Entscheidungsvorlage - FB 68/0129/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht der Richtlinie zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen entsprechen würde.

Der Verkehrsausschuss beschließt, die Maßnahme nicht in die Prioritätenliste aufzunehmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Schulpflegschaft der Marktschule Brand hat mit Schreiben vom 04.11.2004 um Prüfung gebeten, ob zur Schulwegsicherung an der Kreuzung Niederforstbacher Straße/Im Kollenbruch/Wolferskaul ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Eine daraufhin am 30.11.2004 durchgeführte Verkehrserhebung ergab, dass sich die die Niederforstbacher Straße querenden Fußgänger auf beide Seiten der Einmündung je nach ihren Quellen oder Zielen verteilen. Westlich des Knotens queren die älteren Schüler auf ihrem Weg von bzw. zu den dortigen Bushaltestellen, um zu den weiterführenden Schulen zu gelangen. Auf der östlichen (in Richtung Brand gelegenen) Seite der Kreuzung queren die Grundschulkinder sowie die Kunden der benachbarten Einzelhandelsgeschäfte. Auf der für die Grundschulkinder interessanten Seite querten bei der Verkehrserhebung in der morgendlichen Schulspitze zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr lediglich 21 Fußgänger die Niederforstbacher Straße. Der Spitzenwert auf dieser Seite lag bei 29 bzw. 30 querenden Fußgängern (Erwachsene beim Einkauf) im Zeitfenster zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr bzw. 10.30 Uhr und 11.30 Uhr. Auf der anderen Seite der Kreuzung querten morgens zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 32 Fußgänger.

 

Aufgrund der vorhandenen baulichen Einengung und dem Verhalten der Grundschulkinder wäre ein Fußgängerüberweg zwischen den Häusern Niederforstbacher Straße 38 und 43 anzulegen. Die festgestellten Querungsmengen liegen jedoch deutlich unter den 50 Fußgängern, die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) gefordert sind. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die heranwachsenden Schüler, die bisher westlich der Kreuzung die Niederforstbacher Straße querten, bei Markierung eines Zebrastreifens auf die östliche Seite wechseln und hierbei dreimal unter Verkehr die Straßen überqueren müssen. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle wegen fehlendem Bedarf besonders aus dem Kreise der Grundschulkinder abgelehnt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 19.01.2005 entgegen dieser Verwaltungsvorlage und den vorliegenden Fußgängermengen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der östlichen Seite der Kreuzung beschlossen. Die Verwaltung hält weiterhin an ihrer ablehnenden Stellungnahme auf Grundlage der bestehenden Richtlinien fest, damit die ohnehin knappen Haushaltsmittel für solche Schulwegsicherungsmaßnahmen auf die Stellen konzentriert werden, an denen auch tatsächlich die höchsten Querungsmengen von Grundschulkindern zu verzeichnen sind. Letztendlich ist für jede Kreuzung in Wohngebieten der subjektive Wunsch der Anwohner nach zusätzlichen Sicherungsangeboten vorhanden. Die tatsächlichen Schülerzahlen entscheiden dann über die Stellen, an denen Maßnahmen ergriffen werden sollen bzw. an denen sie nicht oder nur nachrangig vertretbar sind.

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