Entscheidungsvorlage - FB 61/0805/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zunächst die Frage der Förderfähigkeit einer Rahmenplanung „rund um den Burtscheider Viadukt“ zu klären und über das Ergebnis zu berichten.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Ratsantrag vom 3. Mai 2017 erläutern die Fraktionen Grüne und Die Linke Handlungserfordernisse und Ziele im Bereich „Rund um den Burtscheider Viadukt“ (s. Anlage). Der Ratsantrag hat zum Ziel, die Verwaltung mit einer entsprechenden Rahmenplanung zu beauftragen und Städtebaufördermittel dafür einzuwerben.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellen sich die Handlungserfordernisse im Bereich Burtscheider Viadukt zurzeit im Wesentlichen wie folgt dar:

 

Drittes Gleis / Bebauungsmöglichkeiten im Bereich Kurbrunnenstraße 

 

Aufgrund der aktuellen und prognostizierten Überlastung des Schienenweges Aachen-Köln sind bauliche Entlastungsmaßnahmen für das vorhandene zweigleisige Bahnsystem erforderlich. Unabhängig von einer kompletten dreigleisigen Realisierung fordern Experten über den Zeitraum 2025 hinaus ein Maßnahmenbündel zur Ertüchtigung der Trasse Aachen-Köln. Als eine von vier Maßnahmen wird ein dreigleisiger Ausbau des Burtscheider Viaduktes benannt. Insoweit ist die Schienenverkehrsentwicklung in der Region konkret von einer Verbreiterung des Burtscheider Viaduktes abhängig.  Nach einer ersten Einschätzung der Deutschen Bahn müsste südwestlich des denkmalgeschützten Burtscheider Viaduktes ein neues Brückenbauwerk erstellt werden, was einen Korridor von 14,80 m benötigt.

 

Mitte 2016 wurde ein Bauantrag eingereicht, der eine Bebauung einer privaten Parzelle im Bereich des notwendigen Korridors vorsah und in der Konsequenz den Ausbau der Schieneninfrastruktur unmöglich gemacht hätte. Dem Ausbau der regionalen Verkehrsinfrastruktur wird ein höherer Stellenwert zugestanden als der baulichen Entwicklung eines privaten Grundstücks. Zur Sicherung dieser übergeordneten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Um ein angemessenes Zeitfenster zur Erstellung der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen und den Bauantrag formell zurückstellen zu können, wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst und eine Veränderungssperre erlassen. Für die Erstellung des Bebauungsplans und eine fehlerfreie Abwägung ist ein konkretes Maß für das Bauwerk des dritten Gleises erforderlich. Das Maß von 14,80 m –als erste Grobschätzung der DB – ist hierfür ungeeignet. Zur Einschätzung der Machbarkeit und Dimensionierung des Bauwerks wurde in Kooperation zwischen NVR und DB ein entsprechendes Gutachten beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren kann erst dann fortgeführt werden, wenn der Stadt Aachen dieses Gutachten vorliegt.

 

Innenstadtkonzept 2022

 

Der im Ratsantrag beschriebene Bereich fällt vollständig in den Geltungsbereich des Innenstadtkonzepts 2022 (ISK). Insofern sind konzeptionelle Planungen und Detaillierungen i.d.R. förderfähig. Zudem macht das ISK bereits inhaltliche Aussagen zu dem Bereich:

Es werden verschiedene Projekte - insbesondere im öffentlichen Raum - benannt, die im Rahmen des ISK umgesetzt werden sollen. Hierzu gehören die Bachoffenlegung Teilstück Burtscheider Markt (vgl. ISK S. 115) und Kurgarten Burtscheid (vgl. ISK S. 116) sowie die Umgestaltung der westlichen Bachstraße (vgl. ISK S. 114). Eine Machbarkeitsuntersuchung zum Sichtbar- und Erlebbarmachen der „Aachener Bäche“ (vgl. S. 99 ISK) wurde bereits beauftragt und wird in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Diese Machbarkeitsuntersuchung beschränkt sich zunächst auf die im Innenstadtbereich gelegenen Bäche. Die technischen und gestalterischen Möglichkeiten, das Wasser auch in Burtscheid sichbarer und erlebbarer zu machen, sind noch zu vertiefen.

 

Bachoffenlage in Burtscheid

 

Auslöser für die Überlegungen zur Offenlage Bach/Bäche ist die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Zuge der Dammstraße. Der Bachkanal ist nicht unbedingt sanierungsbedürftig, eine Erneuerungsnotwendigkeit ergibt sich aus der darunterliegenden Trasse für den Mischwasserkanal.

