Anhörung - E 18/0104/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Kooperationsvereinbarung mit dem ZEW zu genehmigen und zunächst für den Zeitraum von 5 Jahren die Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungsystems sowie ggf. erforderliche Sanierungen der Deponie Maria-Theresia mandatierend auf den ZEW zu übertragen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Kooperationsvereinbarung mit dem ZEW und beschließt, zunächst für den Zeitraum von 5 Jahren, die Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungsystems sowie ggf. erforderliche Sanierungen der Deponie Maria-Theresia mandatierend auf den ZEW zu übertragen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Mit den Grundsatzbeschlüssen zur Vorlage des Aachener Stadtbetriebes vom 13.06.2017 bzw. 14.06.2017 wurde dieser durch den Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes und den Rat der Stadt Aachen beauftragt, die erforderlichen Schritte für eine zunächst auf 5 Jahre befristete mandatierende Aufgabenübertragung der Deponie Maria-Theresia hinsichtlich der Nachsorge, des Betriebs des Sickerwasser- und Gaserfassungsystems und der Sanierung der Deponie Maria-Theresia in die Wege zu leiten. Hierzu wurden die entsprechenden Regelwerke erstellt und der Vorlage beigefügt.

 

Die Deponie Maria-Theresia ist die einzige in der Zuständigkeit der Stadt Aachen liegende Deponie und erfordert beim operativ zuständigen Aachener Stadtbetrieb einen intensiven und hohen zeitlichen Betreuungsaufwand. Aufgrund der sich permanent ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft sowie der stetig wachsenden Aufgabenfelder ist dieser Betreuungsaufwand für die Deponie mit den vorhandenen Ressourcen kaum noch leistbar.

 

Die AWA Entsorgung GmbH hingegen verfügt durch die Beauftragung zur Betreuung aller im ZEW-Gebiet liegenden Deponien über umfangreiche und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den umzusetzenden Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Nachsorge.

Aufgrund der vorherigen Ausführungen liegt es nahe, die Nachsorge aller Deponien im ZEW Gebiet an einer zentralen Stelle anzusiedeln und die hierdurch entstehenden Synergieeffekte zu nutzen. Hierdurch sind nicht nur im Bereich der Qualität, sondern auch auf finanzieller Seite Vorteile in Höhe von derzeit prognostizierten 23.000 Euro jährlich, vorwiegend durch die Einsparung von Personalkosten, zu erwarten.

Infolgedessen und unter Bezugnahme auf die Vorlage vom 22.05.2017 beabsichtigt die Stadt Aachen die Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungsystems und die Sanierung der Deponie Maria Theresia mandatierend auf den ZEW zu übertragen.

Spätestens 18 Monate vor Ablauf der 5 Jahre wird eine Neubewertung der Synergieeffekte und Vorteile erfolgen. Spätestens ein Jahr vor Ablauf der 5-Jahres- Frist erklärt die Stadt Aachen dann schriftlich und verbindlich gegenüber dem ZEW, wie weiter in der Sache verfahren wird.

 

Art und Weise der Aufgabenübertragung /-übernahme:

 

Die Anlagen 1 – 3 der Verbandsatzung des ZEW beinhalten, welche abfallrechtlichen Aufgaben die Verbandsmitglieder StädteRegion Aachen, Kreis Düren und Stadt Aachen ganz oder teilweise auf den ZEW übertragen haben. Der Umfang der durch die Stadt Aachen übertragenen Aufgaben ergibt sich aus Anlage 2.

 

Hierbei steht es den Verbandsmitgliedern frei, dem ZEW als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weitere Aufgaben zur Wahrnehmung zu übertragen. Diese delegierende / mandatierende Übertragung einer Aufgabe erfolgt durch eine Erweiterung der jeweiligen Anlage des jeweiligen Mitglieds zur Verbandssatzung.

Beschluss der Verbandsversammlung ZEW:

Satzungen des Verbandes sowie deren Änderung oder Aufhebung bedürfen des Beschlusses der Verbandsversammlung des ZEW. Soweit es sich um eine Entscheidung über eine Aufgabe handelt, die nur ein einzelnes Mitglied des Verbandes übertragen hat, sind nur die vertretungsberechtigten Personen des Mitglieds stimmberechtigt. Dieser Tatbestand der Verbandssatzung des ZEW findet hier Anwendung.

Vorab erfolgt die Beteiligung des derzeit zuständigen RPA der StädteRegion Aachen zwecks deren Zustimmung zur beabsichtigten Verbandssatzungsänderung. Die Verbandsversammlung des ZEW findet am 15.12.2017 statt.

 

Beschluss des Rates der Stadt Aachen:

Gleichfalls muss vor Beschluss durch die Verbandsversammlung durch das Verbandsmitglied selbst ein entsprechender Beschluss erfolgen, mit dem die Bereitschaft und die Gründe der Aufgabenübertragung schriftlich erklärt und dokumentiert werden. Der entsprechende Beschluss des Rates soll am 22.11.2017 erfolgen.

 

 

Erweiterung der Verbandssatzung:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Aachen am 22.11.2017 über die mandatierende und befristete Aufgabenübertragung sowie mit Beschluss der Verbandsversammlung des ZEW am 15.12.2017 über die entsprechende Änderung der Verbandssatzung, wird diese der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung und Veröffentlichung in deren Amtsblatt übersandt. Soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt genannt wird, werden die neuen Tatbestände einen Tag nach Bekanntmachung wirksam.

