Entscheidungsvorlage - BA 5/0065/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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29.11.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Frau Helga Efes (SPD) wurde in der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 11.06.2014 zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Durch schriftliche Erklärung vom 30.10.2017 hat sie mit Wirkung zum 31.10.2017 dieses Amt unter Beibehaltung ihres Mandates niedergelegt.
Gem. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeitigen Fassung wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Hierbei finden die Vorschriften des § 67 Abs. 2 - 5 GO NRW Anwendung. Scheidet ein/e stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode aus, ist der / die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung neu zu wählen. Hierbei kommen die Vorschriften des § 50 Abs. 2 GO NRW zur Anwendung, wonach die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgt und die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Der / die neugewählte/r Stellvertreter/in wird anschließend entsprechend § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bezirksbürgermeister mit einem Hinweis auf die bereits erfolgte Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmungen der Aufgaben in das Amt eingeführt.