Entscheidungsvorlage - E 49.5/0122/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung fest.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 23.11.2016 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Des Weiteren ist der Wirtschaftsplan dem Finanzausschuss zur Anhörung/Empfehlung gemäß den stadtinternen Abstimmungen/Absprachen vorzulegen.

Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht wird hiermit vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan 2018 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 17.839.500,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 11 Teilbudgets.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 ist insgesamt auskömmlich, sofern der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) mit 17.839.500,00 Euro ausgewiesen wird.

Ein Risiko stellt die Umsetzung des WLAN in Kultureinrichtungen dar. Da nicht sicher ist ob der Betrag für die Umsetzung in Höhe von 37.400,00 Euro unterjährig aufgefangen werden kann, wird dieser Betrag als Defizit in den Wirtschaftsplan 2018 eingebracht.
 

Auf folgende Risiken/Änderungen ist hinzuweisen:

  1.                 Kosten/Einnahmeveränderungen im Vergleich zu den Vorjahren
    1. Personalkosten
         - Die Personalkosten sind mit 10.924.300,00 Euro für den E49 berechnet. Darin enthalten sind                  keine eventuellen Tariferhöhungen.

     - Die Neubesetzung der ausgeschiedenen Beamtenstellen wird in ein Angestelltenverhältnis               umgewandelt und wurde bei der Zuschussberechnung mit 60.800,00 Euro zuschusserhöhend                     berücksichtigt.

     - Eine unterjährige Anpassung der Beamtenbesoldung beläuft sich zuschusserhöhend auf               87.100,00 Euro.

       2.Stadtarchiv Aachen

Der Zuschuss für das Stadtarchiv Aachen wurde um 6.000,00 Euro erhöht. Grund hierfür ist die Einrichtung des Internetmodul FAUST im Lesesaal des Stadtarchivs.

       3.Stadtbibliothek Aachen

Für den Bücheretat der Stadtbibliothek wurde eine Zuschusserhöhung in Höhe von   75.000,00 Euro gewährt.
 

  1.                 Weitere, nicht im Wirtschaftsplan erhaltene Forderungen/ Risiken liegen wie folgt vor:

II a.Forderungen gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Kultur:

  1. Eine Zuschusserhöhung für die Umsetzung des WLAN in Kultureinrichtungen in Höhe von     37.400,00 Euro wurde nicht gewährt.
  2. Die für das Stadtarchiv Aachen zusätzlich gewünschte Stelle für die Übernahme der gesamtstädtischen Akten mit einer Summe in Höhe von 43.520,00 € konnte nicht zuschusserhöhend bereitgestellt werden.

 

 

II b.  Risiken:
  Zuschussanträge für Drittmittel wurden für Ausstellungen und Veranstaltungen gestellt.

  Zuwendungsbescheide liegen noch nicht in allen Fällen vor.

 

 

 

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Anlagen

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