Entscheidungsvorlage - FB 11/0251/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Einrichtung einer Vollzeitstelle für das Wohnbaumonitoring/ Controlling im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Planung (FB 56/300), bewertet nach A 11 LBesO A/EG 11 TVöD, im Rahmen des Stellenplans 2018 zu beschließen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Fusion der Fachbereiche Soziales und Integration (FB 50) und Wohnen (FB 64) zum 15.10.2016 sowie der Verortung der Aufgabe „Aachen-Strategie-Wohnen“ vom Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) zu dem neuen Fachbereich FB Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) wurde die Basis geschaffen, die Entwicklung des Wohnungsmarktes unter Einbindung sozialer Aspekte, insbesondere der Quartiersentwicklung, als gesamtstädtisches Thema zu betrachten und im Rahmen des eng vernetzten gemeinsamen Handelns zu lenken. Dem neuen FB 56 wurde als Hauptakteur und Impulsgeber in der strategischen Aufstellung der Stadt Aachen die Federführung übertragen mit dem Ziel, ein bedarfsdeckendes Wohnraumangebot zu schaffen. Um dieses definierte Ziel erreichen zu können, wurden in der Abteilung „Planung“ (FB 56/300) alle strategischen Aufgaben gebündelt. Die Abteilung befasst sich mit der Sammlung und Analyse aller wohnungs(bau)- und sozialrelevanten Fakten und Daten. Sie entwickelt hieraus in Kooperation mit allen Akteuren innerhalb und auch außerhalb der Verwaltung zukunftsorientierte Konzepte zur Optimierung der Wohnraumsituation. Mit der Gründung der Abteilung wurde dem Thema „Wohnen“ als strategischer Aufgabe in Aachen ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Zur Historie:

Bei Bildung des FB 56 zum 15.10.2016 war die Abteilung FB 56/301 „Aachen-Strategie-Wohnen“ stellentechnisch wie folgt ausgestattet:

- Abteilungsleitung (1,0 Stelle, besetzt seit dem 01.06.2017)

- Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung (0,5 Stelle, besetzt ab 15.10.2016)

- Neue Wohnformen (0,5 Stelle, besetzt ab 15.10.2016 bis 30.04.2017)

- Strategiezirkel/Projektkoordination (1,0 Stelle, unbesetzt, Ausschreibung in Kürze)

 

Zum 01.01.2017 ging die Aufgabe „Soziale Stadt Aachen-Nord/ Projektmanagement“ im Umfang einer Vollzeitstelle von FB 23 auf FB 56 über. Zeitgleich ergab sich das Erfordernis der strategischen Weiterentwicklung des Themas „Experimenteller Wohnungsbau“. Die Aufgabe „Neue Wohnformen“ wurde Bestandteil der Aufgabe „Experimenteller Wohnungsbau“. Die aktuelle Struktur der Abteilung FB 56/300  inklusive der zur Einrichtung vorgeschlagenen Stelle  „Wohnbaumonitoring/ Controlling“ ist dem beigefügten Organigramm (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Aktueller Stand:

Grundlage für die strategische Planung ist gemäß o. g. Ratsbeschlusses die Sammlung und Analyse aller wohnungs(bau)- und sozialrelevanten Daten. Dieses Datenmanagement ist innerhalb des FB 56 eine wichtige Planungsgrundlage, um eine bedarfsorientierte Wohnraumentwicklungsplanung vorzunehmen, Sozialentwicklungsplanung und Wohnraumentwicklung zu verknüpfen sowie quartiersbezogene Handlungskonzepte zu entwickeln. Gleichzeitig bietet eine valide und umfassende Datenerfassung und -analyse einen deutlichen Mehrwert für die Planungsprozesse zahlreicher interner und externer Akteure (Investoren, FB 61, FB 23, FB 45, Hochschulen, Politik, (eu-)regionale Partner). Auf Basis des Wohnbaumonitorings sind im Rahmen des Strategiezirkels Wohnen und des Runden Tisches der Wohnungsmarktakteure stadtweite Strategien und Projekte zur Schaffung eines bedarfsgerechten Wohnraumangebotes zu entwickeln und umzusetzen.

