Entscheidungsvorlage - FB 45/0407/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

 

Im Rahmen des 2. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017 legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich, basierend aus dem Auswertungsmodul der Fach-Software „Logo Data“ vor.

 

 

2. Ausgabenentwicklung

 

Die Hochrechnung aus dem Datenstand der wirtschaftlichen Jugendhilfe zum 02.10.2017 weist für das Haushaltsjahr 2017 eine Gesamtsumme von rd. 56,0 Mio. Euro aus. Diese Prognose basiert auf den bis dahin geleisteten tatsächlichen Zahlungen und einer entsprechenden Hochrechnung bis zum Jahresende 2017.

 

Die Verwaltung legt für den aktuellen und für die nachfolgenden Berichte ausschließlich diese Prognosen der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu Grunde.

 

Die Daten der wirtschaftlichen Jugendhilfe zeigen sich in ihrer Entwicklung und im Verhältnis zu den vorliegenden Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe konstant.

 

2.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen

 

Auf den klassischen HzE Bereich entfallen hierbei mit Stand vom 02.10.2017 rund 38,9 Mio. Euro und auf den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge 17,1 Mio. Euro.

 

Die Auswertungen der Finanzdaten der vergangenen Monate ergeben folgende Werte zum jeweiligen Monatsende:

 

 

Gesamt

HzE

UMA

30.06.2017

56.198.978 Euro

38.634.982 Euro

17.563.996 Euro

31.07.2017

52.919.285 Euro

34.643.186 Euro

18.276.099 Euro

31.08.2017

56.691.908 Euro

38.872.673 Euro

17.819.235 Euro

02.10.2017

55.992.174 Euro

38.892.441 Euro

17.099.733 Euro

 

Die deutliche Abweichung der Werte zum 31.07.2017 ist darauf zurückzuführen, dass zu diesem Zeitpunkt durch die Firma LogoData eine neue Version des EDV Programms zur Verfügung gestellt wurde. Hier zeigten sich Programm bedingte Fehler, die jedoch zeitnah behoben werden konnten.

 

Nach Auswertung der vorhandenen Daten und unter Berücksichtigung der Fallzahlenentwicklung der klassischen Hilfen zur Erziehung geht die Fachverwaltung davon aus, dass in diesem Bereich Kosten in Höhe von ca. 38,9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 entstehen werden.

Hierdurch ergibt sich ein prognostizierter Mehrbedarf von rund 2,9 Mio. Euro.

 

2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer / Flüchtlinge

 

r den Bereich der UMA / UMF werden incl. Krankenhilfekosten Kosten zum Stichtag 02.10.2017 in Höhe von 17,1 Mio. Euro prognostiziert, dem Mittel in Höhe von 22,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

 

Hier bestätigt sich die im 1. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten.

 

3. Fallzahlenentwicklung:

 

3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)

 

Datum

Gesamtfallzahl

Absolute Zugänge

Absolute Abgänge

Stichtag

bis 31.03.2017

3.168

346

257

2.911

bis 30.06.2017

3.494

672

495

2.999

bis 31.08.2017

3.716

889

757

2.959

 

 

3.2 „klassischer“ HzE Bereich

 

Datum

Gesamtfallzahl

Absolute Zugänge

Absolute Abgänge

Stichtag

bis 31.03.2017

2.446

251

135

2.311

bis 30.06.2017

2.678

483

270

2.408

bis 31.08.2017

2.847

648

  475

2.372

 

Insgesamt ist erneut bis zur Jahresmitte eine deutliche Fallzahlensteigerung trotz sinkender UMA/ UMF-Zahlen am Stichtag zu verzeichnen auf die im Punkt  „Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung“ her eingegangen wird.

 

3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Datum

Gesamtfallzahl

Absolute Zugänge

Absolute Abgänge

Stichtag

bis 31.03.2017

722

95

122

600

bis 30.06.2017

816

195

225

591

bis 31.08.2017

867

241

280

587

 

 Die Entwicklung der leicht absinkenden Fallzahlen am Stichtag hat sich hier fortgesetzt, da die aufgenommenen UMA umgehend im Rahmen der Umverteilung dem LJA gemeldet werden und daher Aachen zügig verlassen.

 

Die Fachverwaltung geht daher davon aus, dass die in diesem Bereich im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollumfänglich benötigt werden.

 

4. Ursachen der Ausgaben und Fallzahlenentwicklung
 

4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung

 

Insgesamt ist erneut bis zur Jahresmitte eine Fallzahlensteigerung zu verzeichnen. Diese hat sich bis August 2017 stabilisiert.

