Entscheidungsvorlage - FB 20/0116/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschluss 2016 der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Hr. Eidams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.10.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach-zuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus
-der Bilanz zum 31.12,
-der Ergebnisrechnung,
-der Finanzrechnung,
-den Teilrechnungen,
-dem Anhang
-und dem Lagebericht.
Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.
Der vorliegende Jahresabschluss 2016 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 30.038.397,85 € aus.
Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2016 in Höhe von 47.226.152,42 € ergibt sich somit insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 17.187.754,57 €.
Der beschlossene Haushaltsplan 2016 sah einen Fehlbedarf in Höhe von 36.646.600,00 € vor, sodass sich im Vergleich zum Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2016 eine Verbesserung in Höhe von 6.608.202,15 € ergibt.
Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2016 wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.
Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:
- Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.
- Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
- Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.
- Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,6 MB
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