Kenntnisnahme - FB 11/0250/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss den weitergehenden Einsatz des Personals für die Stelle „Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe“ im Rahmen der Verlängerung des Projektes „KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und  zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements“ bis zum 31.12.2018 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Jahre 2016/2017 legte die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches Landesprogramm zur Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe auf. Hierbei baut das Land auf die bewährten Strukturen Kommunaler Integrationszentren als tragende Säule verbindlicher Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen, so dass auch das Förderprojekt „KOMM-AN NRW“ an die Kommunalen Integrationszentren angeschlossen wurde.

Entsprechend der Veröffentlichung des Landes NRW vom 22.10.2017 zu „Meilenstein für verlässliche Integrationsarbeit vor Ort“[1] will die Landesregierung der kommunalen Integrationsarbeit neue Strukturen verleihen und die  Finanzierung der Einrichtungen durch Anpassung der Förderrichtlinien langfristig sichern. Hierzu werden die Richtlinien für die Fortführung der Förderung der Kommunalen Integrationszentren sowie für die Fortführung des Projektes „KOMM-AN NRW“ für das Jahr 2018 entsprechend angepasst.

 

2016 wurde die Stelle „Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe“  im Rahmen des Projektes „KOMM-AN NRW“ mit kw-Vermerk 2018 eingerichtet und mit Wirksamkeit des Haushaltes 2017 zum 01.04.2017 besetzt. Das Arbeitsverhältnis wurde entsprechend der ursprünglichen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2017 befristet.

Die Fortführung des Projektes bietet die Möglichkeit, den Ausbau der Kooperationsstrukturen zwischen den Trägern, den Behörden und den bestehenden Netzwerken zu verstärken und zu verstetigen.

Da die Stelle mit einem kw-Vermerk 2018 ausgewiesen ist, wird ein formelles Stelleneinrichtungsverfahren entbehrlich. Der Einsatz des Personals wird an die neue Projektlaufzeit angepasst und das Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.2018 verlängert.
 


[1] https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/meilenstein-fuer-verlaessliche-integratinsarbeit-vor-ort

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018

(lt. HH-Plan 2018)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Die Finanzierung der Stelle erfolgt aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und Sachmitteln des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56).

 

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