Entscheidungsvorlage - FB 61/0802/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Betzelter Straße zwischen Schulstraße und Urbanstraße, Parkordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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29.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf stimmt der Schaffung eines ca. 1,70 m breiten Gehweges auf der Seite der Betzelter Straße mit den Pflanzfeldern unter gleichzeitigem Wegfall der Parkmöglichkeiten auf der anderen Nebenanlage entsprechend Plan Nr. 3 der Anlage zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Betzelter Straße verfügt im Teilabschnitt zwischen Schulstraße und Urbanstraße über eine 4,40 m breite asphaltierte Fahrbahn mit angrenzenden 0,50m breiten gepflasterten Regenrinnen und zwei niveaugleich angebundene je 1,80 m breite gepflasterte Seitenstreifen. Wegen des bereits seinerzeit bestehenden hohen Parkdrucks wurde vor ca. 20 Jahren der Seitenstreifen mit den ungeraden Hausnummern zum vollständigen Beparken und der Seitenstreifen mit den geraden Hausnummern zum halbseitigen Beparken freigegeben. Für den fließenden Verkehr verbleibt eine Restfahrbahn von ca. 3,50 m Breite.
Im Rahmen der ständig sich verdichtenden Bebauung in diesem Wohngebiet und der immer breiter werdenden Kfz wird der einzige bestehende und ohnehin nur 1,00 m breite Gehweg vermehrt durch geparkte Fahrzeuge auf eine Restbreite eingeengt, die die Nutzung mit Kinderwagen oder Rollstühlen nicht mehr ermöglicht. Solche Fußgänger werden dann gezwungen, die Fahrbahn der Betzelter Straße zu nutzen, obwohl gerade für diese mobilitätsbeeinträchtigten Personen ein geschützter Gehweg besonders wichtig wäre. Ein Anwohner beklagt diesen Umstand und fordert die Garantie für einen ausreichend frei passierbaren Gehweg.
In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Polizei, der Verkehrsplanung und dem Straßenbau wurden verschiedene Lösungsvarianten besprochen. Die aktuell von der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vorgeschlagene Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches nach VZ. 325/326 StVO wurde bereits im Jahre 1982 von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der seinerzeit notwendigen Beteiligung abgelehnt, weil hier die gestalterischen Grundmerkmale eines Verkehrsberuhigten Bereiches (vorherrschende Aufenthaltsfunktion, Spielfläche für Kinder, fließender Verkehr von nur untergeordneter Bedeutung) absolut nicht gegeben waren und weiterhin nicht sind. Es ist nicht das Ziel eines Verkehrsberuhigten Bereiches, Gehwege als Fußgängerschutzbereiche einzusparen, um im verfügbaren Verkehrsraum möglichst viele Parkplätze anbieten zu können. Auch die durchgehend gradlinige Fahrgasse lädt zum Durchfahren ein und lässt keine spielenden Kinder erwarten, die ohnehin durch die geparkten Fahrzeuge nicht zu erkennen wären. Auch fehlt jede Aufenthaltsfläche, die das Herzstück von verkehrsberuhigten Bereichen bildet.
Die Verwaltung will deshalb an der bestehenden Verkehrsführung mit Fahrbahn und begleitendem Parkstreifen grundsätzlich festhalten, sieht sich jedoch gezwungen, durch eine verbindlicher vorgegebene Parkordnung das unverzichtbare Freihalten des Gehweges besser zu gewährleisten.
Folgende Varianten stehen dabei zur Wahl:
Variante 1: Hier werden durch eine Randmarkierung auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern die parkenden KFZ so weit in die Fahrbahn herausgezogen, dass ein ca. 1,70 m breiter Restgehweg zwischen parkenden Autos und Grundstücksgrenze für die Fußgänger beider Seiten verbleibt. Lediglich die beiden Pflanzfelder engen den Gehweg – wie heute auch schon – auf 1m ein. Die geparkten Fahrzeuge würden dann in der linken Flucht der beiden Pflanzfelder stehen und für den fließenden Verkehr verbliebe noch eine Restfahrgasse von 3,30 m, die auch für die Müllabfuhr und den Rettungsdienst ausreicht. Damit diese Restfahrbahn aber gewährleistet bleibt und die Autos gegenüber fest an der Grundstücksgrenze geparkt werden, soll gleichzeitig auch dort der Parkstreifen in einer Breite von 2m abmarkiert und die bestehenden Hauszugänge markierungstechnisch ausgeklammert werden.
Variante 2: Abmarkierung eines nur 1,0 m breiten Gehweges in der Flucht der rechten Ränder der beiden Pflanzfelder . Dies würde zu einer etwas breiteren Fahrgasse führen, den Fußgängern bei 1,0m durchgehender Gehwegbreite jedoch jegliches Ausweichen bei entgegenkommenden Kinderwagen oder Rollatoren unmöglich machen.
Variante 3: Den Autofahrern verbleibt das aufgeschulterte Parken auf der Seite und in der Flucht der Pflanzfelder, auf der gegenüber liegenden Seite wird der Seitenstreifen mit einem Haltverbot belegt. Hierdurch werden dort die Hauszugänge nicht mehr zugeparkt und die Fußgänger erhalten ein Gehweg-Angebot, das den aktuell gängigen Mindestbreiten entspricht.
Durch das Haltverbot auf der Seite der ungeraden Hausnummern werden die Autos auf der Seite der Pflanzfelder den Restgehweg mehr als heute freilassen, so dass eine zusätzliche Parkflächenmarkierung entbehrlich sein wird. Die Anwohner müssen beim Parken dann auf freie Parkmöglichkeiten in den Nachbarstraßen ausweichen.
Die Verwaltung schlägt die Variante 3 ohne zusätzliche Markierungen auf der Betzelter Straße vor, um eine angemessene Fußgängersicherheit zu gewährleisten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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30,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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