Entscheidungsvorlage - FB 23/0397/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelverlagerung im Haushaltsjahr 2017 – Verlagerung von Mitteln aus dem Allgemeinen Grunderwerb in Höhe von 115.000 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 23/19
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.11.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur Verlagerung von Mitteln in Höhe von 115.000 Euro aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „Allgemeiner Grunderwerb“ in das neu anzulegende investive PSP-Element „Grünfläche Wäldchen Tivoli“ zu geben.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur Verlagerung von Mitteln in Höhe von 115.000 Euro aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „Allgemeiner Grunderwerb“ in das neu anzulegende investive PSP-Element „Grünfläche Wäldchen Tivoli“ zu geben.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur Verlagerung von Mitteln in Höhe von 115.000 Euro aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „Allgemeiner Grunderwerb“ in das neu anzulegende investive PSP-Element „Grünfläche Wäldchen Tivoli“ zu geben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Erbbaurechtsvertrag UR. Nr. 2148 vom 29. Oktober 2012 hat die Stadt Aachen als Eigentümerin sich gegenüber der Erbbauberechtigten Trianel GmbH verpflichtet, auf der im Anlageplan VIII grün gekennzeichneten Fläche (sog. Wäldchen) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes jede andere Nutzung als eine Nutzung als naturbelassene Grünfläche zu unterlassen.
Des Weiteren hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, auf ihre Kosten die im Anlageplan VIII grün gekennzeichnete Fläche in einem einfachen Standard als Grünfläche anzulegen.
Die Fläche soll noch in diesem Jahr gerodet werden. Im Anschluss wird ein Weg mit einer wassergebundenen Wegedecke und Beleuchtung angelegt. Die Anlage dieser einfachen Wegeführung ermöglicht die Nutzung durch die Öffentlichkeit und ist notwendig, damit die Fläche durch den Aachener Stadtbetrieb gepflegt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 115.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -115.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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