Entscheidungsvorlage - FB 45/0407/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Haushaltsjahr 2017 (01.01.- 02.10.2017)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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17.10.2017
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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17.10.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Rahmen des 2. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017 legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich, basierend aus dem Auswertungsmodul der Fach-Software „Logo Data“ vor.
2. Ausgabenentwicklung
Die Hochrechnung aus dem Datenstand der wirtschaftlichen Jugendhilfe zum 02.10.2017 weist für das Haushaltsjahr 2017 eine Gesamtsumme von rd. 56,0 Mio. Euro aus. Diese Prognose basiert auf den bis dahin geleisteten tatsächlichen Zahlungen und einer entsprechenden Hochrechnung bis zum Jahresende 2017.
Die Verwaltung legt für den aktuellen und für die nachfolgenden Berichte ausschließlich diese Prognosen der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu Grunde.
Die Daten der wirtschaftlichen Jugendhilfe zeigen sich in ihrer Entwicklung und im Verhältnis zu den vorliegenden Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe konstant.
2.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen
Auf den klassischen HzE Bereich entfallen hierbei mit Stand vom 02.10.2017 rund 38,9 Mio. Euro und auf den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge 17,1 Mio. Euro.
Die Auswertungen der Finanzdaten der vergangenen Monate ergeben folgende Werte zum jeweiligen Monatsende:
| Gesamt | HzE | UMA |
30.06.2017 | 56.198.978 Euro | 38.634.982 Euro | 17.563.996 Euro |
31.07.2017 | 52.919.285 Euro | 34.643.186 Euro | 18.276.099 Euro |
31.08.2017 | 56.691.908 Euro | 38.872.673 Euro | 17.819.235 Euro |
02.10.2017 | 55.992.174 Euro | 38.892.441 Euro | 17.099.733 Euro |
Die deutliche Abweichung der Werte zum 31.07.2017 ist darauf zurückzuführen, dass zu diesem Zeitpunkt durch die Firma LogoData eine neue Version des EDV Programms zur Verfügung gestellt wurde. Hier zeigten sich Programm bedingte Fehler, die jedoch zeitnah behoben werden konnten.
Nach Auswertung der vorhandenen Daten und unter Berücksichtigung der Fallzahlenentwicklung der klassischen Hilfen zur Erziehung geht die Fachverwaltung davon aus, dass in diesem Bereich Kosten in Höhe von ca. 38,9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 entstehen werden.
Hierdurch ergibt sich ein prognostizierter Mehrbedarf von rund 2,9 Mio. Euro.
2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer / Flüchtlinge
Für den Bereich der UMA / UMF werden incl. Krankenhilfekosten Kosten zum Stichtag 02.10.2017 in Höhe von 17,1 Mio. Euro prognostiziert, dem Mittel in Höhe von 22,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Hier bestätigt sich die im 1. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten.
3. Fallzahlenentwicklung:
3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
Datum | Gesamtfallzahl | Absolute Zugänge | Absolute Abgänge | Stichtag |
bis 31.03.2017 | 3.168 | 346 | 257 | 2.911 |
bis 30.06.2017 | 3.494 | 672 | 495 | 2.999 |
bis 31.08.2017 | 3.716 | 889 | 757 | 2.959 |
3.2 „klassischer“ HzE Bereich
Datum | Gesamtfallzahl | Absolute Zugänge | Absolute Abgänge | Stichtag |
bis 31.03.2017 | 2.446 | 251 | 135 | 2.311 |
bis 30.06.2017 | 2.678 | 483 | 270 | 2.408 |
bis 31.08.2017 | 2.847 | 648 | 475 | 2.372 |
Insgesamt ist erneut bis zur Jahresmitte eine deutliche Fallzahlensteigerung trotz sinkender UMA/ UMF-Zahlen am Stichtag zu verzeichnen auf die im Punkt „Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung“ näher eingegangen wird.
3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Datum | Gesamtfallzahl | Absolute Zugänge | Absolute Abgänge | Stichtag |
bis 31.03.2017 | 722 | 95 | 122 | 600 |
bis 30.06.2017 | 816 | 195 | 225 | 591 |
bis 31.08.2017 | 867 | 241 | 280 | 587 |
Die Entwicklung der leicht absinkenden Fallzahlen am Stichtag hat sich hier fortgesetzt, da die aufgenommenen UMA umgehend im Rahmen der Umverteilung dem LJA gemeldet werden und daher Aachen zügig verlassen.
Die Fachverwaltung geht daher davon aus, dass die in diesem Bereich im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollumfänglich benötigt werden.