Um die notwendige Qualität des Datenmanagements zu gewährleisten, wurde im Rahmen des Organisationsprozesses deutlich, dass in der Abteilung FB 56/300 zusätzlicher Stellenbedarf zur Einrichtung eines kleinräumigen Wohnbaumonitorings (wer baut was, wann und wo), einer Gesamtdatenbank der Sozial- und Wohnraumdaten und eines Controllings gegeben ist. Die ursprüngliche Überlegung, diese Aufgaben in der Stelle „Strategiezirkel/Projektkoordination“ zu verorten, ist nicht weiter zu verfolgen, da hierdurch die Stelle überfrachtet werden würde.  Die Stelle „Strategiezirkel/Projektkoordination“ ist neben der vollumfänglichen Organisation des „Strategiezirkels Wohnen“ und des „Runden Tisches“ der Aachener Wohnungsmarktakteure vor allem mit der Begleitung, Durchführung und Überprüfung projektbezogener Aufgaben befasst. Hier findet u.a. auch der Erstkontakt mit  Baugruppeninteressierten statt.

 

Unstreitig ist der Aufbau eines kleinräumigen Wohnbaumonitorings und Controllings als Planungsgrundlage für eine bedarfsorientierte Wohnraumentwicklung und für die Vernetzung mit der Sozial- und Quartiersentwicklung erforderlich, um das „Neue Aachener Handlungskonzept Wohnen“ entsprechend der „Aachen-Strategie-Wohnen“ entwickeln zu können. Die Verantwortung für eine einheitliche Konzeptionierung und vorausschauende Planung des Aachener Wohnungsmarktes bedingt die Verfügbarkeit von Stellenkapazität. Hieraus ergibt sich die Dringlichkeit, die erforderliche Stelle zeitnah einzurichten.

Bei der Darstellung der Fusion am 17.03.2016 im Personal- und Verwaltungsausschuss bzw. am 06.04.2016 im Rat der Stadt Aachen wurde in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen, insbesondere zu erwartenden Synergien bereits aufgezeigt, dass keine konkreten Aussagen zu Einsparungen getroffen werden könnten. Synergieeffekte waren vielmehr in der Gewinnung qualitativer Vorteile aus der Vernetzung der Bereiche Wohnen und Soziales zu sehen, wobei eine Ausweitung des Stellenplans möglichst vermieden werden sollte. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass ggf. im Unterbau der neuen Abteilung FB 56/300 weitere Stellenbedarfe entstehen könnten, um den erwarteten strategisch-qualitativen Mehrwert zu schaffen.

Mit Besetzung der Abteilungsleitung zum 01.06.2017 manifestierte sich nachfolgend der zusätzliche Bedarf für ein umfassendes Wohnbaumonitoring/Controlling, welcher zeitlich nicht mehr in das standardisierte Stellenplanverfahren eingebracht werden konnte.

 

 

 

Beteiligung des Personalrates:

Die Beteiligung (Anhörung) des Personalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

0,00 €

0,00 €

233.100,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

-233.100 €

 

 

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen werden Personalkosten nach EG 11 TVöD veranschlagt (jährlich 77.700 €) entsprechend des KGSt-Wertes 2016/2017. Zur Deckung steht aufgrund des Fallzahlenrückgangs eine Sachbearbeitungsstelle aus dem Bereich „Leistungen nach dem AsylbLG“  zur Disposition, die über die Veränderungsnachweisung  zum Stellenplanentwurf 2018 zur Einsparung vorgesehen ist.

Diese einzusparende Stelle hat eine Wertigkeit nach EG 9b TVöD (60.800 € jährlich). Die Differenz in Höhe von 16.900 € jährlich wird über den Personalkostenverbund getragen.

 

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Anlagen

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