Kenntnisnahme - BA 4/0101/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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08.11.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Mitteilung zum Planfeststellungsverfahren für die Starkstromleitung ALEGrO (Aachen-
Lüttich-Electric-Grid-Overlay), durchgeführt von der Firma AMPRION
Sachstandsbericht
Bisheriger Verfahrensablauf
Seit Herbst 2013 ist die Stadt Aachen am Planungsprozess der Starkstromleitung ALEGrO beteiligt. Es haben in dieser Zeit zahlreiche Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Fachbereichen der Stadt Aachen stattgefunden. Da das planende Unternehmen einen engen Zeitplan von Anfang an verfolgte, wurden auch frühzeitig unterschiedliche Ingenieurbüros zur Klärung von technischen und Umweltbelangen einbezogen. Diese Tatsache erleichterte die Kommunikation zwischen dem Projektbetreiber und der Stadtverwaltung erheblich und führte nach Einschätzung der Verwaltung auch zur gewünschten Beschleunigung des Verfahrens, welches von der EU den Rang eines PCI (Project of Common Interest) bekommen hat wegen seiner grenzüberschreitenden Bedeutung für die Lieferung von Strom nach Belgien (insgesamt gibt es 195 PCI’s innerhalb der EU).
Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren
Im Sommer diesen Jahres haben die von der Bezirksregierung Köln versandten Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegen (29.05.17-28.06.17) sowohl für die Beteiligung der Bürger wie auch für die betroffenen Gemeinden, Städte und Kreise.
Aufgrund der sehr umfänglich und breit aufgestellten Beteiligung im Vorfeld waren zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadt Aachen noch folgende Anmerkungen verblieben, die der BR Köln schriftlich mitgeteilt worden sind:
1. Archäologie und Denkmalpflege
Diese Stellungnahme gibt Hinweise auf bereits bekannte Funde im weiteren Gebiet
der gepl. Trassenführung und bittet um sensiblen Umgang bei den Erdarbeiten vor Ort, um unnötige Störung von Bodendenkmälern sowie damit verbundene Arbeiten und Kosten zu vermeiden.
2. Stadt Aachen als Grundstückseigentümer
Die STN erhebt folgende Einwendungen gegen die Planung: Die Durchschneidung
von städtischen Grundstücken muss weitestgehend vermieden werden, insbesondere im Zusammenhang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen; bei den betroffenen Grundstücken in der Gemarkung Haaren wird auf die zu vermeidende Beeinträchtigung der Bewirtschaftung des Haarener Hofes und dessen Entwicklungsmöglichkeit hingewiesen. Es wird darüber hinaus dringend gebeten, zu prüfen, ob an dieser Stelle nicht mit dem unterirdischen Verlegeverfahren des Kabels gearbeitet werden kann.
3. Untere Bodenschutzbehörde
Bei der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde ging es insbesondere um
die Gewährleistung der Bodenkundlichen Baubegleitung und die zugehörige Dokumentation derselben.
4. Verkehr und Infrastruktur
In dieser Stellungnahme geht es insbesondere um die erforderliche Abstimmung mit
dem parallel verlaufenden Verfahren der Verlegung einer Gastrasse (Zeelink) sowie die Berücksichtigung der Planungen für die L221n mit BAB-Anschluss im Bereich Eilendorf
2.Zukünftige Nutzung des ehemaligen Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr Sief
Der Vorstand der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Aachen-Sief 1891 e. V. hat
unmittelbar nach seiner Vorstandssitzung am 06.09.2017 offiziell mitgeteilt, dass sie nach aktuellem Stand von der zukünftigen festen Nutzung der Räumlichkeiten auf dem Feuerwehrgelände absehen möchten bzw. müssen. Aus aktueller Sicht ist dies für den Verein sowohl von der Manpower als auch aus finanzieller Sicht betrachtet nicht tragbar.
Es haben sich zwischenzeitlich mehrere Interessenten gemeldet, die sich eine Nutzung der
o. a. Räumlichkeiten vorstellen können und dazu ein schriftliches Konzept einreichen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||