 

Die Dammstraße liegt im Thermalquellenschutzgebiet. In unmittelbarer Nähe der aktuellen und potentiellen Leitungstrassen liegen die Quellen Kochbrunnen und Rosenquelle.  Deshalb  unterliegen alle Tiefbauarbeiten besonderen Auflagen hinsichtlich des Thermalquellenschutzes. Eine Störung des Thermalwassers tritt schon bei oberflächennahen Bauarbeiten durch Stoffeintrag auf, selbst wenn keine Grundwasserhaltung notwendig ist.

 

Aus Sicht des Gewässerschutzes wird  eine Erneuerung in der bisherigen Trasse, die neben der Thermalzone liegt, favorisiert. Bach- und Mischwasserkanal liegen dann weiterhin übereinander. Für die Fernwärme muss dann eine zusätzliche Trasse gefunden werden.

Bisher konnte noch keine praktikable technische Lösung vorgestellt werden, da noch nicht alle notwendigen Informationen vorliegen. Aktuell untersucht die STAWAG Bach- und Mischwasserkanal, um eine Lösung zu entwickeln.

 

Wenn eine Wasserführung an der Oberfläche erwogen wird, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Einschränkungen der derzeitigen Nutzung und/oder Parkraumverlust verbunden. Bei den weiteren Überlegungen muss zwischen Bachoffenlage und oberflächennahem Gerinne unterschieden werden. In jedem Fall muss der Hochwasserschutz gewährleistet und nachgewiesen werden.

 

Insofern bleibt abzuwarten, wann mit einer Umgestaltung der Oberflächen bzw. einer Offenlage zu rechnen ist. Der Beginn der Kanalbauarbeiten ist für das Jahr 2018 zu erwarten.

 

Weitere verkehrliche Aspekte

 

Im Umfeld ist die Einrichtung der Bewohnerparkzone BU2 geplant, mit deren Einrichtung im Jahr 2018 gerechnet werden kann.

Durch die im Umfeld befindlichen Schulen (Viktoriaschule, Maria-Montessori-Schule, GS Michaelsbergstraße, Luise-Hensel Realschule) und weitere Einrichtungen genießt die Sicherung von Fuß- und Radwegbeziehungen große Priorität. Dabei ist die heute zeitweise gesperrte Moltkestraße, im nur einspurig befahrbaren Moltketunnel ein problematisches Nadelöhr. Bei einer Überplanung des Bereichs ist die zukünftige Verkehrsführung neu zu denken. Bei der Errichtung der „Grünen Promenade Aachen-Ost“ als Verlängerung des Vennbahnradwegs zwischen dem Bahnhof Rothe Erde und der Maria-Montessori-Schule wurden erste Überlegungen angestellt, diese Wegeverbindungen parallel zur Bahnstrecke bis zur Kurbrunnenstraße und von dort weiter bis zum Hauptbahnhof zu führen. Dies sollte nun aufgegriffen werden.

 

Weitere Entwicklungsperspektiven

 

Die oben beschriebenen Verknüpfungen (für Radfahrer und Fußgänger) zwischen Bahnhof Rothe Erde und Hauptbahnhof sind stark von der Entwicklung des Boendgen-Grundstücks abhängig. Der Bereich sollte daher evtl. in den Betrachtungsraum einbezogen werden, auch wenn schon Aussagen hierzu in anderen Plänen (z.B. Rahmenplanung Frankenberger Viertel von 2007) vorhanden sind.

 

Bündelung in Rahmenplanung

 

Insgesamt gibt es im Bereich rund um das Viadukt unterschiedliche Handlungsansätze, die aufeinander abgestimmt werden sollten. Es erscheint daher sinnvoll, den Gesamtraum in einem Rahmenplan zu betrachten und städtebauliche Ziele zu definieren. Diese Ziele sollen – so sie denn den Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren – bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden bzw. in konkrete Planungen überführt werden. Der Umgriff des Betrachtungsraums ist noch zu definieren.

 

Auf Grund von Personalengpässen kann eine derartige Rahmenplanung aber nicht unmittelbar angegangen werden. Einzelne Bausteine werden allerdings auch schon unabhängig von einer Rahmenplanung vorbereitend geprüft bzw. voran gebracht. Eine Zusammenführung in einer Rahmenplanung könnte dann frühestens ab 2018 erfolgen. Mittel für eine Rahmenplanung bzw. vorbereitende oder begleitende Untersuchungen stehen zwar grundsätzlich im Rahmen des Innenstadtkonzeptes zur Verfügung, doch muss vorher die Förderfähigkeit  geklärt werden.

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Anlagen

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