittel für die jeweiligen Gruppenformen greift in Aachen ergänzend eine Rundungsregelung.

Folgender Rundungsschlüssel findet Anwendung:

Die Zahl der angemeldeten Kinder wird bei Grundschülern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch 25 geteilt, bei Kindern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch 12.

Die sich daraus ergebende Gruppenstärke wird nach mathematischen Grundsätzen auf – bzw. abgerundet. Sollten z.B. 43 Grundschüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeldet sein, ergibt dies eine Gruppenstärke von 1,72 Gruppen. In diesem Fall wird (knapp) auf 1,5 Gruppen abgerundet.

Bei 44 Kindern ergibt dies eine Gruppenstärke 1,76 Gruppen. Es wird (knapp) auf 2 Gruppen aufgerundet. Gerechnet wird immer in 0,5 Gruppenschritten.

8 Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ergeben 0,666666 Gruppen. Dieses Ergebnis wird auf 0,5 Gruppen abgerundet. 9 Kinder ergeben 0,75 Gruppen und  werden auf 1 Gruppe aufgerundet.

So erklärt sich z. B. die Situation in der MGS Eilendorf. Im Schuljahr 2017/2018 werden 94 Kinder  ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in vier Gruppen kalkuliert. Es könnten noch 12 Kinder im Rahmen der Rundungsregelung in die OGS aufgenommen werden, bevor die nächste halbe Gruppe finanziert wird. Dies erklärt auch, dass trotz einer Zunahme von 36 Plätzen in einem Jahr nur eine Gruppe zusätzlich erforderlich ist.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Rundungsregelung in der Praxis dazu genutzt wird, während des Schuljahres weitere Kinder in der OGS aufzunehmen, wenn entsprechender Spielraum vorhanden ist.

 

  1. Ausbauplanung der Ganztagsplätze

 

Als Anlage wird die Planung der Ganztagsplätze für Kinder an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag in der Stadt Aachen vorgelegt.  Betrachtet werden die Schuljahre 2018/2019 bis 2022/2023. Da eine Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Ende des Prognosezeitraums  aktuell noch nicht vorliegt, wurde  bei der dynamischen Betrachtung der Entwicklung des Bedarfs an OGS Plätzen jeweils die Schülerzahl des Schuljahres 2017/2018 zugrunde gelegt.

 

Es handelt sich um eine Nettobetrachtung, die beinhaltet, dass einzelne Grundschulen im Prognosezeitraum Gruppen abbauen z.B. die GGS Vaalserquartier oder zunächst aufbauen und dann wieder abbauen z.B. die GGS Walheim.

 

In einzelnen Sozialräumen und in einzelnen Grundschulen mit „Schule von acht bis eins“ z.B. an der GGS Brander Feld, kann es zu einer OGS Quote von mehr als 100% kommen. Dies erklärt sich dadurch, dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob die Plätze in „Schule von acht bis eins“ ggf. proportional  abgebaut werden können. An einzelnen Schulen ohne „Schule von acht bis eins“ wurde der Bedarf an OGS Plätzen seitens der Schulleitung, ausgehend von der Annahme einer steigenden Schülerzahl so eingeschätzt, dass  eine Quote über 100% zustande kommt, z.B. an der KGS Auf der Hörn.

Die Ausbauquote kann letztendlich höchstens 100% betragen.

 

Bis 2022/2023 sind voraussichtlich  weitere 453 Plätze im Ganztag zusätzlich in 17,50 Ganztagsgruppen erforderlich.

 

Die Quote der  OGS Plätze liegt im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in 2022/2023 in den einzelnen Sozialräumen wahrscheinlich zwischen ca. 50% und 100%. In neun von 13 Sozialräumen wird die Auslastung zwischen 80% und 100% liegen.  Einschließlich der Plätze in „Schule von acht bis eins“ wird die Quote auch in den übrigen vier Sozialräumen zwischen 83% und 91% liegen.

Unter Betrachtung der Plätze in „Schule von acht bis eins“ liegt die Quote zum Ende des Prognosezeitraums insgesamt zwischen ca. 83 % und 100%.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einen Sachstandsbericht handelt.

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Anlagen

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