Wie bereits im ersten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine deutliche Steigerung der klassischen Hilfen zur Erziehung im ambulanten Bereich.

So sind allein im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 die Fallzahlen der sozialpädagogischen Familienhilfen (ohne UMA / UMF) von 533 auf 638 betreute Familien und der bewilligten Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII von 153 auf 181 gestiegen.

 

Auch eine vermehrte Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit mit einer Steigerung von 92 auf 120 Teilnehmer bis zum 30.06.2017 als niederschwelliges präventives Angebot ist zu verzeichnen.

 

Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und der anderen ambulanten Hilfen zur Erziehung wird seitens der Fachverwaltung positiv gesehen, da hier niedrigschwellige Angebote angenommen werden, damit langfristig teure, stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Erziehungshilfe vermieden werden.

 

Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 von 213 auf 231 Fälle gestiegen.
 

4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
 

Die stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE - Bereich und der Mutter/Vater/Kind Unterbringung sind im Zeitraum 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 von 282 auf 306lle gestiegen.

Tagesaktuell sind 49 Mütter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII untergebracht.
 

Bemerkenswert ist der Aufwuchs an Fachpflege-/ Erziehungsstellen (mindestens ein Pflegeelternteil hat eine pädagogische bzw. pflegerische Ausbildung) im Bereich des § 33 SGB VIII. Zwischenzeitlich wurden 48 professionelle Pflegeverhältnisse auf Dauer eingerichtet, bei denen die untergebrachten (Klein)-Kinder erhebliche Pflege- bzw. Erziehungsaufwände mitbringen.

 

Im Besonderen sind die Kinder durch den erheblichen Suchtmittelkonsum der Eltern, erlebte Gewalterfahrungen mit den daraus folgenden Traumatisierungen und Störungen aufgrund eines diagnostizierten fetalen Alkoholsyndroms (FASD) gezeichnet.

 

Die bereits im ersten Bericht formulierte Veränderung in der qualitativen Ausrichtung und der damit verbundenen weiteren Professionalisierung der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe zeichnet sich in der Begleitung und Betreuung der jungen Menschen und deren Familien weiter ab.

 

 

Insbesondere

  • Multiproblemträger in Familien,
  • schwer traumatisierte Kinder und Jugendliche in Familien mit Fluchtgeschichte,
  • Eltern ohne eigene Orientierung und Erziehungskompetenz,
  • sowie Großfamilien mit mehr als nf Kindern und
  • Suizid gefährdete Elternteile

beanspruchen in hohem Maße die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste.

 

Vor dem Hintergrund sich implementierender Multiproblemsituationen in Familien und den sich manifestierenden psychischen Auffälligkeiten bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Eltern ist eine deutliche Verlagerung der stationären Hilfen von Regelgruppenangeboten hin zu intensivpädagogischen Angeboten zu beobachten, obwohl sich die Erhöhung der stationären Unterbringungen von  27llen absolut in 2017 durchaus im Rahmen hält.

 

Zur Minderung der Drucksituation bei Fachinterventionen in akuten Familienkrisen wurden zwischenzeitlich in der Stadt Aachen zwei Kriseninterventionsgruppen mit der Aufnahmekapazität von insgesamt 14 Kindern / Jugendlichen geschaffen bei zeitgleich abschmelzenden UMA - Angeboten.

 

Das bisherige Inobhutnahme - System mit der ausschließlichen Bereitstellung von Bereitschaftsfamilien konnte den oben beschriebenen Bedarfen nicht mehr Rechnung tragen.

 

Diese Entwicklung zeichnet sich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch in der Städteregion und darüber hinaus ab.

 

Auch die deutlichen Lohnsteigerungen im Jahr 2017 in Höhe von 2,35 % beeinflusst die Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nachhaltig.

Vor diesem Hintergrund ist der prognostizierte Mehrbedarf in Höhe von 2,9 Mio. Euro nachvollziehbar.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

26.940.300

21.540.300

80.988.800

80.988.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

58.481.300

55.993.300

177.617.800

177.617.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-31.541.000

-34.453.000

-96.629.000

-96.629.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-2.912.000

0

 

 

Deckung erfolgt aus § 9II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit

Deckung ist gegeben

 

 

* Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und

4-060301-915-5 SK 44820000

 

 

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000,

4-060301-916-5 SK 53320000 und 53390000

 

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Anlagen

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