Kenntnisnahme - FB 45/0428/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der „Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400.020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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17.10.2017
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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17.10.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die CDU und SPD- Fraktionen haben fristgemäß für die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss einen Tagesordnungsantrag Grundsatzbeschluss der „Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen“ gestellt.
Die Fraktionen erwarten, dass in der Sitzung ein entsprechender Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Inda-Gymnasium und des Schulzentrums Laurensberg gefasst werden kann.
- Sachstand
Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, das sich in der abschließenden Gesetzesberatung befindet, sollen die Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände verteilt werden, die zumindest in einem der Jahre 2015 -2017 Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Das Programm ist bis 2024 abzuwickeln.
Der Stadt Aachen werden voraussichtlich ca. 13,4 Mio € zugewiesen, die für Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur genutzt werden können. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden.
- Vorgehen der Verwaltung
Die beauftragten Machbarkeitsstudien für die Sanierung der von den Fraktionen genannten Schulen liegen derzeit noch nicht vor. Insofern ist eine Kostennennung voraussichtlich erst in der Sitzung des Schulausschusses im Dezember möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Machbarkeitsuntersuchungen im Laufe des Oktobers vorliegen. Aufgrund der besonderen Umstände von Sanierungen im laufenden Schulbetrieb muss u.a. die Bauablaufplanung mit den Schulen auf Stimmigkeit geprüft werden, sodass belastbare Kosten erst danach vorgelegt werden können.
Bei Bedarf kann in der Sitzung zum Umfang der Machbarkeitsstudien mündlich berichtet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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241,7 kB
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