Entscheidungsvorlage - FB 45/0430/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und

 

  1. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. in Höhe von 24.466,40 zwecks Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Räumlichkeiten Bismarckstraße 93 in Aachen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt derzeit eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in der Bismarckstraße 93.

 

Die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 entsprechen nicht den brandschutztechnischen Anforderungen an eine KiTa. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur dauerhaften Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die Elterninitiative selbst nicht getragen werden. Der Vermieter war weder bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen, noch gewissen erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war festzustellen, dass auch mit der Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht werden konnte.

 

Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof fündig geworden ist.

 

Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind & Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter konkretisiert wurden.

 

Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird die Elterninitiative die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg voraussichtlich zum 01.08.2018 beziehen und im Rahmen dessen eine weitere altersgemischte Gruppe mit  sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen einrichten.

 

Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Vorhaben der Elterninitiative bereits in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat.

 

Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 einen Antrag auf

-          Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg

-          Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93

-          Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe

gestellt.

 

Über den Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe hat der KJA bereits in seiner Sitzung am 12.09.2017 (FB 45/0410/WP17) entschieden.

 

 

Bezüglich des Antrags auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg weist die Verwaltung auf Nachfolgendes hin:

 

Bei Bürgschaftsübernahmen handelt es sich um ein sehr formales kommunal-verfassungsrechtliches Prozedere. Hierbei ist insbesondere § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beachten, wonach Sicherheiten zugunsten Dritter grundsätzlich ausgeschlossen sind und Ausnahmen lediglich durch die Aufsichtsbehörde zugelassen werden können.

Ein Ausnahmetatbestand wäre nach § 87 Absatz 2 GO NRW dann möglich, wenn die Bürgschaft im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung erfolgen soll und spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Übernahme bei der Aufsichtsbehörde angezeigt wird. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine Bürgschaftsübernahme im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Rahmen der Aufgabenerfüllung wahrscheinlich nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) herleiten.

Allerdings wäre für diese Bürgschaft ein Ratsbeschluss nach § 41 Absatz 1p) GO NRW erforderlich. Im Anschluss wäre zudem die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.

 

Sobald der Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg Beschlussreife erlangt hat, wird er dem KJA zur Kenntnisnahme und dem Rat zur zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1. Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93

Das Bauamt der Stadt Aachen hat als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines

temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im

rückwärtigen Teil des Gebäudes Bismarckstraße 93 gefordert.

Trotz des bevorstehenden Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg, war es nicht möglich, diese Auflage zu entkräften.

 

Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf 24.466,40 .

 

Wie im Schreiben vom 10.06.2017 glaubhaft dargelegt, kann die Elterninitiative die Kosten für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms nicht eigenständig tragen: So wurde in den letzten Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts bereits über 25.000 € in die Umsetzung des Brandschutzes in das Objekt Bismarckstraße 93 investiert. Hinzu sind Architektenhonorare für den Entwurf einer umfassenden brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 € gekommen.

Vor diesem Hintergrund hat die Elterninitiative einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch die Stadt Aachen gestellt.

 

Die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder, des Personals und weiterer Menschen, die sich täglich in der KiTa aufhalten oder in der Umgebung wohnen, gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig gewesen.

Vor diesem Hintergrund hat die Elterninitiative die Firma Gerüstbau Thora bereits mit der Errichtung des Fluchttreppenturms beauftragt. 

 

  1. Finanzierung

Zur Deckung des einmaligen Zuschusses an die Elterninitiative stehen in 2017 Mittel in ausreichender Höhe auf der Position 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms sichergestellt.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Elterninitiative war für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms als notwendige Sofortmaßnahme zuständig, finanziell allerdings nicht in der Lage, die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu tragen.

 

Der FB 45 ist auf den Erhalt von Betreuungsplätzen in der Stadt Aachen angewiesen. Darüber hinaus ist die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms zur Gewährung der Sicherheit im Brandfall gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig.

 

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms an der KiTa „Kind und Kegel“ in der Bismarckstraße 93 aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden.

Hierzu ist der Elterninitiative ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 24.466,40 zu gewähren.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

Ertüchtigung des Brandschutzes:

4-060101-901-9; 531800001)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

37.862.2001)

37.862.200

126.091.500

126.091.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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