Entscheidungsvorlage - FB 20/0116/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach-zuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-der Bilanz zum 31.12,

-der Ergebnisrechnung,

-der Finanzrechnung,

-den Teilrechnungen,

-dem Anhang

-und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2016 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 30.038.397,85 € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2016 in Höhe von 47.226.152,42 € ergibt sich somit insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 17.187.754,57 €.

Der beschlossene Haushaltsplan 2016 sah einen Fehlbedarf in Höhe von 36.646.600,00 € vor, sodass sich im Vergleich zum Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2016 eine Verbesserung in Höhe von 6.608.202,15 € ergibt.

 

Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2016 wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

-          Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.

-          Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

-          Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

-          Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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