Entscheidungsvorlage - E 49/0041/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungskonzept BarockfabrikAntrag der Fraktion FDP vom 12.06.2017, Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.08.2017, Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 12.09.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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28.11.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Es wurden folgende Aufträge an die Stadt Aachen, Kulturbetrieb vergeben:
Antrag der Fraktion FDP vom 12.06.2017
Antrag der Fraktion Die LINKE vom 09.08.2017
Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 12.09.2017
Der letzte Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 12.09.2017 beauftragt die Verwaltung damit, ein neues Nutzungskonzept wie folgt zu erstellen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung ein Nutzungskonzept für das städtische Gebäude Barockfabrik zu erstellen. Ziel ist es, die Barockfabrik als Haus der kulturellen Vielfalt, Kooperation und Bildung zu entwickeln.
Potenzielle Mieter sollen an der Entwicklung beteiligt werden. Ein organisatorisches Konzept soll das Zusammenwirken von ehrenamtlichen und professionellen Kulturschaffenden möglich machen.
1. Geschichte
Die Stadt Aachen erwarb im Jahre 1975 ein Fabrikgebäude, in dem zuletzt eine Tuchfabrik untergebracht war. Ende 1977 gründete sich die Initiative „Barockfabrik“ - ein Zusammenschluss aus acht Künstlergruppen, die sich die Barockfabrik als Künstler – und Bürgerhaus wünschten.
Die Gründergruppen waren die Interessengemeinschaft Bildender Künstler (IBK),
die Kinderbühne Aachen, Lina (Literaturinitiative Aachen), die 1. Aachener Musikkooperative, Blaustich (die Aachener Film- und Happeninggruppe), die Videowerkstatt Aachen, die Aachener Tanzwerkstatt und die Gruppe Sozialpädagogen.
Anfang 1978 schlossen sich noch die Gruppen „Film der Jugend Aachen“ und das Pantomimentheater Cobold & Co. an. Anschließend wurde sechs Jahre lang über die Nutzung verhandelt, bis es zu einem politischen Kompromiss der beiden Parteien kam.
Das Haus wurde der Initiative Barockfabrik zugesprochen; die obersten zwei Etagen wurden aber ausschließlich dem Stadtarchiv zur Verfügung gestellt, welches die beiden Etagen als Archivräume nutzte.
Am 14. September 1993 beschloss der Kulturausschuss der Stadt Aachen ein neues Nutzungskonzept für die Barockfabrik mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendkultur.
Bereits ansässige Gruppen sollten in der Nutzung bevorzugt werden.
Hieraus entstand im Jahr 2007 das „Zentrum für Kinder- und Jugendkultur“ in städtischer Trägerschaft bis Juli 2017.
Aktuell ansässig sind weiterhin die Stadtpuppenbühne Öcher Schängchen und das Café Couleur.
Die Archivalien des Stadtarchivs wurden nach Gründung der Nadelfabrik im Jahre 2013 dorthin verlagert.
2. Neukonzeption
Auf der Grundlage der vorliegenden politischen Anträge wurde im Rahmen einer Neukonzeption zum „Haus der kulturellen Vielfalt“ Gespräche mit verschiedenen Initiativen geführt:
dem AAK (Ausschuss Aachener Karneval), Art bewegt e.V., der Volkshochschule, dem Öcher Schängchen, der Theaterschule Aachen e.V.
Gemäß Auftrag ist das Ziel, ein Haus der kulturellen Vielfalt, Kooperation und Bildung zu entwickeln.
Die verschiedenen Initiativen zeigten sich sehr interessiert an diesem Konzept.
Ein erster Raumnutzungsplan ist der Anlage beigefügt. Herauskristallisiert haben sich drei feste, regelmäßig wiederkehrende und temporäre Mieter.
Zu erwähnen ist, dass die Barockfabrik als Gebäude in städtischer Trägerschaft, sprich beim Kulturbetrieb bleibt.
Die Kulturverwaltung geht davon aus, dass das Haus in einer sog. „Mischnutzung“ verwaltet wird.
Dies bedeutet, dass einige Räume fest vermietet werden, während andere Räume nur temporär vermietet werden sollen. Der sog. Caféraum, der Tanzraum, der Rote Saal, der prioritär vom Öcher Schängchen genutzt wird, und die Gemeinschaftsküche sollen temporär vermietet werden.
3. Mieten
Der Quadratmeterpreis wird wie folgt festgelegt:
6,73 €/brutto Kaltmiete pro Monat
1,45 €/brutto Betriebskosten pro Monat
Die Mieten für die temporäre Nutzung orientieren sich an den allgemeinen Richtlinien der Vermietungen innerhalb des Kulturbetriebs: Basismiete; private Nutzung; gewerbliche Nutzung.
4. Weitere Schritte
1. Herrichtung des Hauses mit eigenen Kräften im Dezember 2017/Januar 2018
2. Erstellung der temporären und festen Mietverträge
3. Gemeinsame Koordination mit den Mietern des Hauses im Sinne eines Hauses der kulturellen Vielfalt, Kooperation und Bildung, sowie Erstellung einer Marketingkonzeption für das Haus und Initiierung gemeinsamer Formate
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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