Kenntnisnahme - FB 68/0117/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Handwerker-Parkausweises für die StädteRegion Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg;Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.10.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 03.04.2004 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt, Handwerkern Parkerleichterungen im Gebiet der Stadt und des Kreises Aachen durch Erteilung eines Handwerker-Parkausweises gegen Zahlung einer Gebühr von 120,00 € pro Jahr zu gewähren.
In der Sitzung am 09.12.2004 hat der Verkehrsausschuss den Vorschlag der Verwaltung „zustimmend“ zur Kenntnis genommen, wonach auf der Grundlage der zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zu treffenden Vereinbarung Handwerker-Parkausweise gegen Zahlung einer Gebühr von 240,00 € pro Jahr/Fahrzeug erteilt werden sollten.
Aufgrund entsprechender Anregungen (u.a. seitens der Handwerkskammer Aachen) hat sich die StädteRegion Aachen mit dem o.a. Thema befasst und durch ihre Verbandsversammlung am 28.06.2005 einen Empfehlungsbeschluss gefasst, wonach die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Handwerkern auf Antrag Parkausweise zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen erteilen sollen mit der Maßgabe, dass diese Ausweise im Gebiet der Stadt und des Kreises Aachen sowie der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg gültig sind und die Verwaltungsgebühr 120,00 € pro Jahr beträgt und – im Gegensatz zur heute bei der Stadt Aachen geltenden Regelung – für alle Betriebsfahrzeuge gilt.
Die Landräte der Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Oberbürgermeister der Stadt Aachen haben sich in ihrer Konferenz am 08.07.2005 einvernehmlich dafür ausgesprochen, einen Handwerkerparkausweis im Sinne des o.a. Beschlusses der Verbandsversammlung der Städteregion Aachen einzuführen. Dazu bedarf es der als Anlage beigefügten Vereinbarung sowie der Zustimmung hierzu durch die Bezirksregierung Köln als zuständiger Aufsichtsbehörde der örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Bei normalem Verfahrensablauf kann mit der Einführung des neuen Handwerkerparkausweises ab Januar 2006 begonnen werden. Wegen der Gebührenhöhe (120,00 €/Jahr statt wie bisher 240,00 €/Jahr pro Fahrzeug) muss in 2006 und den Folgejahren mit einem geringeren Gebührenaufkommen als in 2005 und den Vorjahren gerechnet werden; denkbar ist allerdings, dass die Folgen der Gebührenreduzierung durch eine erhöhte Nachfrage nach dem neuen günstigen Handwerkerparkausweis gemildert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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862 kB
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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