Kenntnisnahme - FB 14/0138/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag


Für den Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Kenntnis und begrüßt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Düren und der Stadt Aachen zur Prüfung von Programmen gem. § 103, Abs. 1 Nr. 6 GO NRW. Er empfiehlt dem Rat der Stadt den Abschluss der Kooperationsvereinbarung entsprechend zu beschließen.

 

Für den Rat:

Der Rat der Stadt begrüßt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Düren und der Stadt Aachen zur Prüfung von Programmen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und beauftragt die Verwaltung die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.

 

 

 

(Emmerich)

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Fachbereich Rechnungsprüfung übernimmt seit Jahren die Prüfung der Programme mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen für die Kommunen, die mit der Gründung der regio it GmbH der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigetreten sind. Zurzeit sind dies 22 Kommunen aus dem Kreis Heinsberg, der StädteRegion sowie die Stadt Aachen. Darüber hinaus prüft die Stadt auf Wunsch im Einzelfall IT-Programme bei deren Einführung bei anderen Kommunen. Ziel der Prüfung nach § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW ist die Gewährleistung einer Funktionsfähigkeit der Buchführung und Zahlungsabwicklung sowie die Qualitätssicherung der Vorverfahren und Schnittstellen. Dabei sind nicht nur Programmneueinführungen, sondern auch updates und patches prüfungsrelevant.

 

Die Stadt Düren möchte nun mangels eigener Kapazitäten bzw. Fachkenntnisse die Rechnungsprüfung der Stadt Aachen mit der Übernahme dieser Prüfungen ab dem 01.01.2018 beauftragen. Die Abrechnung erfolgt zum im Entgelttarif der Rechnungsprüfung vereinbarten Stundensatz von 75 Euro. Es wird mit einem laufenden Prüfungsumfang von 100 bis 150 Stunden pro Jahr gerechnet. Durch Arbeitsverdichtung kann dieser Einsatz ohne zusätzliche Stellenausweitungen aufgefangen werden. Im Fachbereich Rechnungsprüfung sind zurzeit 4 Prüfer/innen mit einem Stellenanteil von 1,75 Stellen tätig. Die Erträge sind bereits pauschalisiert im Haushaltsplan mit insgesamt 123.200 Euro aus interner Leistungsverrechnung bzw. privatrechtlichen Leistungsentgelten berücksichtigt, wobei hierbei alle Leistungen aus IT-Prüfungen und sonstigen entgeltlichen Prüfungen berücksichtigt wurden.

 

Der Rat der Stadt ist grundsätzlich für den Abschluss von Verträgen, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, gemäß § 41 Abs. 1 lit. s zuständig. Da möglicherweise auch andere Kommunen oder öffentliche Einrichtungen mit dem Wunsch der IT-Prüfung oder weiterer Prüfungen auf die Stadt Aachen zukommen, ist beabsichtigt, eine entsprechende generelle Formulierung zum Abschluss solcher Verträge, die aus gesamtstädtischer Sicht von eher untergeordneter Bedeutung sind, in die Rechnungsprüfungsordnung aufzunehmen. Dies wird im Zuge der anstehenden Anpassung an geänderte Vorschriften aus dem Vergaberecht erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Düren hat am 10.10.2017 den Abschluss der Vereinbarung empfohlen; der Rat der Stadt Düren wird am 13.12.2017 hierüber beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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