Ab diesem Zeitpunkt ist der ZEW dann für die operative Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungsystems und die Sanierung der Deponie im Auftrag der Stadt Aachen verantwortlich. Diese mandatierende Aufgabenübertragung entspricht inhaltlich im Wesentlichen einem klassischen Auftragsverhältnis. Danach bleibt die rechtliche und finanzielle Verantwortung bei der Stadt Aachen. Sie ist und bleibt weiterhin Eigentümerin der Deponie sowie Adressatin entsprechender Bescheide, Auflagen und Verfügungen der Bezirksregierung Köln.

 

Umfang der Leistungen / Maßnahmen / Aufgaben:

 

Grundsätzlich wird die AWA Entsorgung GmbH als Drittbeauftragte des ZEW verpflichtet, die Nachsorge, den Betrieb des Sickerwasser- und Gaserfassungsystems und die Sanierung der Deponie Maria Theresia im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, Anordnungen und bestehenden Genehmigungen wirtschaftlich und sicher durchzuführen.

 

Sämtliche Maßnahmen der AWA Entsorgung GmbH, von der Planung bis zur Ausführung, sind grundsätzlich zunächst mit dem ZEW und der Stadt Aachen, im Weiteren ggfs. mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen.

Erst nach Zustimmung der Stadt Aachen und des ZEW werden die Maßnahmen mit den damit verbundenen und veranschlagten Kosten durch die AWA Entsorgung GmbH durchgeführt.

 

Von dieser Vorgehensweise und einem ausdrücklichen Zustimmungsvorbehalt ausgenommen sind die im Leistungsverzeichnis wiederkehrenden und voraussehbaren Arbeiten (Buchstabe B – F). Das Leistungsverzeichnis ist als Anlage zu den jeweiligen Verträgen beigefügt.

 

Leistungsverzeichnis / Wartungsverträge:

Alle einzelnen Maßnahmen sowie der damit verbundene zeitliche Aufwand ergeben sich weitestgehend aus dem Leistungsverzeichnis (Buchstabe B – F).

Die im Leistungsverzeichnis (Buchstabe B – D) genannten durchzuführenden Wartungsarbeiten werden durch die AWA durchgeführt, die sich hierbei Fremd-/ Fachfirmen bedienen kann.

Weiterhin sind verschiedenste Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch Fremdfirmen durchzuführen, die weitestgehend Bestandteil des Leistungsverzeichnisses (Buchstabe F) sind.

Die Beauftragung der Fremdfirmen erfolgt im Rahmen der hier in Rede stehenden Aufgabenübertragung von der Stadt Aachen auf den ZEW durch die AWA Entsorgung GmbH.

Die derzeit zwischen den Firmen und der Stadt Aachen abgeschlossenen Wartungsverträge, zum einen mit der Fa. Lambda für die Schwachgasfackelanlage und zum anderen mit der Fa. HGS für das BHKW, gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die AWA Entsorgung GmbH als beauftragten Dritten des ZEW über, das heißt, im Ergebnis tritt die AWA Entsorgung GmbH an Stelle der Stadt Aachen in die Verträge ein

 

 

Vertragswerke:

Zwischen dem ZEW und der AWA Entsorgung GmbH ist ein Vertrag (Anlage 2 zu dieser Vorlage) abzuschließen, der die Umsetzung der Maßnahmen der Nachsorge, des Betriebes des Sickerwasser- und Gaserfassungssystems und der Sanierung der Altdeponie Maria Theresia umfassend regelt. Der Vertrag gilt ab dem Tag seiner Unterzeichnung zunächst für 5 Jahre und verlängert sich automatisch, soweit nicht eine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Vergaberechtliche Aspekte sind bei der Drittbeauftragung zwischen ZEW-AWA insoweit nicht zu beachten, da es sich um eine Inhouse-Vergabe handelt.

 

Die detaillierte Beschreibung der erforderlichen Aufgaben (Leistungsverzeichnis Buchstabe B - F) wird Bestandteil (Anlage) des Vertrages zwischen dem ZEW und der AWA Entsorgung GmbH zur Deponie Maria Theresia sein. Die obigen Ausführungen unter „Leistungsverzeichnis / Wartungsverträge“ finden sich entsprechend im Vertrag formuliert.

Auch finden sich im Vertrag ausdrücklich Ausführungen zu dem Procedere der erforderlichen Ab- und Zustimmungsprozesse mit der Stadt Aachen hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen „neben“ denen aus dem Leistungsverzeichnis (Buchstabe B - F).

Weiterhin wird zwischen der Stadt Aachen und dem ZEW eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen (Anlage 3 dieser Vorlage). Diese Vereinbarung bildet im Detail die zwischen dem ZEW und der Stadt Aachen Prozessregeln betreffende Umsetzung der mandatierenden Aufgabe ab und knüpft damit an die Nennung dieser Aufgabe in der Anlage 2 der Verbandssatzung unmittelbar an.

Das Instrument der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erspart damit die Notwendigkeit der Anpassung der Anlage 2 der Verbandssatzung bei Änderungen von Prozessschritten bei der Aufgabenerfüllung.

 

Kosten und Erlöse sowie Finanzierung:

 

In allen Fragen der anfallenden Kosten auf Basis des Leistungsverzeichnisses (Buchstabe B – D), der Kosten für die Leistungen der durch Fremdfirmen zu erbringenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (Leistungsverzeichnis Buchstabe F) und allen weiteren erforderlichen Instandhaltungs-, Nachsorge- und Sanierungskosten erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem ZEW, der AWA Entsorgung GmbH und der Stadt Aachen. Die Erlöse aus der Gasverstromung werden kostenmindernd bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

 

Der ZEW tritt zur Finanzierung der entstehenden Kosten für die Deponie in Vorleistung und wird diese vierteljährlich in Rechnung stellen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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