4. Ursachen der Ausgaben und Fallzahlenentwicklung
4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Insgesamt ist erneut bis zur Jahresmitte eine Fallzahlensteigerung zu verzeichnen. Diese hat sich bis August 2017 stabilisiert.
Wie bereits im ersten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine deutliche Steigerung der klassischen Hilfen zur Erziehung im ambulanten Bereich.
So sind allein im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 die Fallzahlen der sozialpädagogischen Familienhilfen (ohne UMA / UMF) von 533 auf 638 betreute Familien und der bewilligten Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII von 153 auf 181 gestiegen.
Auch eine vermehrte Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit mit einer Steigerung von 92 auf 120 Teilnehmer bis zum 30.06.2017 als niederschwelliges präventives Angebot ist zu verzeichnen.
Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und der anderen ambulanten Hilfen zur Erziehung wird seitens der Fachverwaltung positiv gesehen, da hier niedrigschwellige Angebote angenommen werden, damit langfristig teure, stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Erziehungshilfe vermieden werden.
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 von 213 auf 231 Fälle gestiegen.
4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
Die stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE - Bereich und der Mutter/Vater/Kind Unterbringung sind im Zeitraum 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 von 282 auf 306 Fälle gestiegen.
Tagesaktuell sind 49 Mütter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII untergebracht.
Bemerkenswert ist der Aufwuchs an Fachpflege-/ Erziehungsstellen (mindestens ein Pflegeelternteil hat eine pädagogische bzw. pflegerische Ausbildung) im Bereich des § 33 SGB VIII. Zwischenzeitlich wurden 48 professionelle Pflegeverhältnisse auf Dauer eingerichtet, bei denen die untergebrachten (Klein)-Kinder erhebliche Pflege- bzw. Erziehungsaufwände mitbringen.
Im Besonderen sind die Kinder durch den erheblichen Suchtmittelkonsum der Eltern, erlebte Gewalterfahrungen mit den daraus folgenden Traumatisierungen und Störungen aufgrund eines diagnostizierten fetalen Alkoholsyndroms (FASD) gezeichnet.
Die bereits im ersten Bericht formulierte Veränderung in der qualitativen Ausrichtung und der damit verbundenen weiteren Professionalisierung der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe zeichnet sich in der Begleitung und Betreuung der jungen Menschen und deren Familien weiter ab.
Insbesondere
- Multiproblemträger in Familien,
- schwer traumatisierte Kinder und Jugendliche in Familien mit Fluchtgeschichte,
- Eltern ohne eigene Orientierung und Erziehungskompetenz,
- sowie Großfamilien mit mehr als fünf Kindern und
- Suizid gefährdete Elternteile
beanspruchen in hohem Maße die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste.
Vor dem Hintergrund sich implementierender Multiproblemsituationen in Familien und den sich manifestierenden psychischen Auffälligkeiten bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Eltern ist eine deutliche Verlagerung der stationären Hilfen von Regelgruppenangeboten hin zu intensivpädagogischen Angeboten zu beobachten, obwohl sich die Erhöhung der stationären Unterbringungen von 27 Fällen absolut in 2017 durchaus im Rahmen hält.
Zur Minderung der Drucksituation bei Fachinterventionen in akuten Familienkrisen wurden zwischenzeitlich in der Stadt Aachen zwei Kriseninterventionsgruppen mit der Aufnahmekapazität von insgesamt 14 Kindern / Jugendlichen geschaffen bei zeitgleich abschmelzenden UMA - Angeboten.
Das bisherige Inobhutnahme - System mit der ausschließlichen Bereitstellung von Bereitschaftsfamilien konnte den oben beschriebenen Bedarfen nicht mehr Rechnung tragen.
Diese Entwicklung zeichnet sich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch in der Städteregion und darüber hinaus ab.
Auch die deutlichen Lohnsteigerungen im Jahr 2017 in Höhe von 2,35 % beeinflusst die Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nachhaltig.
Vor diesem Hintergrund ist der prognostizierte Mehrbedarf in Höhe von 2,9 Mio. Euro nachvollziehbar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag* | 26.940.300 | 21.540.300 | 80.988.800 | 80.988.800 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand** | 58.481.300 | 55.993.300 | 177.617.800 | 177.617.800 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -31.541.000 | -34.453.000 | -96.629.000 | -96.629.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -2.912.000 | 0 |
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| Deckung erfolgt aus § 9II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit | Deckung ist gegeben |
* Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und
4-060301-915-5 SK 44820000
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000,
4-060301-916-5 SK 53320000 und 53390000
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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2
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öffentlich
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171,9 kB
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