Entscheidungsvorlage - FB 45/0421/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Offener Ganztag an der GGS Brander Feld - Verbesserung des Raumangebots und Mensasituation – Prüfung des erweiterten Ausbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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17.10.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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17.10.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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15.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorliegende Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Aufstockbarkeit des Erweiterungsbaus für das Jugend- und Begegnungszentrum bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln.
- Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In seiner Sitzung am 13.07.2017 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, das in der Sitzung vorgestellte Planungskonzept – Errichtung einer multifunktionalen Mensa im Bestand und Schaffung eines solitären Erweiterungsbau für das Jugend- und Begegnungszentrum bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln (Vorlage FB45/0354/WP17).
Ergänzend zu dieser Beschlussfassung wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob neben der beschlossenen Erweiterungsmaßnahme, die technischen Voraussetzungen für einen sich möglicherweise im Bedarfsfall ergebenden dreizügigen Ausbau der Grundschule Brander Feld in die Planungen einbezogen werden können.
- Vorgehen der Verwaltung
- Baufachliche Planung
Die Prüfung der Machbarkeit eines Ausbaus der Grundschule im Bedarfsfall durch das städtische Gebäudemanagement ergab, dass es bautechnisch grundsätzlich möglich ist, den vorgesehenen Neubau um eine Etage (halber Zug) aufzustocken, so dass die Grundschule Brander Feld räumlich in die Lage versetzt wird, die Zügigkeit um einen halben Zug zu erweitern.
- Entwicklung der Schülerzahlen
Der Stadtteil Brand hebt sich nunmehr seit einigen Jahren durch einen stetigen Zuwachs der Kinderzahlen sowohl im Elementar – aber auch im Primarbereich im gesamtstädtischen Vergleich ab. Neben den steigenden Geburtenzahlen ist dies u.a. auch erkennbar an den hohen Übergangsquoten innerhalb der Jahrgangsstufen (Zuzüge). Durch weitere in den nächsten 3-4 Jahren geplante ca. 700 Wohneinheiten ist zumindest keine Absenkung der Schülerzahlen zu erwarten. Durch die Möglichkeit einer Aufstockung um einen halben Zug könnte bei weiter steigenden Schülerzahlen zeitnah zusätzlicher Schulraum geschaffen werden.
- Kostenermittlung
Die Schaffung der bautechnischen Möglichkeit eines im Bedarfsfall notwendigen Ausbaus des Erweiterungsbaus um eine weitere Etage zu einem späteren Zeitpunkt bedingt weitere Planungskosten für vorbereitende statische Maßnahmen für den Erweiterungsbau von ca. 36.500 EUR.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Schaffung der bautechnischen Möglichkeit eines im Bedarfsfall notwendigen Ausbaus des Erweiterungsbaus um eine weitere Etage aus. Hierdurch kann die Voraussetzung für eine zukunftssichere Unterbringung der Grundschule und OGS mit eigener Verpflegungsküche und Speiseraum, als auch im Bedarfsfall der Ausbau der Grundschule um einen halben Zug gewährleistet werden.
Insofern empfiehlt die Verwaltung nunmehr die erweiterte Konzeptplanung des städtischen Gebäudemanagements bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln. Die erforderlichen Planungsmittel entsprechend der geänderten Planung in Höhe von nunmehr 120.000,00 EUR (inklusive aktivierter Eigenleistungen) können bei den in 2017 ff. zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für „Bau OGS-Maßnahmen“ berücksichtigt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PlanungBau | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Zu Beauftragung der Planung mit der erforderlichen Planungstiefe stehen Planungsmittel in Höhe von nunmehr 120.000 € (bisher 83.500 €) bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7 „Bau OGS-Maßnahmen“ in 2017 ff. zur Verfügung.