Kenntnisnahme - E 18/0101/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der Fraktion Die LINKE gilt somit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Mit dem Ratsantrag wird eine umfassende und frühzeitige Bürgerinformation hinsichtlich Pflegemaßnahmen sowie Baumfällungen verfolgt, welche sich neben sämtlichen städtischen Bäumen auch auf solche beziehen, die auf Privatgrund stehend den öffentlichen Raum prägen beziehungsweise ein Naturdenkmal darstellen.

 

Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf entsprechende Maßnahmen vorzubereiten, da umfangreiche Baumarbeiten eine zum Teil erhebliche Veränderung des gewohnten Lebensumfeldes mit sich bringen können.

 

Stellungnahme:

In der Unterhaltung des Aachener Stadtbetriebes befinden sich derzeit ca. 100.000 Bäume, welche durch bis zu 5 interne Teams sowie bis zu 2 externe Teams mit ca. 100 Einzelaufträgen pro Tag gepflegt werden. Hinzu kommen 3 interne Baumkontrolleure, die die Verkehrssicherheit prüfen und die Notwendigkeit wie den Umfang der Pflegemaßnahmen bis hin zu möglichen Fällungen festlegen. Diese Festlegungen werden anschließend in die Arbeitsplanung übernommen. Aufgrund von Wetterereignissen, Ad-hoc-Meldungen der Baumkontrolleure, Bürgermeldungen und -beschwerden sowie Hinweisen aus Verwaltung oder Politik erfolgt die Arbeitsplanung dynamisch und ist regelmäßig tagesaktuell anzupassen, wenn Arbeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit oder einer effizienteren Bearbeitung (örtliche Bündelung von Pflegemaßnahmen) verlegt oder vorgezogen werden müssen.

 

Sowohl die Informationsmenge, ergänzt um die im Ratsantrag gewünschten Angaben wie Ort, Zeitraum und Art der Arbeiten, als auch die zuvor beschriebene Dynamik, führen einerseits zu deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand, andererseits zu weniger Transparenz, da die wesentlichen und relevanten Informationen für den Bürger an dieser Stelle untergehen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass über 95% der regulären Baumpflegearbeiten bei fachlicher Ausführung selbst dem kundigen Betrachter kaum auffallen.

 

Um die grundsätzliche Zielsetzung des Antrages aufzunehmen, sollte sich eine Mitteilung nur auf die wenigen wesentlichen Eingriffe mit deutlich sichtbaren Auswirkungen am Baumbestand wie Fällungen, Kronensicherungsschnitten oder Kroneneinkürzungen beziehen. Eine solche Veröffentlichung kann durch den jeweiligen Produktverantwortlichen oder einen Beauftragten mit den Informationen zur Lage, Zeitraum und Grund (z. B. Pilzbefall oder Befall mit dem zottigen Schillerporling oder Befall mit Inonotus hispidus) erfolgen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht alle Schäden, die die Stand- und/oder Bruchsicherheit beeinträchtigen, für den Laien erkenn- und nachvollziehbar sind. Die konkrete Durchführung der Arbeiten liegt nach Abwägung der Wirtschaftlichkeit, des vorhandenen Equipments, dem notwendigen Zugangsmittel und der Verfügbarkeit in der Entscheidung der zuständigen Arbeitsvorbereitung. Zu erwähnen bleibt, dass ein starker Rückschnitt mit der damit verbundenen Reduktion der Windlast (Segelfläche) bei Bäumen in der Regel die einzige Alternative zur Fällung ist. Durch den Aachener Stadtbetrieb werden grundsätzlich nur Maßnahmen eingeleitet, wenn diese dem Erhalt oder der Verkehrssicherheit dienen.


Sofern Maßnahmen nicht innerhalb von wenigen Tagen oder umgehend erfolgen müssen, werden diese schon heute per Pressemitteilung veröffentlicht. Nicht in allen Fällen werden diese Informationen jedoch von Medien aufgenommen und veröffentlicht, eine entsprechende Mitteilung auf der Homepage der Stadt Aachen wird dennoch als sinnvoll und umsetzbar gesehen. Informationen über Baumarbeiten außerhalb des unmittelbaren Zugriffsbereichs der Stadt Aachen, beispielsweise auf privaten Flächen, werden hinsichtlich des Datenschutzes sowie der aufwändigen Recherche und dem mangelnden unmittelbaren Zugriffsrecht als nicht umsetzbar bewertet.

Sollte im Einzelfall gleichwohl eine entsprechende Information vorliegen, wird der Stadtbetrieb oder der Fachbereich Umwelt das Gespräch zwecks Öffentlichkeitsarbeit mit dem Eigentümer suchen.

 

Schwierig ist es auch, von dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger Informationen über von ihm veranlasste Maßnahmen an Bäumen zu erhalten.

Hier wird der Aachener Stadtbetrieb aber verstärkt das Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW suchen, und zwar mit dem Ziel eines besseren Informationsaustausches und des Aufbaus einer der Öffentlichkeit zugänglichen Informationsplattform, betreffend Baumarbeiten an freien Strecken von Landes- und Bundesstraßen und Bundesautobahnen im Stadtgebiet.

 

Neben der zielgerichteten Veröffentlichung der zuvor beschriebenen wesentlichen Baumarbeiten und –fällungen sollten darüber hinaus auch Baumpflanzungen veröffentlicht werden.

 

Auch darf abschließend nicht unerwähnt bleiben, dass seit dem Jahr 2016 für den Stadtbetrieb bei eigenen  Baummaßnahmen die Vorgabe gilt, die von diesen Maßnahmen betroffenen Anlieger vorab per Briefkasteneinwurf zu unterrichten und dort, wo dies wegen besonderer Dringlichkeit nicht mehr möglich, im Nachhinein mit einer Begründung zu unterrichten.


 

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Anlagen

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