Entscheidungsvorlage - FB 68/0116/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuanlage von Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
|
|
|
20.10.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
die Beleuchtungsanlagen nach folgender Priorität
auszuführen:
Am Wassersprung, Georgstraße, Am Kleebach, Auf der Hüls, Oberforstbacher Straße, Vaalser Straße,
Schönauer Allee, Auf der Hüls, Stollenweg, Alte Würselener Straße,
Auf der Kier, Brunssumstraße, Hansmannstraße, Raerener Straße,
Goldammerweg, Stollenweg, Vogelstangenweg, Schmithofer Straße, Wilbankstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus allen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau zahlreiche Beschlüsse für die Neuanlage von Straßenbeleuchtung vor.
Nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag muss die Stadt die Kosten für die Neuanlage oder die Erweiterung von Beleuchtungsanlagen tragen.
Seit dem Haushaltsjahr 2001 stehen jährlich 50.000.- i für die Neuanlage von Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung.
Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden. Die erstmalige Erstellung von Beleuchtungsanlagen in Erschließungsgebieten wird unmittelbar aus der Erschließung finanziert.
Die aktuelle Prioritätenliste ( Beschluss vom 18.11.2004 ) ist seitens der Verwaltung abgearbeitet. Die STAWAG hat mit der Ausführung der Maßnahmen begonnen.
Gemäß dem Beschluss des Verkehrsmanagementausschusses vom 26.09.2000 sollen die dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau vorliegenden Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Deshalb hat die Verwaltung folgendes Verfahren durchgeführt.
Für die jeweiligen Bezirksvertretungen wurden die vorliegenden Maßnahmen in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet. Diese Auflistung wurde der jeweiligen Bezirksvertretung zum Beschluss der Ausführung und zur Zustimmung oder Festlegung einer anderen Priorität vorgelegt. Die Bezirksvertretungen haben daraufhin die nachfolgende Priorität festgelegt:
Prio. Maßnahme Art
der Maßnahme Bezirk Beschluss Kosten
1 Am Wassersprung Erstellen einer Beleuchtung BA 0 20.04.2005 8.000,00 €
2 Auf der Hüls Bereich Buswendeschleife Rahrfeldweg BA 0 20.04.2005 8.000,00 €
3 Brunssumstraße Fußweg Bereich KITA / Halifaxstraße BA 0 20.04.2005 5.800,00 €
4 Goldammerweg Fuß- Radweg entlang des
Madrider Ringes BA 0 10.11.2004 17.895,22 €
1 Georgstraße Bereich Spielplatz BA 1 11.05.2005 10.000,00 €
1 Am Kleebach Fußweg BA 2 24.05.2005 1.200,00 €
2 Stollenweg Teilstück Treppe / Wendehammer BA 2 24.05.2005 12.500,00 €
3 Hansmannstraße Bahnhofsbereich und bis Karlstraße BA 2 24.05.2005 9.300,00 €
4 Stollenweg Reststück bis Josefstraße BA 2 24.05.2005 20.000,00 €
1 Auf der Hüls Bereich Haus 35 BA 3 20.04.2005 1.400,00 €
2 Alte Würselener Str. Einmündung Verlautenheidener Straße BA 3 20.04.2005 17.500,00 €
1 Oberforstbacher Str. Einmündung Schwinningstraße BA 4 11.05.2005 2.000,00 €
2 Auf der Kier Schleidener Straße / Schmithofer Straße BA 4 11.05.2005 20.000,00 €
3 Raerener Straße Bereich Kesselstraße / Raafstraße BA 4 16.03.2005 7.000,00 €
4 Vogelstangenweg Seitenweg Haus 14 / 20 BA 4 11.05.2005 20.000,00 €
5 Schmithofer Straße Bereich Haus 190 BA 4 11.05.2005 2.000,00 €
6 Wilbankstraße Bereich Haus 139 A BA 4 11.05.2005 3.000,00 €
1 Vaalser Straße Stichweg Häuser 305 / 309 BA 5 15.12.2004 19.000,00 €
1 Schönauer Allee Einmündung Parkstraße BA 6 06.04.2005 3.500,00 €
Gesamtkosten 188.095,22
€
Aus den Ergebnissen der Empfehlungen der Bezirksvertretung hat die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss gefertigt.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses werden dann die Maßnahmen, mit den jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln von 50.000,00 € pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushaltes ausgeführt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen in folgender Priorität durchzuführen:
Prio. Maßnahme Art
der Maßnahme Bezirk Beschluss Kosten
1 Am Wassersprung Erstellen einer Beleuchtung BA 0 20.04.2005 8.000,00 €
2 Georgstraße Bereich Spielplatz BA 1 11.05.2005 10.000,00 €
3 Am Kleebach Fußweg BA 2 24.05.2005 1.200,00 €
4 Auf der Hüls Bereich Haus 35 BA 3 20.04.2005 1.400,00 €
5 Oberforstbacher Str. Einmündung Schwinningstraße BA 4 11.05.2005 2.000,00 €
6 Vaalser Straße Stichweg Häuser 305 / 309 BA 5 15.12.2004 19.000,00 €
7 Schönauer Allee Einmündung Parkstraße BA 6 06.04.2005 3.500,00 €
8 Auf der Hüls Bereich Buswendeschleife Rahrfeldweg BA 0 20.04.2005 8.000,00 €
9 Stollenweg Teilstück Treppe / Wendehammer BA 2 24.05.2005 12.500,00 €
10 Alte Würselener Str. Einmündung Verlautenheidener Straße BA 3 20.04.2005 17.500,00 €
11 Auf der Kier Schleidener Straße / Schmithofer Str. BA 4 11.05.2005 20.000,00 €
12 Brunssumstraße Fußweg Bereich KITA / Halifaxstraße BA 0 20.04.2005 5.800,00 €
13 Hansmannstraße Bahnhofsbereich und bis Karlstraße BA 2 24.05.2005 9.300,00 €
14 Raerener Straße Bereich Kesselstraße / Raafstraße BA 4 16.03.2005 7.000,00 €
15 Goldammerweg Fuß-/Radweg entlang d. Madrider Ringes BA 0 10.11.2004 17.895,22 €
16 Stollenweg Reststück bis Josefstraße BA 2 24.05.2005 20.000,00 €
17 Vogelstangenweg Seitenweg Haus 14 / 20 BA 4 11.05.2005 20.000,00 €
18 Schmithofer Straße Bereich Haus 190 BA 4 11.05.2005 2.000,00 €
19 Wilbankstraße Bereich Haus 139 A BA 4 11.05.2005 3.000,00 €
Gesamtkosten 188.095,22
€
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 50.000.- i für das Haltshaltsjahr 2005 im Vermögenshaushalt ergeben.
Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre werden sich in Höhe von jährlich
50.000.- i im Vermögenshaushalt ergeben.
Für die
Beleuchtungsanlagen ist aus dem Verwaltungshaushalt das jährliche Nennentgelt gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag
zu entrichten.
Maßnahmenbezogene Einnahmen
sind nicht zu erwarten.