Kenntnisnahme - E 18/0095/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis .

Die Anträge der CDU-BF und der SPD-BF gelten somit als behandelt
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der neu angelegte Marktplatz in Brand hat sich zu einem beliebten Treffpunkt für Jung und Alt entwickelt, die Planung und Umsetzung entspricht demnach den Wünschen der Bürger.

Die stärkere Frequentierung des Marktplatzes hat leider eine wesentlich stärkere Vermüllung zur Folge, da viele Menschen nicht die bereitgestellten Abfallbehälter nutzen oder sie fehlbefüllen (häufig ist Hausmüll in den Abfallbehältern zu finden). Bei schönem Wetter an Wochenenden reicht u.U. auch die Kapazität der fest installierten Abfallbehälter nicht aus.

Der Aachener Stadtbetrieb begegnet den neuen Anforderungen mit folgenden Maßnahmen:

Die Brander Bezirkskolonne erhöht ihre Reinigungsfrequenz. Es wird mittwochs eine zusätzliche Tour zur Leerung der Abfallbehälter am Marktplatz und in der angrenzenden Grünanlage durchgeführt, d.h., die Leerungen erfolgen jetzt dreimal wöchentlich: montags, mittwochs und freitags. Durch eine höhere personelle Präsenz im Park wird Müll in der Fläche zeitnah beseitigt.

 

Freitags reinigt zusätzlich eine Straßenkehrmaschine des Geschäftsbereichs 3, Straßenreinigung, die gepflasterte Fläche des Marktplatzes,

 

Dem Bezirk Brand werden sog. Eventtonnen für die Ausstattung des Marktplatzes und der angrenzenden Grünanlage bei städtischen Veranstaltungen z.B. am Wochenende zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen überquellende Abfallbehälter an Wochenenden mit sehr hohem Besucheraufkommen vermieden werden. Das Aufstellen und die Leerung der Tonnen erfolgt durch die Bezirkskolonne zu den o.g. Reinigungsterminen.

 

Bedarfsorientierte Sonderreinigungen an Wochenenden können durch den Bezirk veranlasst werden und gehen zu Lasten des eingerichteten Sonderbudgets

Ein Schichtdienst in den Bezirkskolonnen ist z.B. bei der Grünflächenpflege und im Friedhofswesen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Lärmschutz) und praktischer Notwendigkeiten (Dunkelheit außerhalb der Sommerzeit) nicht vorgesehen.

 

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Anlagen

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